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Mi, 16:30 Uhr
09.05.2018
Juristische Spielchen im Nordhäuser Rathaus

Amtsleiterstelle kann nicht besetzt werden

In der Nordhäuser Stadtverwaltung arbeiten mehr als 300 Menschen. Das ist das Personal und das verursacht nicht nur Kosten, sondern auch Probleme. Auch bei Neubesetzungen...


Am 23. Januar wurde in der nnz die Stelle "Leiterin/Leiter des Amtes für Bildung und Kultur" ausgeschrieben. Es müssen zahlreiche Bewerbungen eingegangen sein, denn immerhin hatte ja der Hauptausschuss nach einer Vorauswahl der Rathausspitze die Qual der Wahl.

Vielleicht noch einmal zur Erinnerung, denn die oder der Neue sollte Nachfolger für Dieter Jaunich werden, der von Schule und Kultur ins Büro OB delegiert wurde. Und genau diese Voraussetzungen wurden von den Bewerbern erwartet:
  • - ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Masterabschluss oder 2. Staatsexamen) mit kultur- oder rechtswissenschaftlichem Schwerpunkt
  • mehrjährige Berufserfahrung in einer Leitungstätigkeit im Kultur- und/oder Bildungsbereich
  • breite kulturelle Bildung in den Bereichen Theater, Musik, Bildende Kunst
  • Medienkompetenz im Umgang mit neuen Informations- und Kommunikationstechnologien sowie betriebswirtschaftliche Kompetenz und Erfahrung in der Akquirierung von Drittmitteln und Sponsoring. 
Viele Punkte sind da nachvollziehbar, warum aber auch eine rechtswissenschaftliche Ausbildung notwendig gewesen sein soll, erschließt sich tatsächlich nur demjenigen, der die Vorlieben des Leitungspersonals aus jahrelanger Erfahrung kennen. Vielleicht wurde da ja auch an eine Unterstützung für das Rechtsamt der Stadt gedacht?

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Wie dem auch sei, die Wahl soll - so hört man - per Beschluss des Hauptausschusses auf eine promovierte Bildungsmanagerin gefallen sein, die auch schon mal als Dozentin beim Bundesamt für den Zivildienst gearbeitet haben soll. Wenn sie jetzt die kulturellen Seiten vermissen, die sind auch im gigantischen "Netz" nicht recherchierbar.

Aber: auf die Stelle muss sich auch eine andere promovierte Frau beworben haben, die - so ist zu erfahren - bereits langjährige Erfahrungen in Sachen Kultur und Bildung in Nordhausen haben soll. Konkurrentenklage nennt sich das, was nach dem Hauptausschuss-Beschluss folgte. Und natürlich ist dieser Klage in dieser Woche juristisch stattgegeben worden. Wie zu erfahren war, soll es womöglich eine einstweilige Verfügung geben, die im Januar ausgeschriebene Amtsleiter-Stelle vorerst nicht zu besetzen.

Da tut sich - über die Jahre hinweg beobachtet - der Eindruck auf, dass in diesem Rathaus nicht nur nach der Erfüllung von Ausschreibungskriterien Stellen neu besetzt werden, sondern nach anderen Vorlieben, nach Hobbys zum Beispiel. Vielleicht mag ja die "neue" Kandidatin eine Vorliebe für die schönen Künste gehabt haben? Dann wäre zumindest die Voraussetzung "breite kulturelle Bildung in den Bereichen Theater, Musik, Bildende Kunst" ja schon erfüllt gewesen.

Im Nordhäuser Rathaus hüllt man sich indes in Schweigen, eine erste Anfrage vom Freitag vergangener Woche wurde folgendermaßen beantwortet: Die Stadt Nordhausen nimmt generell davon Abstand, sich zu Personalangelegenheiten bzw. -verfahren zu äußern. Die Stellenbesetzung der Leitung des Amts für Bildung und Kultur ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt avisiert.

Eine erneute, konkrete Nachfrage dieser Zeitung blieb bislang unbeantwortet.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

Kommentare
murmeltier
09.05.2018, 18.31 Uhr
Wer?
Wer denkt sich solche Anforderungen aus? Was da ein einzelner alles leisten soll, ist schon erstaunlich. Ich würde als Stadtverwaltung nur Doktoren, Professoren und Juristen einstellen.

Eine Verwaltung, zuständig für 40.000 Einwohner, hat solche Ansprüche. Man könnte denken hier ist München, Berlin oder Erfurt.
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