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Mi, 16:08 Uhr
20.12.2023
SWG bietet neun Baugrundstücke in der „Hanglandschaft Nordhausen-Nord

Neues Baugebiet in Nordhausen-Nord

Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft (SWG) startet mit der Vermarktung der ersten neun Baugrundstücke im Baugebiet „Hanglandschaft Nordhausen-Nord“. Die Ausschreibung für Interessenten endet am 22. März 2024...

Die SWG Nordhausen startet noch vor Jahresende mit der Vermarktung von neun Baugrundstücken im Baugebiet „Hanglandschaft Nordhausen-Nord“. Die quadratischen Grundstücke sind zwischen 511 und 593 Quadratmetern groß. (Foto: Grafik: SWG Nordhausen/Enders Marketing) Die SWG Nordhausen startet noch vor Jahresende mit der Vermarktung von neun Baugrundstücken im Baugebiet „Hanglandschaft Nordhausen-Nord“. Die quadratischen Grundstücke sind zwischen 511 und 593 Quadratmetern groß. (Foto: Grafik: SWG Nordhausen/Enders Marketing)

„Mit einer Fläche zwischen 511 und 593 Quadratmetern bieten diese Parzellen eine optimale Grundlage für die Realisierung von Ein- und Zweifamilienhäusern“, kündigte SWG-Geschäftsführerin Inge Klaan in einem Pressegespräch am Mittwoch an. Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 113 „Hanglandschaft Nordhausen-Nord“.

Die Grundstücke zeichnen sich durch nahezu rechtwinklige Zuschnitte aus und bieten eine vielseitige Möglichkeit zur individuellen Gestaltung von Wohnträumen. Aktuell erfolgt die Erschließung des Baugebiets durch die Stadt Nordhausen und die Versorgungsträger – die Bauarbeiten sollen im Sommer 2024 beendet sein. Ein Teil der Parzellen ist bereits mit einem Hausanschluss für Schmutz- und Niederschlagswasser ausgestattet.
Die Grundstücke werden meistbietend, aber mindestens zum Gebot von je 100 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche verkauft. Es fallen keine Maklergebühren an. Die Erschließungskosten sind vom Käufer zu tragen.

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Die Ausschreibungsfrist endet am 22. März 2024, um 10 Uhr. Für detailliertere Informationen zur Ausschreibung und den einzelnen Baugrundstücken verweist die SWG-Chefin auf den Online-Auftritt unter www.swg-nordhausen.de.

Für die SWG ist es das zweite Mal in der Firmengeschichte, dass der kommunale Vermieter Einfamilienhausgrundstücke entwickelt. Zuletzt hat die SWG sieben Baugrundstücke in der angrenzenden Straße „Am Hagenberg“ veräußert – diese Grundstücke waren sehr gefragt und schnell verkauft.


Autor: osch

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Kommentare
Südharzmensch
20.12.2023, 16:39 Uhr
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ellamatanzen
20.12.2023, 18:32 Uhr
Was so alles geht als SWG
... aber wenn der "normale" Bürger auf seinem eigenen Grundstück (Erholungsgarten, rechts und links Eigenheime) in Nordhausen Nord gern bauen möchte, lehnt das die Stadt Nordhausen ab.
Unbegreiflich.
Südharzmensch
20.12.2023, 19:08 Uhr
Große Geldbörse statt sozial ....
"Meistbietend" statt sozial verträglich oder familienfreundlich in bester nordhäuser Lage. Eine städtische Gesellschaft agiert hier wie ein schnöder Immobiliemakler.
diskobolos
20.12.2023, 22:12 Uhr
@ ellamatanzen
Ob auf einem Grundstück gebaut werden darf, ergibt sich aus dem Bebauungsplan, der auf dem Flächennutzungsplan basiert. Beides wird durch die Gemeinde, in diesem Fall wohl dem Stadtrat beschlossen. Mit Willkür hat das nichts zu tun. Wenn eine Bebauung untersagt wird, wird es dafür wohl gute Gründe geben. Wer Eigentümer des Grundstücks ist, ist dafür nicht maßgebend. Falls man sich durch das Bauamt ungerecht behandelt fühlt, kann man dagegen klagen.
Klaus K
21.12.2023, 08:24 Uhr
SWG gibt Vorfahrt fürs dicke Scheckbuch
So sieht die soziale Verantwortung der SWG aus. "Meistbietend" ....
cappo
01.01.2024, 12:48 Uhr
gerade erst Mieterhöhung bekommen von der SWG...
...sozial ist schon lange vorbei...
Südharzmensch
01.01.2024, 13:14 Uhr
Oberster SWG Chef ist K. Buchmann
... als Aufsichtsratsvorsitzender. Dann jat noch jede Fraktion einen Vertreter im Aufsichtsrat. Dort ansetzen und Protest anmelden.. Frau Klaan als Geschäftsführerin der SWG bekommt übrigens jedes Jahr neben dem üppigen Gehalt noch eine Bonuszahlung. Geld dürfte also da sein.

Quelle: https://ratsinfo-online.de/nordhausen-bi/vo020.asp?VOLFDNR=6937
P.Burkhardt
01.01.2024, 22:50 Uhr
also...
... wenn die Miete billiger ist, als die Zinsen für den Kauf einer vergleichbaren Wohnung, dann ist Miete die bessere Alternative. Ist doch eine einfache Überlegung.

Wenn ich mir also 1000 EUR Miete im Monat leisten kann, dann kann ich mir 12.000 EUR Zinsen im Jahr leisten (Miete ist weg, Zinsen auch)... also entspricht das bei einem Zinssatz von 4 Prozent einer Wohnung für 300 TEUR... Ich denke, dass sollte in NDH möglich sein. Natürlich kommt noch die Tilgung dazu... aber das ist im Grunde wie ein Sparschwein.

Wen es interessiert: Ich wohne derzeit (das erste Mal im Leben) zur Miete, weil eben die Zinsen für den Kauf noch zu hoch sind...
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