Do, 13:46 Uhr
01.03.2007
Treffen in Weimar
Nordhausen/Weimar (nnz). Gestern standen sich Landtagsabgeordnete Dagmar Becker (SPD) und der Freistaat Thüringen vor dem Verwaltungsgericht in Weimar gegenüber. Und daneben stand Jürgen Hohberg...
Die Verhandlung war vorläufiger Endpunkt gegen die Anfechtung der Bürgermeisterwahl in Sollstedt vom vergangenen Jahr. Als Bürgerin hatte Becker damals beantragt, die Wahl für ungültig erklären zu lassen. Jürgen Hohberg (pl) als Bürgermeister habe bei der Versendung von Briefwahlunterlagen Einfluss auf die Wähler genommen habe. Er soll den allgemeinen Unterlagen ein Schreiben als Bürgermeister beigefügt haben, was nach Meinung von Becker unzulässig sei. Normalerweise hätte dieses Schreiben von der Gemeindewahlleiterin unterschrieben werden müssen.
Es soll in Sollstedt 248 Briefwähler gegeben haben. Da der Stimmenunterschied zwischen Hohberg und seinem Herausforderer Claus Adam aber nur 44 Stimmen betragen habe, könne man von einer Beeinflussung der Wähler ausgehen, die Auswirkungen auf das Wahlergebnis gehabt habe.
Die Kommunalaufsicht des Landkreises hatte den Vorgang geprüft und die Wahl für gültig erklärt. Darauf zog Dagmar Becker vor das Verwaltungsgericht, an dessen sechster Kammer gestern verhandelt wurde. Noch ist kein Urteil ergangen, dass soll, so Gerichtssprecher Peters, in den nächsten zehn Tagen vorliegen. Prozessbeobachter gehen jedoch davon aus, das Becker das Verfahren verlieren werde. Für den Fall hat die Landtagsabgeordnete schon mal den Gang vor das Oberverwaltungsgericht angekündigt. Das sei sie sich und den Wählern in Sollstedt schuldig.
Autor: nnzDie Verhandlung war vorläufiger Endpunkt gegen die Anfechtung der Bürgermeisterwahl in Sollstedt vom vergangenen Jahr. Als Bürgerin hatte Becker damals beantragt, die Wahl für ungültig erklären zu lassen. Jürgen Hohberg (pl) als Bürgermeister habe bei der Versendung von Briefwahlunterlagen Einfluss auf die Wähler genommen habe. Er soll den allgemeinen Unterlagen ein Schreiben als Bürgermeister beigefügt haben, was nach Meinung von Becker unzulässig sei. Normalerweise hätte dieses Schreiben von der Gemeindewahlleiterin unterschrieben werden müssen.
Es soll in Sollstedt 248 Briefwähler gegeben haben. Da der Stimmenunterschied zwischen Hohberg und seinem Herausforderer Claus Adam aber nur 44 Stimmen betragen habe, könne man von einer Beeinflussung der Wähler ausgehen, die Auswirkungen auf das Wahlergebnis gehabt habe.
Die Kommunalaufsicht des Landkreises hatte den Vorgang geprüft und die Wahl für gültig erklärt. Darauf zog Dagmar Becker vor das Verwaltungsgericht, an dessen sechster Kammer gestern verhandelt wurde. Noch ist kein Urteil ergangen, dass soll, so Gerichtssprecher Peters, in den nächsten zehn Tagen vorliegen. Prozessbeobachter gehen jedoch davon aus, das Becker das Verfahren verlieren werde. Für den Fall hat die Landtagsabgeordnete schon mal den Gang vor das Oberverwaltungsgericht angekündigt. Das sei sie sich und den Wählern in Sollstedt schuldig.


