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Fr, 08:40 Uhr
09.02.2018
Pubertät

Wenn Jugendlichen Flügel wachsen

Schön und gleichzeitig anstrengend kann sich die Zeit gestalten, wenn aus Kindern plötzlich Erwachsene werden. Dieser Übergang allerdings, ist für viele Eltern ein absolutes Abenteuer und mit vielen Komplikationen, Streitereien, kleinen und großen Auseinandersetzungen zu überstehen...


Klappt dieser nicht reibungslos, wachsen dem pubertierenden Jugendlichen schneller Flügel, als einem lieb das ist und er fliegt quasi von einer Misere in die nächste. Einmal vom großen Duft der Freiheit und Zügellosigkeit in die Nase bekommen, sind sie nicht mehr zu bremsen.

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Eine Party jagt die nächste und sie bewegen sich jedes Wochenende von einem Club zum anderen. Im Alter von 16 bis 18 Jahren allerdings, greift das Jugendschutzgesetz und Eltern haften als Erziehungsberechtigte für ihre Kinder. Trotz guter und fürsorglicher Erziehung ist ein über die Stränge schlagen wollen in diesem Alter kaum zu vermeiden oder zu verhindern.

Nicht selten versuchen Jugendliche ihre Eltern irgendwie doch noch herum zu bekommen, damit sie als 16-Jähriger beispielsweise dennoch länger als 24 Uhr bleiben können. Stimmen die Eltern laut mündlicher Zusage zu, nutzt es dem Jugendlichen nichts, wenn auf der jeweiligen Party nach 24 Uhr Alterskontrollen durchgeführt werden. So kann es schließlich vorkommen, dass die Jugendlichen entweder gar nicht erst zur Party hineingelassen werden, oder sie nach dieser Zeit aufgefordert werden, die Party zu verlassen.

Eine sehr gute Möglichkeit, dem Kind dennoch den Partyspaß zu ermöglichen ist die schriftliche Bestätigung und Einwilligung. Besser gesagt auch der so genannte Party- oder auch Muttizettel. Praktischerweise gibt es diesen Muttizettel zum Ausdrucken und kann kurzerhand ausgefüllt dem Kind mitgegeben werden.

Die wichtigsten Eckdaten müssen allerdings auf diesem Schreiben fixiert und aufgelistet sein, deshalb ist dieser Vordruck wesentlich sinnvoller und auch für Veranstalter akzeptabler, als ein handgeschriebener Wisch, den der Jugendlich unter Umständen selbst bekritzelt hat. Diese kommen in erster Linie nicht gut an und der Einlass wird deshalb nicht selten dem Jugendlichen deshalb verwehrt. Besser ist die Alternative Muttizettel, allerdings sollte man sich im Vorfeld beim jeweiligen Veranstalter der Party beispielsweise darüber informieren, ob diese Ausnahmereglung überhaupt akzeptiert wird. Denn nicht allen Partybetreibern und Clubbesitzern reicht dieses Schreiben hierfür. Außerdem sollte der Jugendliche einen dieser Zettel immer bei sich tragen, falls Personenkontrollen durchgeführt werden und einen im Einlassbereich bei der Kontrolle direkt abgeben.

Aufsichtspflicht verliert keine Gültigkeit

Auch bei Ausnahmereglungen, wie die des Muttizettels, bleibt die Aufsichtspflicht der Eltern bei Jugendlichen in diesem Alter nach wie vor erhalten und ist verpflichtend. Egal ob sich die Heranwachsenden in einem Nachtclub oder auch auf dem Oktoberfest herumtrieben - das sollten Eltern stets im Hinterkopf behalten. Ein U18-Formular sollte deshalb nur in Ausnahmesituationen dem Jugendlichen mitgegeben werden.

Denn mit der Erziehungsbeauftragung übertragen die Eltern ihre Pflichten an eine andere Person, in der Regel eines anderen, volljährigen Familienmitgliedes oder Freundes. Dieser sollte nachweislich während des gesamten Aufenthaltes in dem Club, auf dem Konzert, zur Party anwesend sein. Die Kriterien für die Übertragung der Aufsichtspflicht sind relativ simpel. Derjenige muss volljährig sein, Verantwortungsbewusstsein mitbringen und auch vertrauensvoll sein. Genügend Autorität gegenüber des Jugendlichen aufweisen können, und das Kind zur ausgemachten Zeit wieder zurückbringen. Zu leichtfertiges Handeln diesbezüglich, kann schwerwiegende Folgen mit sich ziehen. Dies haben etliche Fälle in der Vergangenheit bewiesen, die mit Strafverfolgungen, Straftaten, Körperverletzungen, und sogar Vermisstenmeldungen mit Todesfolgen einhergingen.
Autor: en

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