Verwaltungsgericht Weimar gab "grünes Licht" für LVA
Dienstag, 30. Januar 2001, 20:54 Uhr
Nordhausen (nnz). Nach nnz-Informationen soll das Verwaltungsgericht Weimar einen Richterspruch in Sachen Beigeordnetenwahl im Landkreis Nordhausen erlassen haben. Das Gericht schloss sich der Auffassung des Landesverwaltungsamtes Weimar (LAV) an, einer aufschiebenden Wirkung der sofortigen Ersatzvornahme zur Aufhebung der Wahl nicht zu folgen. Dies hatte der Landkreis Nordhausen auf mehrheitlichen Beschluß des Kreistages gefordert. Damit steht nun der Aufhebung der Wahl der beiden hauptamtlichen Beigeordneten vom 5. September 2000 nichts mehr im Wege. SPD-Mitglieder des Landkreises Nordhausen zeigten sich gegenüber nnz bestürzt über diesen richterlichen Entscheid. Als Begründung soll auch das Gericht die unzureichende Qualifikation der gewählten Beigeordneten Matthias Jendricke (SPD) und Klaus Gorges (damals PDS) für den Posten eines Beigeordneten angeführt haben. Die Gründe hatte auch das LVA bei der Ankündigung der Ersatzvornahme ins Feld geführt. Bei der Beigeordnetenwahl zur Stadtverwaltung Weimar war hingegen das LVA der Überzeugung, das eine unzureichende Qualifikation der Bewerber nicht höher zu bewerten sei, als die demokratische Wahl und damit der Wille des Stadtrates. nnz wird ausführlich berichten.
Autor: nnz