Sa, 09:25 Uhr
11.11.2006
Verfassungsgericht zu Berufsunfähigkeitsrente
Nordhausen (nnz). Das Bundesverfassungsgericht hat den Datenschutz für Versicherungskunden erheblich ausgeweitet. Was dass konkret bedeutet, dem ist die nnz nachgegangen.
Nach einem gestern in Karlsruhe bekannt gegebenen Beschluss müssen Versicherungsunternehmen ihre Kunden künftig auf Wunsch zumindest informieren und ihnen ein Widerspruchsrecht einräumen, wenn sie sensible Daten bei Ärzten und Behörden einholen wollen.
Mit der einstimmig ergangenen Entscheidung des Ersten Senats hatte die Verfassungsbeschwerde einer Frau Erfolg. Die Betroffene war 1999 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten. Als sie bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen beanspruchte, verlangte diese ein schriftliches Einverständnis für eine pauschale Entbindung von der Schweigepflicht. So sollten Ärzte, Krankenhäuser, Pflegepersonen, Krankenkasse, Arbeitgeber und Behörden der Versicherung auf Verlangen Auskünfte erteilen. Die Versicherung berief sich dabei auf die allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversorgung.
Die Versicherte unterschrieb diese Erklärung nicht und bot stattdessen an, in jedem Einzelfall der Entbindung von der Schweigepflicht zuzustimmen. Das Versicherungsunternehmen teilte daraufhin mit, dass es auf dieser Grundlage nicht zahlen könne. Die Frau klagte bis hin zum Bundesgerichtshof erfolglos gegen die Entbindung von der Schweigepflicht. Doch erst ihre Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg.
Die pauschale Entbindungspflicht verletze das informationelle Selbstbestimmungsrecht, urteilten die Karlsruher Richter. Das Landgericht Hannover muss nun einen Ausgleich zwischen den Interessen der Versicherten und des Unternehmens finden und erneut über den Umfang der Schweigepflichtentbindung entscheiden.
Nach Auskunft des ARD-Rechtsexperten Karl-Dieter Möller betrifft das Urteil so gut wie jeden Versicherungsnehmer mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Formulierung mit der pauschalen Entbindung von der Schweigepflicht sei in den meisten Verträgen Standard, so Möller auf Nachfrage von tagesschau.de.
Die Versicherungen müssten nun auf das Urteil reagieren und sich überlegen, ob sie die Formulierungen in den Verträgen änderten oder ob sie eventuell auf die eine oder andere Auskunft verzichten könnten. "Fest steht auf jeden Fall, dass die Verfassungsrichter mit dem Urteil die Rechte der Verbraucher gestärkt haben", so Möller. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2027/02).
Autor: jsNach einem gestern in Karlsruhe bekannt gegebenen Beschluss müssen Versicherungsunternehmen ihre Kunden künftig auf Wunsch zumindest informieren und ihnen ein Widerspruchsrecht einräumen, wenn sie sensible Daten bei Ärzten und Behörden einholen wollen.
Mit der einstimmig ergangenen Entscheidung des Ersten Senats hatte die Verfassungsbeschwerde einer Frau Erfolg. Die Betroffene war 1999 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten. Als sie bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen beanspruchte, verlangte diese ein schriftliches Einverständnis für eine pauschale Entbindung von der Schweigepflicht. So sollten Ärzte, Krankenhäuser, Pflegepersonen, Krankenkasse, Arbeitgeber und Behörden der Versicherung auf Verlangen Auskünfte erteilen. Die Versicherung berief sich dabei auf die allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversorgung.
Die Versicherte unterschrieb diese Erklärung nicht und bot stattdessen an, in jedem Einzelfall der Entbindung von der Schweigepflicht zuzustimmen. Das Versicherungsunternehmen teilte daraufhin mit, dass es auf dieser Grundlage nicht zahlen könne. Die Frau klagte bis hin zum Bundesgerichtshof erfolglos gegen die Entbindung von der Schweigepflicht. Doch erst ihre Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg.
Die pauschale Entbindungspflicht verletze das informationelle Selbstbestimmungsrecht, urteilten die Karlsruher Richter. Das Landgericht Hannover muss nun einen Ausgleich zwischen den Interessen der Versicherten und des Unternehmens finden und erneut über den Umfang der Schweigepflichtentbindung entscheiden.
Nach Auskunft des ARD-Rechtsexperten Karl-Dieter Möller betrifft das Urteil so gut wie jeden Versicherungsnehmer mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Formulierung mit der pauschalen Entbindung von der Schweigepflicht sei in den meisten Verträgen Standard, so Möller auf Nachfrage von tagesschau.de.
Die Versicherungen müssten nun auf das Urteil reagieren und sich überlegen, ob sie die Formulierungen in den Verträgen änderten oder ob sie eventuell auf die eine oder andere Auskunft verzichten könnten. "Fest steht auf jeden Fall, dass die Verfassungsrichter mit dem Urteil die Rechte der Verbraucher gestärkt haben", so Möller. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2027/02).

