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Fr, 00:56 Uhr
02.05.2014

Änderung Zuständigkeit

Neue Zuständigkeit für Kraftfahrzeugsteuer – Finanzamt Sondershausen übergibt an Hauptzollamt Frankfurt/Oder. Keine Antragsannahme mehr...

Ab dem 5. Mai 2014 wird die komplette Zuständigkeit und Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer vom Finanzamt Sondershausen auf das Hauptzollamt Frankfurt/Oder übertragen. „ Ab dem 5. Mai2014 sollten sich daher Bürgerinnen und Bürger an das zuständige Hauptzollamt und nicht mehr an das Finanzamt Sondershausen wenden“, so der Finanzamtsvorsteher Josef Wulfing.


Das Finanzamt Sondershausen hat ab 5. Mai keine Möglichkeit mehr, Anträge zu bearbeiten und Fragen zu beantworten, da dann sämtliche Unterlagen an die Zollverwaltung übergeben werden. Kraftfahrzeugsteuerbescheide, die den Bürgerinnen und Bürgern bislang vom Finanzamt Sondershausen erteilt wurden oder noch erteilt werden, behalten auch nach dem 2. Mai 2014 ihre Gültigkeit. Auch gewährte Vergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden. Die örtlichen Zulassungsstellen bleiben auch weiterhin zuständig, unter anderem für Anmeldungen, Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen.


Die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer fließen bereits seit dem 1. Juli 2009 vollständig dem Bund zu. Bislang wurde die Kraftfahrzeugsteuer weiterhin von den Finanzämtern der jeweiligen Länder verwaltet. Die Bundesverwaltung sieht eine schrittweise Übernahme der Daten von den Ländern bis Ende Juni dieses Jahres vor.

Weitere Informationen können unter www.zoll.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Informationen zum neu zuständigen Hauptzollamt Frankfurt /Oder. Fragen beantwortet ab 5. Mai 2014 das Servicecenter der Zollverwaltung. Dieses ist unter der Rufnummer 0351/44834-550 oder per E-Mai an info.kraftst@zoll.de erreichbar.
Autor: khh

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