Richter Kropp: Bandenkriminalität
Montag, 21. März 2011, 09:47 Uhr
Viel liest man von kriminellen Banden in Großstädten und meint in ländlichen Gebieten wie dem Kyffhäuserkreis könne so etwas nicht geschehen. Ein aktueller Fall des Amtsgerichts Sondershausen zeigt, wie gegenwärtig auch hier solche Bedrohungslagen sind...
Zwei Italiener und ein Deutscher zwischen 61 und 38 Jahren, wollten mit Leasinggeschäften zu Geld kommen und entwickelten folgenden Plan: In Italien sollte ein Leasingnehmer gefunden werden, der sich bereit fand, ein hochwertiges Leasingfahrzeug an einen Komplizen zu übergeben. Dieses Leasingfahrzeug sollte sodann mit gefälschten Papieren nach Deutschland gebracht werden. Hier sollte ein weiterer Mittäter dieses Fahrzeug über das Internet zu etwas günstigeren Konditionen auf dem deutschen Markt anbieten.
Bedenken eines potentiellen Kunden, dass mit dem Fahrzeug irgendetwas nicht in Ordnung sein könnte, würde man mit Negativauskünften von italienischen Behörden zerstreuen können. Schließlich wäre das Fahrzeug noch gar nicht als abhanden gekommen gemeldet gewesen. Der potentielle Kunde würde das Fahrzeug mit den gefälschten Papieren auch noch problemlos bei den deutschen Behörden anmelden können. Erst mit einem gewissen zeitlichen Abstand hätte schließlich der Leasingnehmer in Italien das Fahrzeug als gestohlen gemeldet. Der Erlös hätte unter den Beteiligten dann aufgeteilt werden sollen.
Gesagt, getan übernahmen die beiden Italiener einen Mercedes in Italien und fuhren ihn zu einem mit dem Deutschen verabredeten Treffpunkt in Bad Frankenhausen. Der deutsche Angeklagte bot das Fahrzeug daraufhin über eine Internetplattform zum Verkauf an. Hier meldete sich als Interessent ein Zeuge, der jedoch tatsächlich als Polizeibeamter arbeitete.
Die Polizei war durch einen früheren Geschädigten auf das Inserat aufmerksam gemacht worden. So wurde am 5. Juni des vergangenen Jahres ein Treffen in Bad Frankenhausen vereinbart, bei dem die Angeklagten festgenommen wurden.
Wegen gemeinschaftlichen versuchten schweren Betruges folgten jetzt Freiheitsstrafen von 8 Monaten bis zu 1 Jahr und 6 Monaten. Die Angeklagten waren im Wesentlichen nicht vorbestraft und befanden sich in zwei Fällen bereits 6 Monate in Untersuchungshaft, so dass Strafrichter Gerald Fierenz diese Strafen noch einmal zur Bewährung aussetze.
An diesem Fall, der durch kluge Ermittlungen der Polizei im Versuchsstadium verblieb, kann man sehen, wie nah solche Bedrohungslagen teilweise auch hier sind.
Das Verfahren wird hinsichtlich des deutschen Mittäters in die zweite Runde gehen. Er, der im Termin vorgab, von nichts gewusst zu haben, und die Staatsanwaltschaft Mühlhausen haben Berufung eingelegt.
Autor: nnzZwei Italiener und ein Deutscher zwischen 61 und 38 Jahren, wollten mit Leasinggeschäften zu Geld kommen und entwickelten folgenden Plan: In Italien sollte ein Leasingnehmer gefunden werden, der sich bereit fand, ein hochwertiges Leasingfahrzeug an einen Komplizen zu übergeben. Dieses Leasingfahrzeug sollte sodann mit gefälschten Papieren nach Deutschland gebracht werden. Hier sollte ein weiterer Mittäter dieses Fahrzeug über das Internet zu etwas günstigeren Konditionen auf dem deutschen Markt anbieten.
Bedenken eines potentiellen Kunden, dass mit dem Fahrzeug irgendetwas nicht in Ordnung sein könnte, würde man mit Negativauskünften von italienischen Behörden zerstreuen können. Schließlich wäre das Fahrzeug noch gar nicht als abhanden gekommen gemeldet gewesen. Der potentielle Kunde würde das Fahrzeug mit den gefälschten Papieren auch noch problemlos bei den deutschen Behörden anmelden können. Erst mit einem gewissen zeitlichen Abstand hätte schließlich der Leasingnehmer in Italien das Fahrzeug als gestohlen gemeldet. Der Erlös hätte unter den Beteiligten dann aufgeteilt werden sollen.
Gesagt, getan übernahmen die beiden Italiener einen Mercedes in Italien und fuhren ihn zu einem mit dem Deutschen verabredeten Treffpunkt in Bad Frankenhausen. Der deutsche Angeklagte bot das Fahrzeug daraufhin über eine Internetplattform zum Verkauf an. Hier meldete sich als Interessent ein Zeuge, der jedoch tatsächlich als Polizeibeamter arbeitete.
Die Polizei war durch einen früheren Geschädigten auf das Inserat aufmerksam gemacht worden. So wurde am 5. Juni des vergangenen Jahres ein Treffen in Bad Frankenhausen vereinbart, bei dem die Angeklagten festgenommen wurden.
Wegen gemeinschaftlichen versuchten schweren Betruges folgten jetzt Freiheitsstrafen von 8 Monaten bis zu 1 Jahr und 6 Monaten. Die Angeklagten waren im Wesentlichen nicht vorbestraft und befanden sich in zwei Fällen bereits 6 Monate in Untersuchungshaft, so dass Strafrichter Gerald Fierenz diese Strafen noch einmal zur Bewährung aussetze.
An diesem Fall, der durch kluge Ermittlungen der Polizei im Versuchsstadium verblieb, kann man sehen, wie nah solche Bedrohungslagen teilweise auch hier sind.
Das Verfahren wird hinsichtlich des deutschen Mittäters in die zweite Runde gehen. Er, der im Termin vorgab, von nichts gewusst zu haben, und die Staatsanwaltschaft Mühlhausen haben Berufung eingelegt.
