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Fr, 17:55 Uhr
09.08.2013

Der Blick zum Nachbarn (Teil 3)

Urlaub ist Urlaub! Aber so ganz kann man wohl seinen Beruf doch nicht für die zwei oder drei Wochen vergessen. So, wie der Maler im Hotel darauf achtet, wie ordentlich die Tapete verklebt ist, der Elektriker nach den Steckdosen schaut, interessiert sich ein Polizeibeamter wie Thomas Soszynski natürlich auch für polizeiliche Dinge im Urlaubsland Italien...

Wer sofort zahlt, bekommt Rabatt

Nachdem es gestern darum ging, dass immer mehr Menschen in Italien knapp bei Kasse sind und rund 20 Prozent der Verkehrssünder ihre Bußgelder nicht bezahlen, soll heute ein Novum geschildert werden. Die italienische Regierung hat sich etwas einfallen lassen, um die Leute zum Zahlen ihrer Geldbußen zu animieren.

Auch heute wird dabei dem Leser sicher wieder deutlich, dass die Bußgelder in Deutschland doch noch immer sehr „human“ sind. Michele Meta, der Präsident der Verkehrskommission der Abgeordnetenkammer, brachte eine Gesetzesinitiative auf den Weg, um der schlechten Zahlungsmoral der Verkehrssünder zu begegnen. Bei jährlich 1,3 Milliarden Euro verhängter Bußgelder geht es schließlich um eine Menge Geld. Warum also nicht freiwillig von vornherein auf einen Teil des Geldes verzichten und dafür die Zahlungsmoral anheben und den enormen Aufwand für das Eintreiben der Gelder verringern?

Also machte er vor wenigen Wochen den Vorschlag, dass dem, der sein Bußgeld innerhalb von fünf Tagen bezahlt, ein Rabatt eingeräumt werde. Zunächst stritt man darüber, ob der Rabatt 20 oder 30 Prozent betragen soll. Bei 30 Prozent hieße das 112 statt 160 Euro für Telefonieren am Steuer. (In Deutschland 40 Euro) Für das in Italien sehr beliebte Parken im Halteverbot würde es nur noch 29 statt bisher 41 Euro geben. (D: ab 10 Euro) Die verschwitzte Hauptuntersuchung kostet ab dem ersten Tag 168 Euro. Die würden sich auf 118 Euro reduzieren. (D: bis 2 Monate 15 Euro, bei mehr als 8 Monaten 75 Euro)

Für Schnellzahler würde sich das Bußgeld für den nichtangelegten Gurt von 80 auf 56 Euro reduzieren. (D: 30 Euro)

Richtig ordentlich würde sich die Rabattaktion bei den „fetten“ Bußgeldern bemerkbar machen. Zum Beispiel bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bis 10 km/h sänke das Bußgeld von 41 auf 29 Euro (D: 15 €) Bis 40 km/h würde der Sünder bei vorgesehenen 168 dann 50 Euro sparen. (D: 160 €) Fährt jemand über 60 km/h zu schnell, bedeutet der Rabatt statt 821 (D: 480 €) nur noch 575 Euro Bußgeld.

Verkehrsminister Maurizio Lupi unterstützte diese Gesetzesinitiative und siehe da, noch im Juli wurde das Gesetz verabschiedet und gilt seit dem 1. August.

Meine Frage, ob diese Rabatte auch uns, also den Touristen, gewährt werden soll, konnte mir bis zu meiner Abreise niemand verbindlich beantworten. Ich wollte es aber auf der Heimfahrt nicht darauf ankommen lassen und es ausprobieren.

Man tut also auch im Urlaub gut daran, sich an die Verkehrsregeln zu halten und das Geld lieber in ein gutes Essen oder eine Flasche guten Wein zu investieren. Das trägt dazu bei, den Urlaub unvergesslich zu machen.

Einen Vorteil haben die italienischen Kollegen und auch die Verkehrssünder. Künftig soll es möglich sein, seine Geldbuße sofort an Ort und Stelle mit Kredit- oder Bankomatenkarte zu zahlen.

Einen tollen Sommer, viele schönere Erinnerungen und stets gute Fahrt!
Thomas Soszynski
Autor: red

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Kommentare
Jürgen Wiethoff
10.08.2013, 15:58 Uhr
Kein Bußgeld, kein Rabatt....
….sondern nachhaltige Strafe. Das würde die Verkehrsdisziplin auch in Deutschland entscheident verbessern.

„Bußgeld“ hört sich schon stark nach altem Ablasshandel an und wirkt auch so. Wer genug Geld hat, kauft sich mal eben schnell 40 km/h mehr. 10 km/h = 15 Euro nimmt er locker aus der Portokasse. Rabatte sind nur langweilig.

Nicht nur in der Auto fahrenden Bevölkerung hält sich seit Jahrzehnten das Gerücht, das bestimmte Modellreihen von Fahrzeugen eine eingebaute Vorfahrt und eingebaute hohe Geschwindigkeitslimits haben. Lies: Wer sich ein teures Auto leisten kann, kann sich auch die Strafen dazu leisten. Wetten, dass das nicht nur ein Gerücht ist.

Ein gut ausgedachtes, „Flensburg-gestütztes“, Punktesystem wäre da schon etwas anderes. Bei jedem Verkehrsdelikt bekommt der Verkehrsteilnehmer (vom Fußgänger bis zum Busfahrer) Punkte. Darüber wird er in einem kurzen Brief informiert, gegen den es nur dann ein Einspruchsrecht gibt, wenn berechtigte Identitätszweifel bestehen. Ist eine bestimmte Punkte-Obergrenze erreicht, gibt es ohne Diskussion zunächts ein moderates Fahrverbot, was der Berufspendler/-kraftfahrer durch seinen Jahresurlaub ausgleichen kann. Fährt er in dieser Zeit trotzdem mit einem Kfz, wird die Strafe verdoppelt und zusätzliche Punkte werden angesammelt.

Wird die nächste Punktegrenze erreicht, wird es Ernst. Zunächst wird eine Geldstrafe verhängt, die vom Nettoeinkommen abhängig ist. Weiter gibt es ein streng kontrolliertes Fahrverbot über eine Zeit, die arm und reich gleichermaßen weh tut. Hat der Bestrafte keinen Führerschein, erhöht sich die Geldstrafe angemessen.

Nimmt jemand über eine längere Zeit wieder unauffällig am öffentlichen Straßenverkehr teil, werden seine Punkte gelöscht und er gilt als im Straßenverkehr unbestraft. Das Punktekonto sollte in der heutigen Zeit von jedem selbst online abgerufen werden können.

Die Grenzen zu diesem Verfahren müssen mit Experten diskutiert werden. Es hat viele Vorteile. Gerechtigkeit über alle Einkommensgrenzen. Gerichtsstreit über kleine Bußgeldbeträge entfällt. Der Verwaltunsgaufwand sinkt. Kein Berufskraftfahrer kann angetrieben werden. („Das Bußgeld zahle ich dann schon, wenn Du so dumm warst, Dich erwischen zu lassen.“, sagte der Fuhrunternehmer)
Pe_rle
11.08.2013, 09:42 Uhr
Straßenverkehr
Bonus bei Strafen im Straßenverkehr gibt es auch in Deutschland , aber nur für Prominente
Wolfi65
11.08.2013, 10:53 Uhr
Bestrafen Verfolgen Einsperren
Kenne ich alles schon von vor 22 Jahren.
Wegen jeden Dreck einen Menschen bestrafen, Verfolgen usw.
So langsam aber sicher kommen die alten Zeiten in Deutschland wieder.
Kontaktbereichsbeamte, welche sich im direkten Wohnumfeld der mutmaßlichen Täter umhören und Notizen, Fotos und Aussagen der unbescholtenen Bürger aufnehmen.
Alles schon dagewesen.
Herr S.
Behalten Sie gefälligst Ihre Wünsche und Träume für sich.
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