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Bürger bekommen mehr Einfluß

Montag, 30. Juni 2003, 14:21 Uhr
Nordhausen (nnz). Wie die nnz bereits Anfang Juni berichtete, geht es in Brüssel um die Bürgerinteressen und eine Europäische Verfassung. Am Wochenende konnte die Europa-Union im Europäischen Informationszentrum der Staatskanzlei in Erfurt eine positive Bilanz zur Europäischen Verfassung ziehen...


Denn im seit dem 13. Juni vorliegenden, im Konvent bestätigten Entwurf sind „..die Bürgerrechte doch nachhaltig gestärkt worden sind“ wie Tim Schäfer als Delegierter Thüringens und Deutscher Vertreter im Bundeskomitee der Europäischen Föderalisten (UEF/Brüssel), feststellen konnte. „Ganz konkret sind eine Reihe von Vorschlägen nun enthalten, die mehr Einfluss für die Bürger der Europäischen Union sichern“, so Schäfer weiter.

Die europäischen Bürger werden auf Grund der Verfassung mehr direkten oder indirekten Einfluss auf die EU-Politik erhalten. Das Europäische Parlament, das sie alle fünf Jahre wählen, bekommt größere Mitwirkungsrechte: Über deutlich mehr Gesetze als bisher entscheiden die Abgeordneten gleichberechtigt mit. Sie wählen den Präsidenten der EU-Kommission und können dabei Personalvorschläge der Staats- und Regierungschefs zurückweisen. Auch die nationalen Parlamente in den Mitgliedstaaten der EU werden durch den Verfassungsvertrag gestärkt: Sie können künftig vor dem Europäischen Gerichtshof klagen, wenn sie ihre Zuständigkeiten durch EU-Beschlüsse verletzt sehen.

Die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens wird in der EU neu geschaffen. Wenn mindestens eine Million Europäer aus mindestens acht Staaten ein solches Begehren mit ihrer Unterschrift unterstützen, muss sich die Brüsseler Kommission damit befassen. Die Charta der Grundrechte wird Bestandteil der Verfassung. Dem Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs wird in der Verfassung ausdrücklich bescheinigt, dass er keine Gesetzgebungskompetenz hat. Allerdings werden die nationalen Regierungen eine hauptamtlichen „EU-Präsidenten“ wählen. Er soll mindestens zweieinhalb Jahre lang im Amt sein und den bisher halbjährlichen Wechsel auf dem Präsidentensessel beenden.

Die EU-Kommission wird nach der Erweiterung der Union verkleinert: Ab 2009 soll es nur noch 15 Haupt-Kommissare geben und zusätzlich Junior-Vertreter – vergleichbar einem nationalen Staatsminister ohne festen Aufgabenbereich. Als Folge wird nicht mehr jeder Mitgliedstaat unmittelbar an den Kommissionsbeschlüssen beteiligt sein. Der neue EU-Außenminister trägt einen „Doppelhut“: Er gehört einerseits der Kommission als Vizepräsident an, ist aber in zentralen Fragen den Regierungen verantwortlich.

Die nationalen Regierungen, die ja ebenfalls von den Bürgern bestimmt werden, behalten eine starke Stellung. Allerdings wird in mehr Politikbereichen der EU künftig mit Mehrheit entschieden, Länder können also überstimmt werden. In der Steuer- und Außenpolitik bleibt das Vetorecht jedoch aller Voraussicht nach erhalten, was im Verfassungskonvent und in der Brüsseler Kommission auf Missfallen stößt.

In den vier Teilen des Entwurfs des Verfassungsvertrags, immerhin 300 Seiten stark, konnten sicherlich nicht alle Wünsche aufgehen. Doch liegt jetzt ein Gerüst vor, das dem Europäischen Haus umfassende politische und rechtliche Stabilität verleihen kann. Wer mehr wissen will, kann die Dokumente im Internet nachlesen.

Informationen zur Struktur der Institutionen der EU gibt´s hier als PDF (89 kByte) zum download.
Autor: nnz

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