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Do, 14:19 Uhr
29.04.2010

DGB steht zu Wolfgang Meyer

Viel ist in den vergangenen Wochen und Monaten in der nnz zur ARGE berichtet und vor allem kommentiert worden. Jetzt liegen Zahlen vor, die sich den Rechtsstreitigkeiten zwischen der Behörde und ihren Kunden zuwenden...


Als größte deutsche und europäische Fachkanzlei auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts unterstützen die Juristinnen und Juristen des DGB auch Gewerkschaftsmitglieder im Hartz-IV-Bezug bei Rechtsstreitigkeiten. So wurden durch die DGB Rechtsschutz GmbH im vergangenen Jahr 71 Widersprüche und 16 Klagen gegenüber der Arbeitsgemeinschaft SGB II des Landkreises Nordhausen eingelegt.

Darüber hinaus hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) 8 Überprüfungsanträge und 12 Widersprüche geltend gemacht. Allein im I. Quartal 2010 hat die DGB Rechtsschutz GmbH in Nordhausen 17 Klagen und 51 Widersprüche gegen die Arge Nordhausen erhoben.

Vorangegangen ist in vielen Fällen eine ehrenamtliche Beratung durch Wolfgang Meyer. In den vergangenen fünf Jahren hat er es sich zur Aufgabe gemacht, insbesondere Menschen Unterstützung zu geben, die mit den abgeforderten Formalien nicht zurecht kommen.

Darüber hinaus habe Wolfgang Meyer durch seine Arbeit als Berater in den Räumen der Geschäftsstelle der IG BAU Nordhausen einen engen Kontakt zu Menschen in Maßnahmen, insbesondere bei den sogenannten 1-Euro-Jobs. Auch hier legt er bei Missständen nicht nur den Finger in die Wunde, sondern setzt sich als „Kümmerer“ aktiv für deren Beseitigung ein.

Der DGB Thüringen und der DGB Kreisverband Nordhausen werden auch weiterhin mit Nachdruck die Arbeit von Wolfgang Meyer nicht nur als Berater, sondern auch als Gewerkschaftsvertreter im Fachbeirat der Arbeitsgemeinschaft SGB II des Landkreises Nordhausen unterstützen.
Autor: nnz

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Kommentare
H.Buntfuß
29.04.2010, 21:59 Uhr
17 und 4
Es ist schön, dass der DGB reagiert hat und sich hinter Herrn Meyer stellt. Hoffentlich hält der DGB Kreisverband unter der Leitung von Herrn Wieninger auch Wort und lässt Herrn Meyer im Ernstfall nicht im Regen stehen.

Ich möchte hier noch ein paar Worte zu den Klagen vorm Sozialgericht verlieren. Hat Herr Müller von der ARGE in seinen Statement „Kritik, Bilanz, Ausblick“ vom 24 Februar 2010 nicht von vier Klagen gesprochen, die vom DGB begleitet worden.

Wie kommt es dann, dass der DGB sagt allein in den ersten Quartal diesen Jahres gab es schon 17 Klagen und im vorigen Jahr waren es 16 Klagen. Hier ist nicht erwähnt in wie viel Angelegenheiten man sich außergerichtlich mit der ARGE geeinigt hat.

Eine Frage an Herrn Müller von der ARGE, haben Sie mit den vier Klagen vielleicht die gemeint, die die ARGE gewonnen hat? Oder liegt hier ein Rechenfehler vor?
Retupmoc
30.04.2010, 07:52 Uhr
Kein Rechenfehler
Die Arge macht keine Rechenfehler. Die Mitarbeiter sind alle bestens geschult, so etwas im Keim zu ersticken. Ist es nichts weiter als eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit. Seit Jahren werden Zahlen frisiert, wie es gerade passt. Wenn ich mir die neuen Arbeitslosenzahlen anschaue, komme ich ins Lachen.

Ich persönlich kenne in Nordhausen schon 5 Arbeitslose, die in den letzten Tagen in ein
Bewerbertraining oder eine ähnliche Maßnahme getseckt worden. Da diese zwar dann auch weiter arbeitslos sind, aber nicht für die Statistik zählen, kann man halt die tollen Erfolge verkünden. Wen schert es da ob der DGB 4, 14 oder 17 Klagen betreut hat? Statistik ist alles.

Ich frage mich nur, was die ganzen Leute dazu sagen, die die Lügenpolitik der SED mit ihren frisierten Zahlen angeprangert haben. Jetzt ist es wohl in Ordnung?
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