Wie steht's mit dem Bildungspaket?
Montag, 18. April 2011, 14:24 Uhr
Bundesweit ist das milliardenachwere Bildungspaket der Bundesregierung nur schlecht aus den Startlöchern gekommen. Wie sieht es denn in Nordhausen aus?
Das derzeit deutschlandweit viel diskutierte Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung ist im Landkreis Nordhausen verhalten angelaufen – im Vergleich mit anderen Städten jedoch offenbar besser: Bislang sind in der gemeinsamen Anlaufstelle von Jobcenter und Landratsamt Nordhausen insgesamt fast 500 Anträge eingegangen.
Die Anträge betreffen 337 Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen im Rechtskreis SGB II sowie 146 Kinder von Eltern, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bekommen. Dies entspricht knapp 18 Prozent bei einer hochgerechneten Anzahl von 1.900 potentiell leistungsberechtigten Kindern im ALG II-Bezug bzw. fast 9 Prozent der 1.700 Kinder, die die übrigen Hilfen erhalten. Die meisten Anträge beziehen sich auf das Mittagessen, dies waren allein 222 Anträge im SGB II.
Nach dem derzeit geltenden Bundesgesetz müssen alle ALG II- und Sozialhilfebezieher bis zum 30. April ihre Anträge abgeben, um rückwirkend für das erste Quartal des Jahres eine Erstattung zu erhalten. Für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag gilt der 31. Mai als Frist. Allerdings denkt das Bundesarbeitsministerium aktuell über eine Fristverlängerung nach.
Wer sich schon zu Hause über das Bildungspaket erkundigen will, kann dafür ein neues Informationsblatt auf der Internetseite des Landratsamtes nutzen. Diese Informationen sowie das Antragsformular stehen unter www.landratsamt-nordhausen.de im Menüpunkt Landratsamt unter Jobcenter zum Herunterladen und Ausdrucken bereit. Die gemeinsame Anlaufstelle zum Bildungs- und Teilhabepaket im Dienstsitz des Jobcenters in der Uferstraße ist auch in den Osterferien regulär geöffnet.
Beantragt werden können Kita- und Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten, ein Zuschuss zum Mittagessen in Kitas und Schulen, Lernförderung für Schüler, bei denen in Absprache mit der Schule ein zusätzlicher Bedarf gesehen wird und die Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben. Diese Leistungen werden als Gutscheine ausgereicht. Als Geldleistung wird das Schulbedarfspaket ausgezahlt – 70 Euro zum Schuljahresbeginn sowie 30 Euro zu Beginn des zweiten Halbjahres. Schülerbeförderungskosten können ab einer bestimmten Entfernung zur Schule erstattet werden, wenn nicht der Schulträger bereits die Kosten übernimmt.
Autor: nnzDas derzeit deutschlandweit viel diskutierte Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung ist im Landkreis Nordhausen verhalten angelaufen – im Vergleich mit anderen Städten jedoch offenbar besser: Bislang sind in der gemeinsamen Anlaufstelle von Jobcenter und Landratsamt Nordhausen insgesamt fast 500 Anträge eingegangen.
Die Anträge betreffen 337 Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen im Rechtskreis SGB II sowie 146 Kinder von Eltern, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bekommen. Dies entspricht knapp 18 Prozent bei einer hochgerechneten Anzahl von 1.900 potentiell leistungsberechtigten Kindern im ALG II-Bezug bzw. fast 9 Prozent der 1.700 Kinder, die die übrigen Hilfen erhalten. Die meisten Anträge beziehen sich auf das Mittagessen, dies waren allein 222 Anträge im SGB II.
Nach dem derzeit geltenden Bundesgesetz müssen alle ALG II- und Sozialhilfebezieher bis zum 30. April ihre Anträge abgeben, um rückwirkend für das erste Quartal des Jahres eine Erstattung zu erhalten. Für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag gilt der 31. Mai als Frist. Allerdings denkt das Bundesarbeitsministerium aktuell über eine Fristverlängerung nach.
Wer sich schon zu Hause über das Bildungspaket erkundigen will, kann dafür ein neues Informationsblatt auf der Internetseite des Landratsamtes nutzen. Diese Informationen sowie das Antragsformular stehen unter www.landratsamt-nordhausen.de im Menüpunkt Landratsamt unter Jobcenter zum Herunterladen und Ausdrucken bereit. Die gemeinsame Anlaufstelle zum Bildungs- und Teilhabepaket im Dienstsitz des Jobcenters in der Uferstraße ist auch in den Osterferien regulär geöffnet.
Beantragt werden können Kita- und Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten, ein Zuschuss zum Mittagessen in Kitas und Schulen, Lernförderung für Schüler, bei denen in Absprache mit der Schule ein zusätzlicher Bedarf gesehen wird und die Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben. Diese Leistungen werden als Gutscheine ausgereicht. Als Geldleistung wird das Schulbedarfspaket ausgezahlt – 70 Euro zum Schuljahresbeginn sowie 30 Euro zu Beginn des zweiten Halbjahres. Schülerbeförderungskosten können ab einer bestimmten Entfernung zur Schule erstattet werden, wenn nicht der Schulträger bereits die Kosten übernimmt.
