nnz-online

nnz-doku: LEP-Entwurf vorgestellt

Mittwoch, 14. Mai 2003, 20:03 Uhr
Nordhausen (nnz). Heute nun war es endlich soweit. Die Thüringer Regierung hat den Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) der Öffentlichkeit preisgegeben. Darin wird auch Nordhausen „eingeordnet“. Allerdings nicht so, wie es sich die kommunale Politik vorgestellt hat. nnz veröffentlicht das Statement der Landeregierung in der doku-Reihe.



Die Thüringer Landesregierung hat den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) zur Anhörung und öffentlichen Auslegung freigegeben. Der für Raumordnung und Landesplanung zuständige Staatskanzleiminister Jürgen Gnauck unterstrich die Bedeutung dieses Plans für die weitere Entwicklung des Landes: “Thüringen hat sich als Zukunftsstandort etabliert und sehr gute Voraussetzungen, um den wirtschaftlichen Strukturwandel und die weitere Öffnung Europas als Gewinner zu bestehen. Hierzu bedarf es auch eines Fahrplanes, der die richtigen Stationen und Ziele enthält.”

Der Landesentwicklungsplan entwickele klare Vorstellungen für die Regionalplanung, die Fachplanungen und die kommunale Bauleitplanung in den nächsten zehn bis 15 Jahren. Er gebe Impulse für die Wirtschaft und schaffe attraktive Bedingungen für Investoren, “die passende Flächen und Standorte und schnelle Genehmigungsverfahren verlangen”. So sei etwa ein angemessenes Angebot an Industrie- und Gewerbeflächen Voraussetzung für die Entwicklung einer leistungsfähigen gewerblichen Wirtschaft. Thüringen, so Gnauck, verfüge derzeit noch nicht über planungsrechtlich gesicherte, große zusammenhängende Flächen für die Ansiedlung von Großunternehmen. Deshalb würden im neuen LEP erstmals Standorträume für Industriegroßflächen ausgewiesen. In den Regionalplänen ließen sich auf dieser Basis Vorranggebiete für Industrieansiedlungen ab 100 Hektar festlegen.

Gnauck: “Die Ziele und Grundsätze des neuen LEP sind durchgängig an der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung ausgerichtet, das heißt, die wirtschaftlichen und sozialen Ansprüche an den Raum werden mit den Erfordernissen einer dauerhaften Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang gebracht.” Nachhaltigkeit sei im LEP keine Worthülse und auch keine “staatlich anerkannte Verhinderungsstrategie von Berufsökologen”, sondern ein ausgewogenes und tragfähiges Konzept für zukunftsfähige Arbeitsplätze in einer gesunden Umwelt. “Wir werden unserer Verantwortung für die Bedürfnisse und Entfaltungsmöglichkeiten der nachfolgenden Generationen gerecht”, sagte der Minister.

Der “schlanke” und auf Steuerungswirkung angelegte Plan setze verstärkt auf die Eigenverantwortung der Planungsregionen und Kommunen. Die Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden solle verstärkt unterstützt werden. Regionale Entwicklungskonzepte sollten nicht nur bei der Erarbeitung, sondern auch bei der Umsetzung stärker gefördert werden, z. B. über ein professionelles Regionalmanagement. Gnauck weiter: “Der LEP reagiert auf die rückläufige Bevölkerungsentwicklung und die enger werdenden finanziellen Spielräume. Er soll das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen und guter Lebensbedingungen in allen Städten und im Ländlichen Raum sichern. Dies aber in dem Bewußtsein, daß nicht überall in Thüringen alles in gleicher Weise vorgehalten oder entwickelt werden kann.”

Deshalb werde das “Zentrale-Orte-System”, das sich als raumordnerisches Konzept für die dezentralen und eher kleinteiligen Siedlungsstrukturen in Thüringen bewährt habe, gestrafft. Das bislang sechsstufige System werde durch ein System mit drei Stufen - aus Grund-, Mittel- und Oberzentren - ersetzt. Die bisherigen Kategorien Unter- und Kleinzentren würden zur Kategorie Grundzentren zusammen gefaßt. “Die größeren Städte”, so der Minister, “waren über Jahre dem Zug der Bevölkerung und des Gewerbes ins Umland ausgesetzt. Gravierende Folge waren Zersiedelungserscheinungen und eine Schwächung der Innenstädte, Tendenzen also, die dem Leitbild der Nachhaltigkeit in vielfacher Hinsicht zuwiderlaufen. Daher wird die Raumstruktur des Landes zukünftig nicht nur am System der Zentralen Orte und deren Verbindungen ausgerichtet, sondern außerdem an ‚Stadt- und Umlandräumen’, in denen ein verstärkter Ordnungs-, Entwicklungs- und Kooperationsbedarf gesehen wird. Solche Stadt- und Umlandräume werden für die Oberzentren Erfurt, Jena und Gera und die ‚besonders leistungsfähigen Mittelzentren‘ Altenburg, Eisenach, Gotha, Mühlhausen, Nordhausen, Weimar, Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg und Suhl/Zella-Mehlis ausgewiesen. Dadurch werden diese Mittelzentren, was Entwicklungschancen sowie Ordnungs- und Kooperationsbedarf angeht, den Oberzentren gleichgestellt.”

Gnauck kündigte an, zum Landesentwicklungsplan erfolge eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Entwurf werde bei allen Behörden der Landesplanung und allen Mitgliedern der Regionalen Planungsgemeinschaften - in kreisfreien und Großen kreisangehörigen Städten, Landkreisen und Kommunen mit über 10.000 Einwohnern - öffentlich ausgelegt. Die genauen Orte und die Dauer der Auslegung würden im Thüringer Staatsanzeiger bekannt gemacht. Der Entwurf des Plans sei in Kürze auch auf den Internetseiten der Landesregierung nachzulesen.

Außerdem, so Gnauck, finde eine mehrmonatige Anhörung statt, die von öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltungen begleitet werde. Für Anfang September sei eine Raumordnungskonferenz vorgesehen. In jeder Planungsregion gebe es zudem Regionalforen. Die kompletten LEP finden Sie auf dieser Site.
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de