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Do, 12:23 Uhr
19.02.2009

Verbot mit Ausnahme

Zum Schutz vor der Geflügelpest, der so genannten Vogelgrippe, ist in der Bundesrepublik die Freilandhaltung von Geflügel grundsätzlich verboten. Für den gesamten Landkreis Nordhausen gilt unter folgenden Bedingungen zu diesem Verbot eine Ausnahme...


Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse hat, hat diese in geschlossenen Ställen oder so unter einer Schutzvorrichtung zu halten, dass ein Kontakt mit Wildvögeln verhindert wird. Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, darf seine Tiere nur an Stellen füttern und tränken, die für Wildvögel unzugänglich sind. Die Tiere dürfen kein Oberflächenwasser trinken, das für Wildvögel erreichbar ist. Wichtig ist außerdem, dass Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Wer Enten und Gänse räumlich getrennt von sonstigem Geflügel im Auslauf hält, muss diese Tiere vierteljährlich auf das Influenza-A-Virus untersuchen lassen. An Stelle der Untersuchung kann der Tierhalter Enten und Gänse zusammen mit Hühnern oder Puten halten, wenn diese dazu dienen, die Einschleppung der Geflügelpest in den Bestand frühzeitig zu erkennen. Dabei ist ein bestimmtes Verhältnis zwischen dem Bestand an Enten und Gänsen und dem anderen Geflügel einzuhalten. Wer mehr als 1000 Enten oder Gänse hat, darf parallel 30 bis 70 Tiere anderer Geflügelarten halten, bei 101 bis 1000 sind es 20 bis 60 Tiere, bei 11 bis 100 sind es 10 bis 50. Wer maximal 10 Enten oder Gänse hat, darf höchstens genauso viele Tiere anderer Geflügelarten halten.

Wer so verfährt, muss dies dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigen. Auch Änderungen wie zum Beispiel eine veränderte Haltungsform, Standortwechsel und Tieranzahl müssen Halter unverzüglich gemeldet werden. Diese Meldepflicht gilt nicht nur für das Geflügel, sondern auch für andere Tierarten.

Offene Fragen beantwortet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Landratsamt Nordhausen zu den Sprechzeiten, persönlich oder telefonisch unter 03631/ 911-150.
Autor: nnz

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