Fast eine halbe Million jährlich
Donnerstag, 05. Juni 2003, 10:00 Uhr
Nordhausen (nnz). Den Nordhäuser Stadträten ist gestern der Entwurf eines Nachnutzungskonzeptes für das Gelände der Landesgartenschau vorgestellt worden. Die nnz hat sich das Papier einmal etwas genauer angesehen.
Das Nachnutzungskonzept bestimmt im wesentlichen die Nutzung des Kernbereiches der Landesgartenschau. In diesem Zusammenhang seien bislang drei Varianten der Geländeeinzäunung untersucht worden, so LGS-Geschäftsführerin Inge Klaan gegenüber nnz.
Die erste Variante sieht vor, das zur Landesgartenschau eingezäunte Gelände auch danach eingezäunt und mit einem geringen Eintrittsentgelt zugängig zu machen. Möglich sei auch (Variante 2), das Zaunareal von der Weberstraße, Breitscheidstraße, der Frauenbergerstiege, der Sangerhäuser Straße und Vor dem Vogel auszuweisen. Dieses Revier wird nur zu Veranstaltungen einer Eintrittspflicht unterlegt. Die übrige Zeit ist das Gelände öffentlich zugängig. Die dritte Variante sieht den Rückbau der gesamte Einzäunung vor und die Bereiche, in denen Veranstaltungen stattfinden können, die werden jeweils zu diesen Terminen eingezäunt.
Die Variante 2 ist nach nnz-Informationen Vorzugsvariante der Verwaltung, weil damit das Gelände vorzugsweise im Tagesbereich flexibel für Veranstaltungen genutzt werden könne, teilte Klaan mit. Die Folgekosten für die Durchführung von Veranstaltungen sind damit nicht so hoch.
Variante 1 soll sich ausschließen, weil die diagonalen Wegebeziehungen zwischen Silberborth Straße und Rautenstraße damit nicht öffentlich zugängig sind. Das Nachnutzungskonzept ist keine neue Planung für das Petersberggelände. Die baulichen Anlagen, die zur Landesgartenschau entstehen, bleiben alle erhalten. Lediglich die temporären Einrichtungen wie Bühne, Gastronomiezelte und Ausstellungen werden nach der Landesgartenschau rückgebaut, so Inge Klaan gegenüber nnz.
Weiterhin werden mit dem Nachnutzungskonzept zwei Varianten der zukünftigen Betreibung des Geländes untersucht.
1. Betreibung des Geländes durch die Stadt selbst und damit Auflösung der Gesellschaft
2. Erhaltung der Gesellschaft
Diese Betrachtung ist im wesentlichen eine steuerrechtliche Betrachtung. Von der Verwaltung ergeht die Empfehlung, dass der Stadtrat der Variante 2 folgen möge, weil diese wesentlich kostengünstiger ist. Insgesamt sind Folgekosten von jährlich von rund 450.000 Euro zu erwarten.
Ziel ist es auch, nach der Landesgartenschau den Petersberg zu einem touristischen Anziehungspunkt werden zu lasssen. Im wesentlichen sei der Petersberg aber auch eine große Wohnumfeldmaßnahme für die Nordhäuser selbst. Ein geeignetes Veranstaltungskonzept ließe den Petersberg in den nächsten Jahren zum Treffpunkt für Jung und Alt werden.
Autor: nnzDas Nachnutzungskonzept bestimmt im wesentlichen die Nutzung des Kernbereiches der Landesgartenschau. In diesem Zusammenhang seien bislang drei Varianten der Geländeeinzäunung untersucht worden, so LGS-Geschäftsführerin Inge Klaan gegenüber nnz.
Die erste Variante sieht vor, das zur Landesgartenschau eingezäunte Gelände auch danach eingezäunt und mit einem geringen Eintrittsentgelt zugängig zu machen. Möglich sei auch (Variante 2), das Zaunareal von der Weberstraße, Breitscheidstraße, der Frauenbergerstiege, der Sangerhäuser Straße und Vor dem Vogel auszuweisen. Dieses Revier wird nur zu Veranstaltungen einer Eintrittspflicht unterlegt. Die übrige Zeit ist das Gelände öffentlich zugängig. Die dritte Variante sieht den Rückbau der gesamte Einzäunung vor und die Bereiche, in denen Veranstaltungen stattfinden können, die werden jeweils zu diesen Terminen eingezäunt.
Die Variante 2 ist nach nnz-Informationen Vorzugsvariante der Verwaltung, weil damit das Gelände vorzugsweise im Tagesbereich flexibel für Veranstaltungen genutzt werden könne, teilte Klaan mit. Die Folgekosten für die Durchführung von Veranstaltungen sind damit nicht so hoch.
Variante 1 soll sich ausschließen, weil die diagonalen Wegebeziehungen zwischen Silberborth Straße und Rautenstraße damit nicht öffentlich zugängig sind. Das Nachnutzungskonzept ist keine neue Planung für das Petersberggelände. Die baulichen Anlagen, die zur Landesgartenschau entstehen, bleiben alle erhalten. Lediglich die temporären Einrichtungen wie Bühne, Gastronomiezelte und Ausstellungen werden nach der Landesgartenschau rückgebaut, so Inge Klaan gegenüber nnz.
Weiterhin werden mit dem Nachnutzungskonzept zwei Varianten der zukünftigen Betreibung des Geländes untersucht.
1. Betreibung des Geländes durch die Stadt selbst und damit Auflösung der Gesellschaft
2. Erhaltung der Gesellschaft
Diese Betrachtung ist im wesentlichen eine steuerrechtliche Betrachtung. Von der Verwaltung ergeht die Empfehlung, dass der Stadtrat der Variante 2 folgen möge, weil diese wesentlich kostengünstiger ist. Insgesamt sind Folgekosten von jährlich von rund 450.000 Euro zu erwarten.
Ziel ist es auch, nach der Landesgartenschau den Petersberg zu einem touristischen Anziehungspunkt werden zu lasssen. Im wesentlichen sei der Petersberg aber auch eine große Wohnumfeldmaßnahme für die Nordhäuser selbst. Ein geeignetes Veranstaltungskonzept ließe den Petersberg in den nächsten Jahren zum Treffpunkt für Jung und Alt werden.
