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Mo, 10:12 Uhr
03.04.2006

Richter Kropp: Lebenslang

Sondershausen (nnz). „Voll wie eine Strandhaubitze“ sei Klaus-Herrmann D. gewesen, als er sich auf den Weg nach Nordhausen machte. Großzügig fuhr er in den Gegenverkehr und bremste, wie es ihm grade paßte. Für 2,12 Promille kriegt er jetzt eine lebenslange Strafe.


Lebenslange Strafen sind in unserem Bezirk nach dem Gerichtsverfassunsgesetz ausschließlich der Schwurgerichtskammer am Landgericht Mühlhausen vorbehalten.
Der Sondershäuser Amtsrichter Christian Kropp hat jetzt in einem Fall eine Vorschrift des Strafgesetzbuches genutzt, um eine lebenslange Führerscheinsperre zu verhängen. Eine solche Sanktion wurde von Thüringer Gerichten bislang noch nicht verhängt.

Der Angeklagte Klaus-Hermann D. (54) war in den Abendstunden des 30.07.2005 von Apolda aus durch den Kyffhäuserkreis gefahren. Rasch bildete sich hinter dem langsam fahrenden D. eine riesige Autoschlange, zumal von Greußen nach Sondershausen bekanntlich kaum eine Überholmöglichkeit besteht. Klaus-Hermann D. fuhr dabei großzügig im Gegenverkehr, der dadurch zum Abbremsen genötigt wurde und trat selber mehrmals heftig auf die Bremse. Erst kurz vor Sondershausen gelang es Beamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser, D. von der Straße zu holen. Mit 2, 12 Promille war er nicht nur absolut fahruntüchtig, sondern auch - wie es einer der Verfahrensbeteiligten ausdrückte - „voll wie eine Strandhaubitze.“

D. ist dreimal einschlägig wegen Alkoholtaten in den letzten zehn Jahren verurteilt worden, Alkoholtherapien und Entziehungskuren hatten bei ihm keinen Erfolg. Auch zu Gericht war er betrunken erschienen, was sich darin zeigte, dass er ständig das Gerichtspersonal anschrie.
Neun Monate Freiheitsstrafe, ohne Bewährung, und eine lebenslange Führerscheinsperre lautete das harte Urteil des Amtsgerichts Sondershausen. „Sie haben ohne jede Rechtfertigung Autofahrer aus dem Kyffhäuserkreis gefährdet, nur weil sie betrunken nach Nordhausen fahren mußten“, so Amtsrichter Christian Kropp, der den schreienden D. nicht zu Wort kommen ließ.

Klaus-Hermann D. hat gegen das Sondershäuser Urteil Rechtsmittel eingelegt. Jetzt muß eine Kammer des Landgerichts Mühlhausen über dieses Urteil entscheiden, auch über die Frage, ob eine lebenslange Führerscheinsperre das angemessene Mittel war.
Autor: nnz

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