nnz-Rückspiegel: 22. Juni 2002
Sonntag, 22. Juni 2003, 13:32 Uhr
Nordhausen (nnz). Wenn Sie wissen wollen was vor einem Jahr im Landkreis Nordhausen los war, dann ist das kein Problem. Die nnz hat für Sie in ihrem Archiv gestöbert. Heute:
Die JUH
Was wurde aus Ermittlungen gegen JUH?
Es war vor fast einem Jahr. Die Rettungsdienstwelt im Landkreis Nordhausen schien aus den Fugen zu geraten. Anzeigen wurden erstattet, der Kreisverband der Johanniter-Unfall-Hilfe geriet ins Visier. Was ist aus den Anzeigen geworden? Nnz fragte bei der Staatsanwaltschaft nach.
Es begann im August 2001. Der BKK-Landesverband Ost erstattete eine Strafanzeige bei den Mühlhäuser Staatsanwälten. Hintergrund war eine anonyme Anzeige. Die Krankenkassen behaupteten, dass es bei der Abrechnung im bodengebundenen Rettungsdienst seitens der JUH zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei der Begriff Doppelabrechnung machte die Runde. Dieser Vorwurf war eine der drei Grundsäulen des Misstrauensantrages der anderen Mitglieder des Rettungsdienstzweckverbandes gegenüber der JUH, der schließlich im Ausschluß des Mitgliedes mündete und erst per Verwaltungsentscheid zurückgezogen werden musste.
Rund zehn Monate ermittelten die Staatsanwälte unter dem Aktenzeichen 610 Js 57290/01 6.1gegen die JUH und deren einstigen Vorstand Stefan Nüßle. Das Ergebnis: Per Einstellungsverfügung sei das Ermittlungsverfahren wegen fehlendem Tatverdacht eingestellt worden. Das wurde der nnz durch den Sprecher der Mühlhäuser Behörde bestätigt. Noch immer ermittelt die Behörde jedoch wegen des Verstoßes gegen die Abgabenordnung sowie wegen Untreue des damaligen Vorstandes.
Wann hier erste Ergebnisse vorliegen werden, das konnte die Staatsanwaltschaft noch nicht sagen, gerechnet werde aber mit einem Resultat noch in diesem Jahr. Sollten sich jedoch ähnliche Ergebnisse andeuten, dann bleibt die Frage: Was sollte der Aufstand im vergangenen Jahr?
Autor: nnzDie JUH
Was wurde aus Ermittlungen gegen JUH?
Es war vor fast einem Jahr. Die Rettungsdienstwelt im Landkreis Nordhausen schien aus den Fugen zu geraten. Anzeigen wurden erstattet, der Kreisverband der Johanniter-Unfall-Hilfe geriet ins Visier. Was ist aus den Anzeigen geworden? Nnz fragte bei der Staatsanwaltschaft nach.
Es begann im August 2001. Der BKK-Landesverband Ost erstattete eine Strafanzeige bei den Mühlhäuser Staatsanwälten. Hintergrund war eine anonyme Anzeige. Die Krankenkassen behaupteten, dass es bei der Abrechnung im bodengebundenen Rettungsdienst seitens der JUH zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei der Begriff Doppelabrechnung machte die Runde. Dieser Vorwurf war eine der drei Grundsäulen des Misstrauensantrages der anderen Mitglieder des Rettungsdienstzweckverbandes gegenüber der JUH, der schließlich im Ausschluß des Mitgliedes mündete und erst per Verwaltungsentscheid zurückgezogen werden musste.
Rund zehn Monate ermittelten die Staatsanwälte unter dem Aktenzeichen 610 Js 57290/01 6.1gegen die JUH und deren einstigen Vorstand Stefan Nüßle. Das Ergebnis: Per Einstellungsverfügung sei das Ermittlungsverfahren wegen fehlendem Tatverdacht eingestellt worden. Das wurde der nnz durch den Sprecher der Mühlhäuser Behörde bestätigt. Noch immer ermittelt die Behörde jedoch wegen des Verstoßes gegen die Abgabenordnung sowie wegen Untreue des damaligen Vorstandes.
Wann hier erste Ergebnisse vorliegen werden, das konnte die Staatsanwaltschaft noch nicht sagen, gerechnet werde aber mit einem Resultat noch in diesem Jahr. Sollten sich jedoch ähnliche Ergebnisse andeuten, dann bleibt die Frage: Was sollte der Aufstand im vergangenen Jahr?
