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Fr, 11:43 Uhr
18.01.2008

Fehler bei der Kreditberatung

Normalerweise rät die Stiftung Warentest Verbrauchern, mehrere Angebote zu vergleichen. Wenn es aber um Kredite geht, ist Vorsicht geboten. Vor allem bei der Schufa-Anfrage. Die nnz hat deshalb bei der Kreissparkasse Nordhausen nachgefragt.


Denn geben Bankberater bei der für die Kreditvergabe nötigen Schufa-Abfrage in ihrem Computerprogramm eine falsche Begründung an, nimmt die Kreditwürdigkeit des Kunden ab. Und zwar von Angebot zu Angebot. Das kann teuer werden, warnt die Februar-Ausgabe der Zeitschrift FINANZtest – und gibt Tipps, wie man Angebote einholt, ohne draufzuzahlen.

FINANZtest hat bei 14 Banken Kreditberatungsgespräche durchgeführt und dabei festgestellt, dass gut ein Drittel aller Schufa-Anfragen, also Anfragen bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, mit einer falschen Begründung gemacht wurden. Dies führte dazu, dass sich die Kreditwürdigkeit des Kunden verschlechterte. Holt er bei der nächsten Bank ein Kreditangebot ein, bekommt er schlechtere Konditionen oder gar keinen Kredit.

Dabei ist es seit einem Jahr möglich, Schufa-Anfragen ohne Nachteil für den Kunden durchzuführen. Nur die Dresdner Bank, die Hypo-vereinsbank und die Berliner Volksbank haben in allen Beratungsgesprächen diese korrekte Schufa-Anfrage gemacht. Die norisbank dagegen hat nicht nur falsche Schufa-Anfragen gemacht, sondern darüber hinaus auch versäumt, den Kunden auf die Anfrage hinzuweisen. Das ist ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

Auf nnz-Nachfrage antwortete Sebastian Gräser von der Kreissparkasse Nordhausen:

„Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, sammelt und speichert Daten, die etwas über die Vertragstreue von Verbrauchern aussagen. Die Informationen stammen von derzeit rund 4.500 Vertragspartnern, zum Beispiel Versandhäusern, Handynetzbetreibern oder Kreditinstituten. Die Schufa berechnet aus den gesammelten Daten einen sogenannten Score-Wert. Er gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Kredit termingerecht zurückgezahlt oder eine Rechnung vertragsgemäß beglichen wird.

Bei Kreditanfragen erfragt der Berater in der Regel bei der Schufa die Kreditwürdigkeit des Kunden. Schufa-Score und andere Schufa- Daten sind wichtige Kriterien für die Entscheidung, ob der Kunde einen Kredit bekommt und zu welchem Zins. Die Schufa-Anfrage in der Beratung ist bedeutsam, auch und gerade zum Schutz des Kunden vor Überschuldung.

Die Kreissparkasse Nordhausen verwendet ein Anfragekriterium das keine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit nach sich zieht. Das es von anderen Banken versäumt wird, Kunden auf die Schufa-Anfrage hinzuweisen, verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Bei der Kreissparkasse Nordhausen erläutert der Berater seinen Kunden die Anfrage und das eine Übermittlung seiner Daten an die Schufa erfolgt. Das ist selbstverständlich und Ausdruck gegenseitiger Fairness.“
Autor: nnz

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