Drei Neue im Rathaus
Jenna Marie Junge und Paul Gebhardt haben ihre Ausbildung zu Verwaltungsfachangestellten sowie Alexa Francine Henze zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste im Bereich Bibliothek begonnen. Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh übergab ihnen heute ihre Ausbildungsverträge...
Die Neuen im Rathaus (Foto: I. Bergmann)
Da wir seit einigen Jahren nur noch bedarfsgereicht ausbilden, stehen die Chancen für Sie nicht schlecht bei guten Leistungen auch übernommen zu werden. Dafür wünsche Ihnen viel Glück, sagte er. Zurzeit werden bei der Stadtverwaltung Nordhausen sieben Auszubildende und fünf Beamtenanwärter ausgebildet.
Für die Ausbildungsplätze für 2015 zum Verwaltungsfachangestellten, zur Fachkraft für Abwassertechnik im Städtischen Eigenbetrieb und zum Fachinformatiker bzw. zur Fachinformatikerin können sich Interessierte noch bis zum 26. September 2014 bei der Stadt Nordhausen, Hauptamt, Sachgebiet Personal, Markt 1 bewerben.
Nähere Informationen zur Ausschreibung gibt es auch im Stellenmarkt der nnz.
Autor: red
Kommentare
Körnchen
02.09.2014, 09:21 Uhr
Auswahl Bewerber
Viel Erfolg den Auszubildenen.Es ist nur traurig, das es bei der Auswahl der Bewerber nicht nach Leistungen geht. Wie kann es sein, das einige schon vor dem Eignungstest wissen, das sie die Stelle haben, obwohl ihre schulischen Leistungen schlechter sind, als bei anderen. Hat einen schlechten Beigeschmack, das es nicht nach Leistungen geht, sondern nach Beziehungen.
Manou13
02.09.2014, 11:41 Uhr
Leider überall....
@ körnchen: So ist das leider und nicht nur im Rathaus. Meine Tochter hat die Erfahrung auch gemacht, in der Agentur für Arbeit. Die Stellen waren auch schon vor dem Eignungstest vergeben. Nur schade, dass man das dann erst im Nachhinein erfährt.
T.Gruber
02.09.2014, 12:45 Uhr
Auswahlverfahren
Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst unterliegen gewissen Vergaberegeln. Sicher ist es so, dass Leistung alleine nicht zählt, sondern eine Auswahlentscheidung immer aufgrund vielfältiger Faktoren und deren Gewichtung getroffen wird.
Offenbart zum Beispiel schon das aus losen Blättern bestehende Anschreiben eine gewisse Rechtschreibschwäche, dann wird meist gar nicht mehr auf Zeugnisse geschaut.
Gerade im öffentlichen Dienst entscheidet anders als in kleinen Unternehmen nicht eine Person alleine über eine Einstellung. In diese Entscheidungsfindung sind unter anderem der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragten, die Behindertenvertretung und ggf. Amtsleitungen mit eingebunden.
Hier zu behaupten, dass vor dem Eignungstest bereits die Personen feststanden, halte ich persönlich für sehr gewagt.
Den neuen Auszubildenden bleibt nur viel Erfolg im Berufsleben zu wünschen, denn irgendetwas haben sie besser gemacht, als die anderen Bewerber.
Körnchen
02.09.2014, 13:20 Uhr
Frau/Herr Gruber
Sie halten meine Aussage also als gewagt? Willkommen in der Realität. Ich könnte jetzt die Namen nennen, aber das ändert jetzt auch nichts mehr.
Fakt ist, das es so passiert ist bei der Bewerbung zu einer Ausbildung bei der Stadt Nordhausen. Sie sehen auch, das es noch eine Zuschrift zu diesem Thema gibt, diese bezieht sich auf die Agentur für Arbeit.
Die neuen Auszubildenen haben bestimmt nicht etwas besser gemacht, als die anderen, sie hatten eben nur mehr Beziehungen.
T.Gruber
02.09.2014, 13:50 Uhr
@Körnchen
Sollte dies tatsächlich der Fall sein und würde sich das beweisen lassen, können Sie am zuständigen Verwaltungsgericht eine Konkurrentenklage anstreben.
Wenn das Gericht Ihre Annahmen bestätigt, wird das Stellenvergabeverfahren für ungültig erklärt, die Auszubildenden wären ihren Job erst einmal wieder los, die Stadt müsste die Stellen neu ausschreiben.
Gleiches gilt auch für interne Stellen bei der Agentur für Arbeit.
Eckenblitz
02.09.2014, 13:57 Uhr
T. Gruber
glauben sie wirklich an das , was sie da geschrieben haben? dann müssen sie sehr blauäugig sein.
Janko
02.09.2014, 14:00 Uhr
nee, nee, nee, körnchen,
so nicht.
wer öffentlich solch gewagte aussagen/behauptungen trifft, sollte auch den (darf ich das schreiben, liebe nnz?) arsch in der hose haben, zu seinen spekulationen (?) zu stehen. nicht den rückzieher machen "ich könnte, aber nun will ich nicht mehr".
dann lieber gleich die finger stillhalten.
behaupten kann jeder.
T.Gruber
02.09.2014, 14:09 Uhr
@ratsknecht
So ist die Rechtslage, daher glaube ich an das, was ich geschrieben habe.
Voraussetzung ist natürlich, dass nicht alles nur an den Haaren herbeigezogen ist, sondern sich sachlich belegen lässt.
dotty
02.09.2014, 14:38 Uhr
Traurig....
...wenn man aus verletzter Eitelkeit oder anderen niederen Beweggründen jungen Menschen einen Tag voller Stolz und Zuversicht für die Zukunft mit ein paar in den Raum gestellten,und ich denke nicht mal beweisbaren Behauptungen, verderben muss. Ich bin die Mutter einer der neuen Auszubildenden und weiß zu 100%, dass wir zu Recht auf unser Kind stolz sein können, da wir in keinster Weise auf die beschworenen "Vitamin B" Zugriff hatten.
Und auch wir als Eltern haben vom ersten Moment der Bewerbungsabgabe,über die Einladung zum Eignungstest bis hin zur erlösenden positiven Nachricht der Zusage mit unserem Kind gezittert und mitgefiebert. Umso erbärmlicher, dass es immer irgendwelche Neider gibt, die es nicht lassen können, diesem,für uns glücklichen Tag, einen Makel verpassen zu wollen.
Aber es war schon immer einfacher, Behauptungen in den Raum zu stellen....
Luftikus
02.09.2014, 21:53 Uhr
Viel Glück und viel Erfolg
Willkommen in der Ausbildung im öffentlichen Dienst der Stadt Nordhausen. Traurig aber wahr, liebe Lehrlinge, es gibt Leute in dieser Gesellschaft die freuen sich nicht für Andere sondern reden alles schlecht. Das ist die erste Erfahrung. Solche Menschen werden Euch immer wieder begegnen. Seid nicht traurig, es macht euch stark.
Viel Glück und viel Erfolg.
dotty
03.09.2014, 07:56 Uhr
Danke
...für diesen letzten Kommentar! Endlich ein paar sinnerfüllte und gut gemeinte Worte! Für mich ein versöhnlicher Abschluss dieses leidigen Themas.
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