Fr, 09:50 Uhr
04.08.2000
Wegen zweifachen Totschlags angeklagt....
Nordhausen (nnz). Ein 39 Jahre alter Mann aus Nordhausen muß sich demnächst vor dem
Landgericht Mühlhausen wegen zweifachen Totschlags verantworten. Nach Ansicht der
Staatsanwaltschaft soll der Mann zwei Verbrechen begangen haben, die fast fünf Jahre
auseinander liegen.
Im November vergangenen Jahres fanden Angehörige die Leiche eine 42jährigen Nordhäusers in
seiner Wohnung am Bingerhof. Die gerichtsmedizinische Untersuchung ergab, daß der Tote
erdrosselt wurde, außerdem wurden Schnittwunden im Genitalbereich festgestellt. Durch intensive
Ermittlungen der Nordhäuser Kripo kamen die Beamten auf die Spur des jetzt Angeklagten und
seiner Ehefrau. 22 Tage nach der Tat wurde der Mann festgenommen und befindet sich seitdem in
Untersuchungshaft.
Bislang hat der Mann bei allen Vernehmungen geschwiegen, ja sogar die Taten bestritten. Seine
Ehefrau hat jedoch umfangreiche Aussagen zu Protokoll gegeben. Für die Staatsanwaltschaft
steht mittlerweile fest, daß sie an der Tat in Nordhausen nicht beteiligt war.
Doch für die Angeklagten sollte es noch dicker kommen. Durch die Art und Weise wie im Jahr 1994
ein Spaziergänger in der Nähe von Niedergebra umgebracht worden war, kamen die Ermittler, die
damals nicht erfolgreich waren, nun auf die Spur des Nordhäusers. Das letzte und entscheidende
Steinchen im Mosaik war wiederum die Aussage der Ehefrau. Nach Auffassung der Anklagebehörde
gehen damit bei Tötungsverbrechen auf das Konto des Nordhäusers.
In ihrer Anklageschrift geht die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft von Verbrechen im besonders
schweren Fall aus. Dafür sieht das Strafgesetzbuch lebenslange Freiheitsstrafe vor.
Autor: psgLandgericht Mühlhausen wegen zweifachen Totschlags verantworten. Nach Ansicht der
Staatsanwaltschaft soll der Mann zwei Verbrechen begangen haben, die fast fünf Jahre
auseinander liegen.
Im November vergangenen Jahres fanden Angehörige die Leiche eine 42jährigen Nordhäusers in
seiner Wohnung am Bingerhof. Die gerichtsmedizinische Untersuchung ergab, daß der Tote
erdrosselt wurde, außerdem wurden Schnittwunden im Genitalbereich festgestellt. Durch intensive
Ermittlungen der Nordhäuser Kripo kamen die Beamten auf die Spur des jetzt Angeklagten und
seiner Ehefrau. 22 Tage nach der Tat wurde der Mann festgenommen und befindet sich seitdem in
Untersuchungshaft.
Bislang hat der Mann bei allen Vernehmungen geschwiegen, ja sogar die Taten bestritten. Seine
Ehefrau hat jedoch umfangreiche Aussagen zu Protokoll gegeben. Für die Staatsanwaltschaft
steht mittlerweile fest, daß sie an der Tat in Nordhausen nicht beteiligt war.
Doch für die Angeklagten sollte es noch dicker kommen. Durch die Art und Weise wie im Jahr 1994
ein Spaziergänger in der Nähe von Niedergebra umgebracht worden war, kamen die Ermittler, die
damals nicht erfolgreich waren, nun auf die Spur des Nordhäusers. Das letzte und entscheidende
Steinchen im Mosaik war wiederum die Aussage der Ehefrau. Nach Auffassung der Anklagebehörde
gehen damit bei Tötungsverbrechen auf das Konto des Nordhäusers.
In ihrer Anklageschrift geht die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft von Verbrechen im besonders
schweren Fall aus. Dafür sieht das Strafgesetzbuch lebenslange Freiheitsstrafe vor.


