eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 11:41 Uhr
23.05.2008

Beantragen und bezahlen

In jüngster Zeit erhält die Nordhäuser Stadtverwaltung viele Hinweise und Beschwerden zu blockierten Bordsteinen in Parkbereichen und Behinderungen auf Gehwegen durch Müllbehälter. Das geht nicht, so das Ordnungsamt. Ausnahmen müssen bezahlt werden...


Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abstellen von Mülltonnen außerhalb der Entsorgungszeiten auf den Gehwegen und öffentlichen Verkehrsflächen nicht gestattet ist. Die Beschwerden sind nicht unberechtigt. So werden die Müllbehälter, auch außerhalb der Entsorgungszeiten, auf Dauer auf den Gehwegen direkt am Bordstein zur Straße abgestellt. Bei dort parkenden Autos kann man die Fahrzeugtüren dann nicht ungehindert öffnen. In anderen Bereichen der Stadt werden die Müllbehälter bereits Tage vor dem Entsorgungstermin auf die sehr schmalen Gehwege gestellt, sodass Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen, wie zum Beispiel in der Altstadt“, so Nordhausens Ordnungsamtsleiter Holger Wengler.

Natürlich gebe die bauliche Situation der Grundstücke nicht immer die Möglichkeit, Mülltonnen auf dem Grundstück zu lagern bzw. könnten diese oft nur unter erschwerten Bedingungen zur Entleerung durch das Haus an die Straße gebracht werden. „Für diese Ausnahmefälle besteht die Möglichkeit, eine Sondernutzung zu beantragen. Mit Erlaubnis der Sondernutzung durch das Ordnungsamt ist es dann möglich, die Mülltonnen auf Dauer am Gebäude auf dem Gehweg abzustellen, jedoch nicht am Bordstein. Dabei favorisiert die Stadtverwaltung auch eine Umhausung der Behälter, die allerdings innerhalb einer Straße ein einheitliches Aussehen haben sollte. Bei zu schmalen Gehwegen werden allerdings keine Sondernutzungsgenehmigungen erteilt“, stellte der Ordnungsamtsleiter klar.

Im Vergleich zu üblichen privaten Parkplatzgebühren von 15 bis 30 Euro im Monat fällt allerdings die Sondernutzungsgebühr mit ca. 35 bis 40 Euro im Jahr relativ moderat aus. Die für die Sondernutzung nötigen Antragsformulare erhält man im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Nordhausen, unter Tel. 03631/696 115 oder als Download über das Internet www.nordhausen.de Suchbegriff „Sondernutzungsantrag“ oder Lebenslagen „Sondernutzung“.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)