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Richter Kropp: Mal wieder Sozialbetrug

Montag, 30. Mai 2011, 09:19 Uhr
In Zeiten wirtschaftlicher Not werden manche Zeitgenossen erfinderisch: Sie betrügen dort, wo es anscheinend am wenigsten auffällt und bei den Einrichtungen, die es scheinbar am wenigsten trifft – beim Staat. So auch der aktuelle Fall des Amtsgerichts Sondershausen...


In Artern hatte nämlich am 30. Oktober des Jahres 2006 eine 37jährige Angeklagte bei der ARGE Kyffhäuserkreis Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beantragt, wobei sie in ihrem schriftlichen Antrag über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse bewusst und gewollt unrichtige Angaben machte. Um sich auf Kosten der Allgemeinheit ihr tatsächlich nicht zustehende Sozialleistungen zu erschwindeln, verschwieg sie bei Antragstellung bewusst der Wahrheit zuwider, dass sie eine Rente von monatlich 770,94 Euro bezog, indem sie bei der Aufgliederung der Einkommensverhältnisse auf dem Zusatzblatt 2 unter dem Punkt „Rente“ keine Angaben eintrug.

Auch in dem Folgenantrag vom 13. März 2007 verschwieg die Angeklagte ihre Einnahmen aus der Berufsunfähigkeitsrente wiederum. Beide Anträge wurden von der ARGE bewilligt. Durch eine anonyme Anzeige wurde der ARGE Kyffhäuserkreis bekannt, dass die Angeklagte eine Rente erhält. Im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben der Angeklagten zahlte die ARGE Kyffhäuserkreis im Zeitraum vom 30.10.2006 bis 31. Januar 2008 Leistungen in Höhe von 10.410,06 Euro zu Unrecht aus, auf die die Angeklagte bei Offenlegung ihrer tatsächlichen Verhältnisse keinen Anspruch gehabt hätte und die sie für private Zwecke verbrauchte.

Vor Amtsrichter Gerald Fierenz befand sich nun eine junge, nicht vorbestrafte Frau, Mutter eines Sohnes, die im Wesentlichen geständig war. Sie habe das Geld aus der Versicherung an ihre Mutter abgetreten und nicht gewusst, dass sie es trotzdem hätte angeben müssen. Die Zahlungen der ARGE Kyffhäuserkreis seien für den privaten Lebensunterhalt gedacht gewesen. Wegen Betruges in zwei Fällen verurteilte sie der Amtsrichter zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Angeklagte muss den Schaden begleichen.

Es kann jedem Antragsteller bei der ARGE nur dringend angeraten werden, die dortigen Fragebögen genau zu lesen und bei Zweifelsfragen nachzufragen. Denn ansonsten droht jedem, der Angaben verschweigt, ein ähnliches Verfahren und auch eine ähnliche Strafe.
Autor: nnz

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