15 Jahre Haft und Sicherheitsverwahrung für Nordhäuser
Freitag, 02. Februar 2001, 10:42 Uhr
Nordhausen/Mühlhausen(nnz). "Sie haben zwei Männer mit menschenverachtendem absoluten Vernichtungswillen und krimineller Energie getötet", sagte der Vorsitzende Richter Gerd Funke. Der Täter hatte am 23. Dezember 1994 in Niedergebra einen 38-Jährigen mit einem Seil erdrosselt und in die Wipper geworfen. Ende Oktober 1999, erdrosselte er dann auch sein zweites Opfer mit zwei Gürteln in dessen Nordhäuser Wohnung. Ein Motiv sei für keine der beiden Taten erkennbar, so das Gericht. "Freude an Gewalt und am Quälen", attestierte auch ein Sachverständiger dem Nordhäuser. Die sadistischen Neigungen des gelernten Kraftfahrers seien Ausdruck einer unheilbaren seelischen Abartigkeit. Der Täter hatte alle Vorwürfe bestritten und in dem Prozeß meist geschwiegen. Während der Urteilsverkündung saß er mit gesenktem Kopf auf der Anklagebank. Die Verhandlung war unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen gelaufen. Gefährdet sei vor allem die Ehefrau des Mannes, sagte Funke. Nach eigener Aussage ist die Frau von ihrem Mann mit dem Tode bedroht worden, sollte sie zur Polizei gehen. Fünf Jahre war ungeklärt geblieben, was in Niedergebra geschehen war. Das 38 Jahre alte Opfer starb einen Tag vor Heiligabend 1994 und wurde vier Tage später in der Wipper gefunden. Nach dem zweiten Totschlag 1999 entdeckte die Polizei Parallelen. Ausschlaggebend war aber das Geständnis der Ehefrau, die anfänglich auch verdächtig gewesen war.
Angesichts der Schwere der angeklagten Verbrechen hatte die Staatsanwaltschaft auf die Verfolgung weiterer Straftaten verzichtet. Ansonsten hätte sich der zweifache Familienvater auch noch wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern, schwerer Körperverletzung und Nötigung verantworten müssen. In der Beweisaufnahme wurde bekannt, dass er seine Töchter sexuell mißbraucht und geschlagen hat. Außerdem habe er versucht, seiner Frau eine Brust abzuschneiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Autor: nnzAngesichts der Schwere der angeklagten Verbrechen hatte die Staatsanwaltschaft auf die Verfolgung weiterer Straftaten verzichtet. Ansonsten hätte sich der zweifache Familienvater auch noch wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern, schwerer Körperverletzung und Nötigung verantworten müssen. In der Beweisaufnahme wurde bekannt, dass er seine Töchter sexuell mißbraucht und geschlagen hat. Außerdem habe er versucht, seiner Frau eine Brust abzuschneiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
