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Mi, 08:46 Uhr
14.03.2007

Gericht: Wahl ist gültig

Nordhausen/Sollstedt (nnz). Die nnz hatte bereits vor einigen Tagen über den Ausgang eines Verfahrens berichtet, das in der Anfechtung der Bürgermeisterwahl seinen Ausgang nahm. Hier nun Auszüge aus der Begründung.


Auszug aus dem Urteil bzw. dessen 15seitiger Begründung vom 28.02.2007 in dem Verwaltungsstreitverfahren der Sollstedter Bürgerin, Frau Dagmar Becker gegen den Freistaat Thüringen:

„Am 7. Mai 2006 fand in der Gemeinde Sollstedt die Bürgermeisterwahl statt. Die Klägerin focht die Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Sollstedt vom 7. Mai 2006 mit dem Ziel an, die Wahl für ungültig zu erklären. Mit Bescheid vom 31. August 2006 wies das Landratsamt Nordhausen das Anfechtungsbegehren zurück. Am 27. September 2006 hat die Klägerin Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben.

Das Verwaltungsgericht Weimar stellte fest, dass die Klage zulässig jedoch unbegründet ist. Die von der Klägerin in ihrer Anfechtungsschrift gerügten Tatsachen lassen einen Verstoß gegen Wahlvorschriften nicht erkennen.

Aus der Gesamtschau aller Umstände ergibt sich keine andere Beurteilung. Die dem Bürgermeister im Wahlverfahren obliegenden Aufgaben bringen zwangsläufig öffentliche Bekanntmachungen in einer gewissen Häufung mit sich. Solche Bekanntmachungen sind zum Einen gesetzlich angeordnet, zum Anderen liegt es aber in der Natur eines geordneten Wahlverfahrens, dass der Wähler über das komplexe und schwierige Verfahren ausreichend informiert wird. Sind solche Bekanntmachungen, wie hier, inhaltlich neutral gehalten, liegt darin keine unzulässige Wählerbeeinflussung.

Die Klage war nach alledem mit der sich aus § 154 Abs. 1 VwGO ergebenden Kostenfolge abzuweisen. Aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Februar 2007 wurde für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung zum Thüringer Oberverwaltungsgericht ist nicht zugelassen. Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung an das Thüringer Oberverwaltungsgericht zu, wenn sie von diesem zugelassen wird.

Nach dem ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichtes Weimar, welches am 13.03.2007 der Gemeinde Sollstedt zugestellt wurde, ist die am 07.Mai 2006 durchgeführte Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Sollstedt gültig.
H. Buhler, Gemeindewahlleiterin
Autor: nnz

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