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Mo, 06:39 Uhr
10.05.2004

Antworten gesucht

Nordhausen (nnz). Wenn Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) am 18. Mai nach Nordhausen kommt, dann wird er viel Beifall erhalten. Vor allem für seine mutige Aussetzung der Wasser- und Abwasserbeiträge. Der Beifall in den Zweckverbänden des Landkreises indes hält sich in Grenzen...


Was für den nachdenklichen Gebühren- und Beitragszahler zunächst wie ein gern angenommenes Wahlkampfgeschenk aussieht, das ist für die Fachleute in den Abwasserverbänden zunächst mehr als eine Rechenaufgabe oder das Nachschlagen in gängigen Gesetze, Erlasse oder Verordnungen.

So haben die Abwasserverbände im Landkreis zu Beginn dieser Woche ein Schreiben von der Kommunalaufsicht aus Nordhausen erhalten. Darin werden sie „angehalten“, keine neuen Beitragsbescheide zu erlassen und den Vollzug bereits erlassener Beitragsbescheide auszusetzen. Die in Verwaltungsfragen erprobten Geschäftsführer der Verbände wussten nicht so recht, wie sie das alles verstehen sollten. War das Schreiben nun als Weisung oder Empfehlung gemeint?

Weiterhin bittet zum Beispiel der Verband „Bode-Wipper“ den Begriff „Aussetzung der Vollziehung bereits erlassener Beitragsbescheide“ zu erläutern. So müsste der Verband vielleicht auch auf die Vollstreckung zahlungsunwilliger Bürger sowie auf die Zahlung von vereinbarten Raten verzichten. Im Klartext: Die Bürger, die nicht gezahlt haben, die hatten entweder einen exzellenten Draht zur Thüringer Staatskanzlei oder sie haben sich mit ihrer Verweigerungshaltung jetzt einen echten Vorteil verschafft.

Die Bleicheröder Abwasser-Experten geben der Kommunalaufsicht auch zu verstehen, dass das Wahlkampfgeschenk des Dieter Althaus ihnen im diesen Jahr rund 1,8 Millionen Euro weniger Einnahmen beschert. Wann kommt das Land – wie angekündigt - dafür auf? Sollen jetzt zur Zwischenfinanzierung Kredite aufgenommen werden? Wer bezahlt die Zinsen? Wer übernimmt den Zinsausfall der geplanten Festgeldanlagen? Fakt ist, laut Wirtschaftsplan müssen in diesem Jahr Bauvorhaben durchgezogen werden, an denen auch andere Behörden (Kommunen oder das Leinefelder Straßenbauamt) beteiligt sind. Und dann kommt zum Beispiel der Bleicheröder Verband zu dem Schluß, „dass die angedachten Änderungen nach Verlautbarungen in der Presse aus unserer Sicht weitgehend gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen einschlägige Rechtssprechungen verstoßen.“ Klagen könnten in den Kehmstedter Weg flattern.

Aber die Kosten, die jetzt durch Verwaltungsgerichtsverfahren entstehen könnten, die sind wohl momentan das geringste Übel, was die Abwasser-Experten beschäftigen wird. Oder sie kommen am 18. Mai auf den Theaterplatz in Nordhausen. Da wird Dieter Althaus vielleicht alles erklären? Und vielleicht ist die Lösung auch ganz einfach, bei der man nicht einmal auf die Antwort der Kommunalaufsicht angewiesen ist.
Autor: nnz

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