Problem Inline-Skater
Dienstag, 20. Mai 2003, 07:08 Uhr
Nordhausen (nnz). Ein tödlicher Unfall eines Inline-Skaters in Mühlhausen gab nnz gestern Anlass zu einer Einschätzung dieser Spezies unter verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten. Es gibt noch einen weiteren Aspekt, der nachfolgend dargestellt wird.
Drei von fünf Deutschen betrachten Inline-Skater als Gefahr für Fußgänger. Sie sollten nach Meinung dieser 60 Prozent deshalb von Gehwegen auf Radwege verbannt werden, ergab eine gerade vorgestellte repräsentative polis-Umfrage im Auftrag der Deutschen-Presse-Agentur (dpa). Wie im gestrigen Beitrag dargestellt, gelten die Freizeit-Sportler auf Rollen juristisch als Fußgänger und dürfen keine Radwege oder Straßen - bis auf Ausnahmen - benutzen.
Autor: nnzDrei von fünf Deutschen betrachten Inline-Skater als Gefahr für Fußgänger. Sie sollten nach Meinung dieser 60 Prozent deshalb von Gehwegen auf Radwege verbannt werden, ergab eine gerade vorgestellte repräsentative polis-Umfrage im Auftrag der Deutschen-Presse-Agentur (dpa). Wie im gestrigen Beitrag dargestellt, gelten die Freizeit-Sportler auf Rollen juristisch als Fußgänger und dürfen keine Radwege oder Straßen - bis auf Ausnahmen - benutzen.
