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Mi, 12:57 Uhr
11.05.2016
Es ist geschafft

Hochweg in Günzerode nun fertiggestellt

Es ist geschafft – das erste Projekt im Rahmen der Dorferneuerung in Günzerode konnte nun, nach dreijähriger Bauzeit, fertiggestellt werden. Als abschließende Maßnahme wurde Ende April das Brüstungsgeländer angebracht und die Beschilderung gesetzt...

Straße freigegeben (Foto: privat) Straße freigegeben (Foto: privat)
Bei strahlendem Sonnenschein wurde heute die Straße offiziell freigegeben. Bürgermeister Jürgen Weidt dankte in diesem Zusammenhang den ausführenden Firmen –
der Firma Ernst und Herwig GmbH aus Leinefelde, die im Jahr 2014 den 1. Bauabschnitt, die Errichtung einer Winkelstützwand ausführte und der Firma Badra Bau GmbH aus Badra, die in den Jahren 2015 und 2016 die Straße erbaute und das Brüstungsgeländer setzte.

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Die Kosten des Gesamtprojektes belaufen sich auf rund 305.000 Euro wobei 65 Prozent der Kosten – knapp 196.000 Euro durch Fördermittel abgedeckt werden. Die Ausführung der Baumaßnahme auf drei Jahre zu strecken ist nicht nur den aufwendigen und umfangreichen Arbeiten geschuldet, auch die Finanzen spielten hier eine erhebliche Rolle.

So wurde im Vorfeld mit dem Fördermittelgeber, dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, der Nordthüringer Ingenieurbüro GmbH und der Gemeinde jeder Bauabschnitt durchgerechnet und dementsprechend geplant. Keine einfache Sache, da die Anlieger des Hochweges somit drei Jahre mit Einschränkungen und Hindernissen im Baubereich leben mussten. Für die Geduld und das Verständnis der Anlieger und Nutzer der Straße bedankte sich die Gemeinde als Bauherr natürlich auch.

Blick auf Geländer und Hochweg (Foto: J. Reinhardt) Blick auf Geländer und Hochweg (Foto: J. Reinhardt)
Die Klassifizierung als Einbahnstraße war eine Vorgabe des Straßenbauamtes Nordthüringen. Die Straßenbreite lässt einen Begegnungsverkehr nicht zu, aus diesem Grund wurde die Nutzung in nur einer Fahrtrichtung vorgeschrieben. Manch einem erschien das Brüstungsgeländer anfangs sicher etwas hoch, ist es aber nicht. Hier sind Vorgaben einzuhalten, die einer „Absturzsicherung“ gerecht werden.
Autor: red

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