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Mo, 10:41 Uhr
25.01.2010

Richter Kropp: Diebstahl aus Not?

In einem reichen Land wie der Bundesrepublik Deutschland sollte es nicht vorkommen, dass Menschen kein oder zu wenig Essen haben. Die langen Schlangen von Hilfesuchenden bei den Tafeln in Stadt und Land sprechen da jedoch eine andere Sprache. Das Amtsgericht Sondershausen hatte es jetzt mit der Mutter von vier Kindern zu tun, die meinte stehlen zu müssen, weil sie nicht mehr zu essen hatte.


Der Fall hatte sich am 11. März des vergangenen Jahren, gegen 14.50 Uhr im Aldi in Artern zugetragen. Die 33jährige Frau hatte dort Kochhinterschinken, Fleischsalat und Käsescheiben im Werte von 9,86 Euro entwendet. Wegen Diebstahls geringwertiger Sachen musste sie sich jetzt vor dem Amtsgericht Sondershausen verantworten.

Und dann kam die Einlassung der Angeklagten, welche alle Verfahrensbeteiligte vor Gericht erstaunte: Sie haben stehlen müssen, da die Arge das Hartz-IV-Geld immer später auszahle.

Dies führte natürlich zu zahlreichen Nachfragen des Gerichts, welche ergaben, dass die Familie von Kindergeld in Höhe von 693 Euro und Unterhaltsvorschuss von 315 Euro lebt. Dieses Geld wird vor allem für die Wohnung und andere Ausgaben verwendet.

Die arbeitslose Frau verwendet das Hartz-IV-Geld für Lebensmittel. Das Gericht konnte ihre Einlassung nicht widerlegen, dass die Behörde mit der Zahlung im Verzug sei.

„Jedoch kein Grund zum Stehlen von Lebensmitteln“, so Strafrichter Christian Kropp. Zum einen gebe es andere Stellen, wo kostengünstig Lebensmittel angeboten würden. Zum anderen habe die Frau sich auf die Zahlweise der Behörde einstellen müssen und nicht einfach stehlen dürfen.

Den Richter störte vor allem, dass die Mutter bereits dreimal einschlägig vorbestraft war. Hier hatte sie nicht nur Lebensmittel für ihre Kinder, sondern auch Thermostate für die Wohnung mitgehen lassen. Genügend Anlass für das Gericht, ihre Einlassung in Frage zu stellen.

Im Ergebnis würde sie zu einer Geldstrafe von 990 Euro verurteilt. „Sie sind noch einmal ganz knapp an einer Freiheitsstrafe vorbeigekommen“ so der Richter zur Angeklagten. Nach Ansicht des Gerichtes besteht in Deutschland ein so dichtes soziales und vor allem karitatives Netz, dass niemand zum Stehlen gezwungen sei. Das Urteil ist rechtskräftig.
Autor: nnz/kn

Kommentare
RGL
25.01.2010, 14.37 Uhr
Rechtsstaat?
Sehr geehrter Herr Richter Kropp am AG Sondershausen, ich verstehe dass ein Dieb bestraft werden muss.

Jedoch ist in diesem Fall die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. Eine fünfköpfige Familie die mit knapp über 1000,-€ leben muss noch mit 990,- € zu bestrafen ist nicht nachvollziebar!

Am Ende werden die Kinder mit bestraft, weil die Mutter die 990,- € Strafgeld vom Haushaltsgeld abbezahlen muss und wird, damit diese nicht in Haft kommt und die Kinder von ihrer Mutter getrennt werden. Welch ein Gerechtigkeitssinn! Ich bin stolz in Deutschland zu wohnen!
Rubberduck
25.01.2010, 19.41 Uhr
Rechtsstaat die 2.
Ich bin stolz nicht mehr in Deutschland wohnen zu müssen....!
Wenn ich sowas lese schwillt mir echt ne Arder!
Schulterklopf Herr Kropp.
Willi
25.01.2010, 21.48 Uhr
Richtiges Urteil!
Wenn ich das richtig gelesen habe, ist die Frau einschlägig vorbestraft und hat in der Vergangenheit eben nicht nur Lebensmittel geklaut, sondern auch andere Sachen. Deutschland hat ein so enges soziales Netz, aus Hunger klauen muss hier nun wirklich keiner.

Und überhaupt, soll denn ein Richter sein Urteil nach der sozialen Herkunft fällen oder nach der Schwere der Tat. Die Frau ist Wiederholungstätern und das Urteil ist somit gerechtfertigt! Ich gehe mal schwer davon aus, dass ihr beim letzten Diebstall für den Wiederholungsfall eine härtere Strafe angekündigt wurde. In diesem Sinne, Dummheit muss bestraft werden!
Besorgter Bürger
26.01.2010, 09.13 Uhr
Hänget sie!
Da hat der Herr Richter Kropp aber Glück gehabt, dass er sich beim Rückzug auf die rechtliche Position moralisch absichern kann - keiner braucht in Deutschland zu hungern. Was macht er Richter aber zukünftig, wenn es keine Tafeln oder ähnliche Armenspeisungen mehr geben könnte, oder die vorhandenen nicht ausreichen, alle hungernden Armen in Deutschland abzufüttern.

Oder, wenn die Behörde, nicht nur keine Zahlungen mehr leistet, weil der Hilfeempfänger nicht arbeiten will, sondern es auch keine Lebensmittelscheine mehr gibt (als Strafe). Wenn also die rechtlich wohlfeile Argumentation des verständigen Richters, es gäbe ja Alternativen, wegfallen könnte. Was macht Herr Kropp denn dann mit dem Dieb?

Im England der Tudordynastie, zu Zeiten der Einhegungen, als den Bauern mit dem Land ihre Lebensgrundlage von den Landlords staatlich sanktioniert gestohlen wurde, wurden Tausende von vagabundierenden Hungerdieben gehenkt. Verurteilt nach Recht und Gesetz, auf den Diebstahl eines Brotes stand der Strang.
Ostdeutscher
26.01.2010, 11.21 Uhr
Typisch Deutschland
Die Frau ist sozial schwach und hat Lebensmittel geklaut....ich bin der Meinung das die Strafe nicht im geringsten angemessen ist. Ich hätte es verstanden wen sie Alkohol oder Zigaretten geklaut hat. Das sind mal wieder ein typisch deutsches Urteil, alles nicht nachvollziehbar.
Ostdeutscher
26.01.2010, 11.22 Uhr
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Willi
26.01.2010, 12.42 Uhr
@ostdeutscher
Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen, wenn Sie sagen: „...sie hat Lebensmittel geklaut..." Dazu hat sie kein Recht! Die Frau wurde davor schon drei Mal beim stehlen erwischt, irgendwann sollte sie doch mal begriffen haben, dass das nicht so weiter geht!

Der Händler, dem die Frau die Lebensmittel gestohlen hat, kann ja jetzt nicht zum Großhandel gehen und seine Rechnungen hier mit dem Verweis auf eine sozial schwache Diebin, ebenfalls nicht bezahlen. Und überhaupt verstehe ich Ihre Äußerung nicht, dass das Urteil typisch deutsch ist.

Bitte erklären Sie uns doch mal, wie so etwas in anderen vergleichbaren Ländern gehandhabt wird. Gibt es überhaupt in anderen Ländern ein so dichtes soziales Netz wie in Deutschland. Ich bin mal auf Ihre detaillierte Antwort gespannt, wenn überhaupt eine kommt!
Ostdeutscher
26.01.2010, 12.58 Uhr
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Ostdeutscher
26.01.2010, 13.02 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Verstoß gegen AGB
RGL
26.01.2010, 14.48 Uhr
Super Willi
Eigentlich wollte ich in diesen Forum gar nichts mehr schreiben. Aber da ich wieder in einen Meer der Gelehrten zu ertrinken drohe, muss ich den Rettungsring werfen!

Die Angeklagte hat wiederholt einen geringen Betrag gestohlen. Ich bin der Auffassung, dass der betreffende Supermarkt überlagerte Waren täglich für über 9,80€ vernichten muss, der selbst für die "Tafel" nicht mehr geeignet ist. Also beruhigen auf ganzen Linie!
(Geht nur aufs Herz)

MFG RGL
RGL
26.01.2010, 14.56 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Kein Chat
Rubberduck
29.01.2010, 18.02 Uhr
Falsch gemacht!
Beim nächsten mal lieber Millionen veruntreuen, dann gibts die Bewährungsstrafe von Haus aus zu 100%!
Bürgerin
30.01.2010, 07.57 Uhr
Richtig!
Ich finde dieses Urteil nur gerecht, für verzögerte Zahlungen gibt es bestimmt Ursachen (viell. liegt der Fehler ja bei der Frau selbst und sie reicht fehlende Angaben nicht termingerecht ein), wenn nicht sollte mal geklärt werden, warum dieses Geld nicht termingerecht kommt, deswegen kann ich doch aber nicht einfach klauen, wieviele Arbeitnehmer bekommen ihr Geld jeden Monat später und tun dies auch nicht.

Sie hat WIEDERHOLT gestohlen und das nicht nur Lebensmittel, dafür muß sie nuneinmal gerade stehen. Da hält sich mein Mitleid in Grenzen, nur die Kinder tun mir leid, aber deshalb kann man eine Straftat nicht unter den Tisch kehren.

Außerdem kann sie einen Antrag auf Ratenzahlung der Geldbuße stellen und kann somit lernen....
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