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Mäßiges Interesse

Dienstag, 03. Mai 2011, 15:56 Uhr
Es sollte der große Wurf bei der Änderung der Hartz-IV-Gesetzlichkeiten sein - das Bildungspaket. Doch im Landkreis Nordhausen scheinen die Vorzüge dieses Paketes auf ein eher verhaltenes Echo zu stoßen. Die nnz hat beim Jobcenter in Nordhausen nachgefragt...


"Das Interesse an den Leistungen für Bildung und Teilhabe ist offenbar mäßig hoch – die erwartete kurzfristige Antragsflut ist im Landkreis Nordhausen bisher ausgeblieben", konstatiert der kommissarische Geschäftsführer des Jobcenters, Hans-Georg Müller auf nnz-Nachfrage. Zum Hintergrund: Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach dem SGB II (bei Arbeitslosengeld-II- oder Sozialgeldbezug), nach dem SGB XII (bei Sozialhilfebezug) oder nach dem Bundeskindergeldgesetz (Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld BKGG).

Zuständig für die 1.900 potenziell Leistungsberechtigten nach dem SGB II ist das Jobcenter. Hier sind bis heute Vormittag insgesamt 557 Anträge auf insgesamt 1.246 Teilleistungen gestellt worden. Zuständig für die rund 1.700 potenziell Leistungsberechtigten nach SGB XII und BKGG ist das Landratsamt. Hier sind für insgesamt 323 Leistungsberechtigte (ca. 19 Prozent) Anträge auf insgesamt 526 Teilleistungen gestellt worden.

Um die Antragstellung so einfach und übersichtlich wie möglich zu gestalten, und um die Maßstabsgleichheit bei der Bearbeitung zu sichern, haben das Jobcenter und das Landratsamt am Dienstsitz des Jobcenters eine Bürogemeinschaft als gemeinsame Anlaufstelle für die Antragsteller und die Leistungsanbieter errichtet. Die Mitarbeiterinnen in der Bürogemeinschaft sind über das reguläre Leistungsrecht hinaus speziell qualifiziert worden.

Für den Geltungsbereich des Bundeskindergeldgesetzes steht noch immer das Thüringer Ausführungsgesetz zur Zuständigkeitsübertragung auf den Landkreis aus. Deshalb können die Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld erst in den nächsten Tagen mit den Bescheiden des Landratsamtes rechnen. Das Jobcenter hingegen verfügt bereits über die für die Bearbeitung erforderlichen rechtlichen Grundlagen. Bezieher von Leistungen nach dem SGB II können davon ausgehen, dass ihr vollständig abgegebener Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket umgehend bearbeitet und entschieden wird, ohne dass es zu Verzögerungen kommt. Mehrere Hundert Anträge sind bereits bewilligt worden.

"Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens, also schon Ende 2010, sind mit zahlreichen potenziellen Leistungsanbietern Gespräche geführt worden, um die Möglichkeiten der Leistungserbringung abzustimmen. Insbesondere die angesprochenen Kreisverbände, die Institutionen der Lernförderung, die Träger der Kindertageseinrichtungen und der Jugendhilfe sowie die Anbieter gemeinschaftlichen Mittagessens haben trotz der Turbulenzen im Gesetzgebungsverfahren eine hohe Unterstützungsbereitschaft gezeigt", sagte Müller im Gespräch mit der nnz.

Für den Landkreis Nordhausen gilt: Zuschüsse zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule und Kindertageseinrichtungen sowie festgestellte Bedarfe für Lernförderung werden in Form von Gutscheinen übernommen, die beim Leistungsanbieter abzugeben sind. Der Leistungsanbieter rechnet die Gutscheine dann in der Bürogemeinschaft von Jobcenter und Landratsamt ab.

Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe (Mitgliedschaften, künstlerischer Unterricht, Freizeiten) sowie Leistungen für Fahrten und Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen werden durch Direktzahlung an den Leistungsanbieter (z.B. Schule, Verein) erbracht. Der Antragsteller muss vorher die entsprechenden Nachweise beim Jobcenter bzw. Landratsamt vorlegen.

Lediglich das Schulbedarfspaket in Höhe von jährlich 100 Euro (70 Euro am 1. August ab 2011 und 30 Euro am 1. Februar ab 2012) sowie Leistungen für Schülerbeförderung und Erstattungen für rückwirkend festgestellte Bedarfe werden als Geldleistung an die Antragsteller selbst ausgezahlt.
Autor: nnz

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