Fr, 07:39 Uhr
12.08.2016
Integration in den Arbeitsmarkt
Verkehrsbetriebe machen mit
Heute werden sich drei Flüchtlinge bei der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH (VBN) vorstellen. Einzelheiten dazu wie immer in Ihrer nnz...
Das kommunale Unternehmen sieht sich damit seiner Verantwortung in punkto Integration gerecht werden. Nach den Gesprächen wird sich das Unternehmen für zwei der Bewerber entscheiden, wobei einer im Bereich der Straßenbahn und einer im Bereich des Busverkehrs eingesetzt werden würde. Beide werden jedoch verschiedene innerbetriebliche Abteilungen wie zum Beispiel Werkstatt, Service, Marketing/Vertrieb durchlaufen.
Die Flüchtlinge würden in einer ersten Phase eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG) absolvieren. Die ist notwendig um eventuell vorhandene berufsfachliche Kenntnisse eines Flüchtlings festzustellen. Sie wird von dem Arbeitssuchenden über die Agentur für Arbeit beantragt und darf nicht länger als sechs Wochen dauern. Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus dürfen grundsätzlich sofort an der MAG teilnehmen, Geduldete und Asylbewerber nach drei Monaten.
Im Anschluss an die MAG könnten die Flüchtlinge dann eine Einstiegsqualifizierung (EQ) beginnen. Bewerber mit Sprach- und Bildungsdefiziten werden mithilfe der sechsmonatigen oder auch einjährigen Einstiegsqualifizierung auf einen Ausbildungsplatz vorbereitet. Dafür muss das Unternehmen einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen, den die Ausländerbehörde genehmigen muss. Zudem muss ein Vertrag über die Inhalte und die Vergütung zwischen Unternehmen und dem Flüchtling geschlossen werden.
Diese Maßnahmen werden in Nordhausen über den Horizont-Trägerverbund begleitet.
Autor: nnzDas kommunale Unternehmen sieht sich damit seiner Verantwortung in punkto Integration gerecht werden. Nach den Gesprächen wird sich das Unternehmen für zwei der Bewerber entscheiden, wobei einer im Bereich der Straßenbahn und einer im Bereich des Busverkehrs eingesetzt werden würde. Beide werden jedoch verschiedene innerbetriebliche Abteilungen wie zum Beispiel Werkstatt, Service, Marketing/Vertrieb durchlaufen.
Die Flüchtlinge würden in einer ersten Phase eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG) absolvieren. Die ist notwendig um eventuell vorhandene berufsfachliche Kenntnisse eines Flüchtlings festzustellen. Sie wird von dem Arbeitssuchenden über die Agentur für Arbeit beantragt und darf nicht länger als sechs Wochen dauern. Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus dürfen grundsätzlich sofort an der MAG teilnehmen, Geduldete und Asylbewerber nach drei Monaten.
Im Anschluss an die MAG könnten die Flüchtlinge dann eine Einstiegsqualifizierung (EQ) beginnen. Bewerber mit Sprach- und Bildungsdefiziten werden mithilfe der sechsmonatigen oder auch einjährigen Einstiegsqualifizierung auf einen Ausbildungsplatz vorbereitet. Dafür muss das Unternehmen einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen, den die Ausländerbehörde genehmigen muss. Zudem muss ein Vertrag über die Inhalte und die Vergütung zwischen Unternehmen und dem Flüchtling geschlossen werden.
Diese Maßnahmen werden in Nordhausen über den Horizont-Trägerverbund begleitet.
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