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Do, 15:24 Uhr
18.02.2010

Weniger Vorgaben

Bei der Pflanzenabfallverbrennung wird es zukünftig keine zeitlichen und örtlichen Vorgaben des Landes mehr geben. Darauf machte heute der CDU-Landtagsabgeordnete Egon Primas die nnz aufmerksam.


In ihrer gestrigen Sitzung habe sich die CDU-Landtagsfraktion gemeinsam mit dem Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz auf eine entsprechende Novellierung der Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen geeinigt.

„Die CDU-Landtagsfraktion hat einstimmig ein Votum zur Änderung der jetzigen Verordnung abgegeben. Danach werden die örtlichen und zeitlichen Begrenzungen, dass nur außerhalb von Ortsteilen und innerhalb von März/April und Oktober/November verbrannt werden darf, aufgehoben. Wir haben damit die vielen Anregungen der Thüringer Kleingärtner aufgriffen und setzen diese nun um“, sagte Primas. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sei das Verbrennen jedoch weiter unzulässig.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Egon Primas weist darauf hin, dass die Zuständigkeit der Umsetzung der Pflanzenabfallverordnung bei den Landkreisen liegt.
Autor: nnz/kn

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