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Antwort aus dem Rathaus

Donnerstag, 04. August 2011, 19:59 Uhr
Die nnz hatte in dieser Woche über den Umgang mit Bürgern seitens der Nordhäuser Stadtverwaltung berichtet. Jetzt gibt es dazu eine Antwort aus dem Rathaus...


Die Stadtverwaltung bedauert, dass sich Herr K. unangemessen behandelt fühlte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Bürgerservice werden stetig sensibilisiert, derartige Hinweise, in welcher Form auch immer vorgetragen, nach wie vor ernst zu nehmen und zu hinterfragen. Und nach bisherigen Erfahrungen tun sie dies auch, insbesondere auch im Umgang mit Menschen mit Einschränkungen.  
 
Zum Problem an sich: Herrn K. wurde mitgeteilt, dass trotz Umzugs seine bereits vorhandenen Ausnahmegenehmigungen deutschlandweit und zeitlich unbefristet gültig sind. Als Herr K. seine  - berechtigte - Forderung nach bevorzugter Behandlung einforderte, befand sich die Mitarbeiterin allerdings mitten in einem Bearbeitungsvorgang und einem dazu laufenden  Gespräch mit einem Bürger. 

Die junge Kollegin – um Fairness bemüht - empfand es gegenüber diesem Bürger als unhöflich, das Gespräch abrupt abzubrechen, zumal auch dieser Herr gewartet hatte. Sie bat Herrn K. deshalb höflich, bis zum Ende dieses Gesprächs zu warten. An das Vorzeigen seiner Hinweiskarte durch Herrn K. kann sich die Mitarbeiterin nicht entsinnen. Es tut uns leid, dass Herr K. diese Bitte um Geduld als unangemessen und benachteiligend empfand und offenbar entrüstet das Gebäude verlies. Aber die Mitarbeiterin war lediglich um Fairness bemüht.  

Wie erwähnt: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden noch einmal darauf hingewiesen, in potenziellen Konfliktfällen noch einmal genauer nachzufragen, möglichst zu vermitteln und klar um Verständnis zu bitten. Denn an Konflikten ist sicher keiner Seite – auch den Verwaltungsmitarbeitern - nicht gelegen.
 
Nicht richtig ist, dass die Stadtverwaltung nicht auf Herrn K.s Beschwerde reagiert hat. Relativ schnell nach seiner Beschwerde hat Herr K. eine E-Mail der zuständigen Sachgebietsleiterin bekommen, in der u.a. erläutert wurde, dass seine bereits vorhandenen Ausnahmegenehmigungen deutschlandweit und zeitlich unbefristet gelten. 

Patrick Grabe, Pressestelle Stadt Nordhausen
Autor: nnz

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