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Do, 12:03 Uhr
02.08.2007

Richter Kropp: Wessi attackiert Ostbeamte

Sondershausen (nnz). Sechzehn mal vorbestraft wegen Beleidigung und Widerstand gegen Staatsbeamte ist Claus D., Sondershausens bekanntester Offenbacher. Dem Wessi gefällt es in Thüringen so wenig, daß er seine geäußerten Frechheiten nicht einmal als Beleidigung auffaßt. Und der "Spaß" geht in eine nächste Runde.

Die Stadt Sondershausen hat bekanntlich keine partnerschaftlichen Beziehungen zum hessischen Offenbach, eher mit dem französischen Pecquencourt oder dem litauischen Kazlu Ruda. Trotzdem ist der Geschäftsmann Claus D. (54, Name geändert) zum bekanntesten Offenbacher der Musik- und Bergstadt im Kyffhäuserkreis aufgestiegen.

D. hatte am 17.03.2006 gegen 12.25 h auf der Bundesstraße 249 am Abzweig Schernberg zum Überholen angesetzt, obwohl dies durch Verbotszeichen nicht erlaubt war. 40 € und 1 Punkt waren laut Bußgeldbescheid die Folge. Hiergegen hatte der Offenbacher Einspruch eingelegt. In der Sitzung vor Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht drehte Claus D. geradezu durch. Der ihn anzeigende Polizeibeamte würde lügen, man sei es ja gewohnt, dass Beamte aus dem Osten „mit ihrer Vergangenheit“ nicht die Wahrheit sagen würden.

Den Richter schrie Claus D. an, dass man ja auch nicht wisse, was der Richter selber vor 1990 in der DDR gemacht habe. Das rüpelhafte Auftreten half ihm damals nichts, das Bußgeld mußte er trotzdem bezahlen. Der Fall hatte in Thüringen für Schlagzeilen gesorgt, da es sich um einen unbescholtenen Beamten und einen bekannten Richter gehandelt hatte.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen D. einen Strafbefehl wegen Beleidigung in Höhe von 300,- € beantragt, den eine Strafrichterin des Amtsgerichts Sondershausen auch erlassen hatte. Claus D. hatte auch diesmal dagegen Einspruch eingelegt, so dass die Sache zur Verhandlung anstand. In der Hauptverhandlung zeigte der Mann aus Offenbach sich wenig geläutert, seine Äußerungen stellten für ihn keine Beleidigung dar. Durch die Aussagen des Polizeibeamten und Amtsrichters Kropp wurde er jedoch eindeutig überführt. Aufgrund seines geringen Verdienstes wurde er wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 220,- € verurteilt.

Die Strafrichterin des Amtsgerichts Sondershausen stellt auf die zahlreichen Vorstrafen des D. ab Dieser ist ist sechszehnmal vorbestraft, darunter mehrfach wegen Beleidigung und Widerstands gegen Polizeibeamte. Kein Beamter müsse sich solche Äußerungen, gerade in ihrem Zusammenhang gefallen lassen. Claus D. kann man wohl nahelegen, künftig im Westen zu bleiben, wenn es ihm im Osten so nicht gefällt. Dieser hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Autor: nnz

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