Schnell beantragen
Dienstag, 29. März 2011, 11:56 Uhr
Das neue Teilhabe-Paket für hilfebedürftige Familien soll Kinder und Jugendliche gezielt unterstützen. Die Nordhäuser Experten raten: Jetzt schnell handeln und eine Nachzahlung sichern: Leistungen für Kinder und Jugendliche beantragen...
Um sich eine Nachzahlung aus den neuen Leistungen aus dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche zu sichern, müssen Hartz IV Bezieher und andere einkommensschwache Haushalte nun schnell die Leistungen aus dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche beantragen. Nur wenn bestimmte Fristen eingehalten werden, wird für die Monate Januar bis März eine Nachzahlung erfolgen.
Und zwar als Geldleistung und nicht als Gutschein. Hierauf wird von der Koordinierungsstelle Gewerkschaftlicher Arbeitlosengruppen hingewiesen. Die ALG II Beratungsstelle des DGB Nordhausen und die Hartz IV Hilfe Sozialberatung Nordhausen halten entsprechende Antragsformulare vor und sind für Einzelfragen hierzu ansprechbar.
Welche Leistungen gibt es? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Zuschuss zum Mittagessen in Schulen, Kitas und Horten. Nachzahlung für Januar bis März: pro Kind 78 Euro! Bedingung: In der Schule, Kita oder im Hort muss ein gemeinsames Mittagessen angeboten werden.
Zuschuss für Vereinsbeiträge, Musikunterricht oder Ähnliches Nachzahlung für Januar bis März: pro Kind 30 Euro! Bedingung: Keine! Es braucht nicht nachgewiesen werden, dass das Kind bereits entsprechende Angebote genutzt hat.
Zuschuss für Schul- oder Kita-Ausflüge, Lernförderung. Wenn nachgewiesen werden kann, dass seit Januar bereits Ausgaben für Schul- oder Kita-Ausflüge oder Lernförderung (Nachhilfe) entstanden, ist eine Gelderstattung möglich. Bei der Nachhilfe gibt es spezielle Regelungen. Sämtliche Leistungen werden zukünftig nur noch als Gutschein gewährt oder direkt an den Anbieter (Sportverein, Schulkantine) überwiesen.
Zuschuss zur SchülerbeförderungWenn das Kind auf Bus oder Bahn angewiesen ist, kann eine Fahrtkostenerstatung beantragt werden, wenn niemand anders die Kosten übernimmt und es der Familie nicht zugemutet werden kann, die Kosten selbst zu tragen
Wie wird der Antrag gestellt?Bezieher von Wohngeld und Bezieher des Kinderzuschlags müssen den Antrag bei der Familienkasse stellen. Der Antrag muß spätestens am 31.Mai bei der Familienkasse eingegangen sein. Hartz IV Bezieher müssen der Antrag spätestens am 30. April beim Jobcenter abgegeben haben. Auch für die Bezieher von Sozialhilfe gilt diese kurze Frist! Sie müssen den Antrag beim Sozialamt stellen. Am besten, die Leistungen werden sofort beantragt!
Antragsformulare sind am Sprechtag (Dienstag) bei der ALG II Beratung des DGB Nordhausen in der Neustadtstr. 6 und am Sprechtag der Hartz IV Hilfe Sozialberatung in der Rautenstraße 8 (Donnerstag) erhältlich. Darüber hinaus wird auf der bereits angekündigten Informationsveranstaltung am 14. April 2011 zu den SGB II Neuregelungen (18 Uhr, Otto`s Steakhaus) hierzu berichtet.
Gisela I. Bielawski und Wolfgang Meyer
Autor: nnzUm sich eine Nachzahlung aus den neuen Leistungen aus dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche zu sichern, müssen Hartz IV Bezieher und andere einkommensschwache Haushalte nun schnell die Leistungen aus dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche beantragen. Nur wenn bestimmte Fristen eingehalten werden, wird für die Monate Januar bis März eine Nachzahlung erfolgen.
Und zwar als Geldleistung und nicht als Gutschein. Hierauf wird von der Koordinierungsstelle Gewerkschaftlicher Arbeitlosengruppen hingewiesen. Die ALG II Beratungsstelle des DGB Nordhausen und die Hartz IV Hilfe Sozialberatung Nordhausen halten entsprechende Antragsformulare vor und sind für Einzelfragen hierzu ansprechbar.
Welche Leistungen gibt es? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Zuschuss zum Mittagessen in Schulen, Kitas und Horten. Nachzahlung für Januar bis März: pro Kind 78 Euro! Bedingung: In der Schule, Kita oder im Hort muss ein gemeinsames Mittagessen angeboten werden.
Zuschuss für Vereinsbeiträge, Musikunterricht oder Ähnliches Nachzahlung für Januar bis März: pro Kind 30 Euro! Bedingung: Keine! Es braucht nicht nachgewiesen werden, dass das Kind bereits entsprechende Angebote genutzt hat.
Zuschuss für Schul- oder Kita-Ausflüge, Lernförderung. Wenn nachgewiesen werden kann, dass seit Januar bereits Ausgaben für Schul- oder Kita-Ausflüge oder Lernförderung (Nachhilfe) entstanden, ist eine Gelderstattung möglich. Bei der Nachhilfe gibt es spezielle Regelungen. Sämtliche Leistungen werden zukünftig nur noch als Gutschein gewährt oder direkt an den Anbieter (Sportverein, Schulkantine) überwiesen.
Zuschuss zur SchülerbeförderungWenn das Kind auf Bus oder Bahn angewiesen ist, kann eine Fahrtkostenerstatung beantragt werden, wenn niemand anders die Kosten übernimmt und es der Familie nicht zugemutet werden kann, die Kosten selbst zu tragen
Wie wird der Antrag gestellt?Bezieher von Wohngeld und Bezieher des Kinderzuschlags müssen den Antrag bei der Familienkasse stellen. Der Antrag muß spätestens am 31.Mai bei der Familienkasse eingegangen sein. Hartz IV Bezieher müssen der Antrag spätestens am 30. April beim Jobcenter abgegeben haben. Auch für die Bezieher von Sozialhilfe gilt diese kurze Frist! Sie müssen den Antrag beim Sozialamt stellen. Am besten, die Leistungen werden sofort beantragt!
Antragsformulare sind am Sprechtag (Dienstag) bei der ALG II Beratung des DGB Nordhausen in der Neustadtstr. 6 und am Sprechtag der Hartz IV Hilfe Sozialberatung in der Rautenstraße 8 (Donnerstag) erhältlich. Darüber hinaus wird auf der bereits angekündigten Informationsveranstaltung am 14. April 2011 zu den SGB II Neuregelungen (18 Uhr, Otto`s Steakhaus) hierzu berichtet.
Gisela I. Bielawski und Wolfgang Meyer
