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Beratung zum Thema Vorsorgevollmacht in Sollstedt

09.08.2023, 14.00 Uhr
Beratung zum Thema Vorsorgevollmacht in Sollstedt

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.

Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.

In dem, durch das Projekt AGATHE des Landratsamt Nordhausen und dem Projekt ThINKA Nordhausen des Kreisjugendring Nordhausen e.V.,organisierten Vortrag, zeigt Herr Gerstenberger von der Betreuungsbehörde des hiesigen Landratsamtes, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.

Die Beratung zur Vorsorgevollmacht findet am 9. August 2023, um 14 Uhr im Ratssaal der Gemeinde Sollstedt, Am Markt 2 in Sollstedt statt.

Bei Interesse melden Sie sich bitte an bei:
Frau B. Leupold-Projekt AGATHE 0173/ 523 70 12
oder
Frau J. Geist-Projekt ThINKA Nordhausen 0152/ 342 66 811
Termin:
09.08.2023, 14.00 Uhr
Ort:
Ratssaal der Gemeinde Sollstedt, Am Markt 2 in 99734 Sollstedt
Veranstalter:
Projekt AGATHE und Projekt ThINKA Nordhausen, 0173/ 523 70 12
Kontakt:
0173/ 523 70 12
weitere Infos:


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