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nnz-Forum: Nicht verwechseln!

Donnerstag, 03. Juli 2003, 10:32 Uhr
Nordhausen/Sollstedt (nnz). Die nnz hatte am Wochenende ein Statement der Bürgerinitiative „Rettung der Goldenen Aue“ veröffentlicht. Darin reagierten deren Mitglieder mit Unverständnis hinsichtlich der Handhabung der Bürgerfragestunde im Kreistag. Jetzt hat Jürgen Hohberg geantwortet.


Die Diskussion während der Kreistagssitzung, ob die Bürgerfragestunde am Anfang der Sitzung stattfindet oder im Anschluss an den öffentlichen Teil der Beschlussfassungen, ist meines Erachtens keine Missachtung der Bürger und des Bürgerwillens. Die Meinung unserer Bürger ist uns sehr wichtig und zum Vollzug der Demokratie unerlässlich.

Aus diesem Grund freue ich mich, dass meine Argumentation in der Kreistagssitzung unsere Bürger wachgerüttelt hat, so dass sie nun vielleicht auch häufiger an den Sitzungen teilnehmen, auch aktiv in der Bürgerfragestunde. (In besagter Kreistagssitzung gab es nur einer Anfrage zur im September vorgesehenen Novellierung der Schulnetzplanung.)

Eine Teilnahme an den Sitzungen der durch die Bürger gewählten Vertreter, sowohl im Kreistag als auch im Stadt- bzw. Gemeinderat ist wichtig für die Arbeit der jeweiligen „Volksvertreter“. Jedoch habe ich mich in der Kreistagssitzung gegen eine Vorverlegung der Bürgerfragestunde ausgesprochen, weil ich auch aus meiner Erfahrung als Bürgermeister heraus festgestellt habe, dass es möglich ist, die Bürgerfragestunde nach der Abhandlung der aktuellen Tagesordnung stattfinden zu lassen.
Ein großer Teil der Bürgerfragen sind durch Erläuterungen des Sitzungsleiters und der Vertreter der Verwaltung in den Tagesordnungspunkten oft schon beantwortet. Mit dieser Argumentation stelle ich auch keinesfalls die Fähigkeit der Sitzungsleitung in Frage, wie die BI behauptet.

Allerdings ist es schwierig und wird schwierig bleiben, dass in demokratischer Art und Weise zustande gekommene Mehrheitsbeschlüsse von der „unterliegenden“ Minderheit auch respektiert werden. Hier liegt auch oft der Hase im Pfeffer: wenn Bürger ihr durch den Gesetzgeber eingeräumtes Fragerecht mit möglicher Teilnahme und Mitwirkung an abschließenden Beratungen der zuständigen Gremien verwechseln.

Bürger, die aus Zeitgründen zu Beginn einer Sitzung zur Teilnahme an Bürgerfragestunden kommen, ohne dem Sitzungsverlauf beiwohnen zu wollen, können mit dem gleichen Ergebnis auch zum Ende einer Sitzung lediglich zur Bürgerfragestunde kommen. Die Meinung zu bestimmten Themen zu äußern, um ein Abstimmverhalten der Abgeordneten zu beeinflussen, dem sind zum einen vom Gesetzgeber Schranken gesetzt und zum anderen kann und darf die Meinung einzelner gerade die demokratische Abstimmung im Interesse und in Abwägung des Allgemeinwohls nicht beeinflussen.

Ich empfehle den Bürgern, sich vorher, bei der Entscheidungsfindung, einzubringen und Argumente vorzutragen, die bei der Abwägung aller Für und Wider eine wichtige Rolle spielen, aber nicht mehr von Bedeutung sein dürfen, wenn die Abstimmung z. B. im Kreistag erfolgt. Ich bin sicher, dass alle, die bei dem Ruf nach mehr Demokratie und dabei auch tatsächlich Demokratie meinen, meiner Argumentation, die Bürgerfragestunde nach der Abarbeitung der Tagesordnung zu stellen, folgen können und darin nicht Angst eines Politikers vor „Bürgerfragen“ hineininterpretieren.
Jürgen Hohberg, Mitglied des des Kreistages

Anmerkung der nnz-Redaktion: Die im nnz-Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Autor: nnz

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