Schulbummelei im Landkreis Nordhausen mit steigender Tendenz
Freitag, 22. September 2000, 10:08 Uhr
Nordhausen (nnz). Wer hat in seiner Schulzeit mal keinen "Bock" gehabt, wer wollte sich mal nicht vor einer Klassenarbeit drücken? "Schwänzen" sagen Lehrer und Schüler dazu. Bei einer Stunde wurde und wird da schon mal ein Auge zugedrückt. Wie aber sieht das mit notorischen Schulbummlern aus? nnz hat nachgefragt.
Nordhausen (nnz). Schulbummelei ist kein Kavaliersdelikt. Dennoch steigt die Zahl der Schüler, die im Landkreis Nordhausen der Schule fernbleiben, ständig an. Wurden im Schuljahr 1998/99 "nur" 40 schwere Fälle registriert, so stieg im zurückliegenden Schuljahr (1999/2000) die Zahl um mehr als das Doppelte, auf 82 an. Im jetzt angelaufenen Schuljahr mußte das Landratsamt bereits fünf Fälle verzeichnen.
Auf den Tisch der Mitarbeiter um Fachgebietsleiter Ordnung, Rainer Nennmann, landen jedoch nur solche "Bummelanten", bei denen alle schulischen und pädagogischen Mittel versagt haben. Bleibt ein Schüler dem Unterricht fern, führt zuerst die Schule Gespräche mit dem Schüler und den Eltern. Kann dadurch dieser Zustand nicht verändert werden, dann verschickt das Landratsamt einen Bußgeldbescheid, maximal bis zu einer Höhe von 3.000 Mark. Sollte innerhalb von zwei Wochen keine Zahlung erfolgen, geht ein Antrag an das Amtsgericht, den Bußgeldbescheid in die Leistung von Arbeitsstunden für den Schüler umzuwandeln. Eine Arbeitsstunde entspricht dem "Bußgeld-Wert" von fünf Mark.
Betroffen von der Schulbummelei sind vor allem Berufsschulen (44 %), gefolgt von Haupt- und Realschulen (28 %), Förderschulen (15 %) und Grundschulen (13 %). Bezogen nach Geschlechtern halten sich Mädchen (47 %) und Jungen (53 %) die Waage.
Nicht immer helfen alle beschriebenen "Mittel", es kommt häufiger vor, Bummelanten mit der Polizei abzuholen und sie bis ins Klassenzimmer zu begleiten. Bei "Spitzenwerten" der Schulbummelei kommen bis zu 60 Fehltage pro Halbjahr zusammen, ein Schulabschluß ist damit jedoch schon in weite Ferne gerückt. Da sprechen die Insider von hoffnungslosen Fällen, hier muß das Jugendamt einschreiten, mitunter ist eine Heimeinweisung nicht zu umgehen.
Autor: psgNordhausen (nnz). Schulbummelei ist kein Kavaliersdelikt. Dennoch steigt die Zahl der Schüler, die im Landkreis Nordhausen der Schule fernbleiben, ständig an. Wurden im Schuljahr 1998/99 "nur" 40 schwere Fälle registriert, so stieg im zurückliegenden Schuljahr (1999/2000) die Zahl um mehr als das Doppelte, auf 82 an. Im jetzt angelaufenen Schuljahr mußte das Landratsamt bereits fünf Fälle verzeichnen.
Auf den Tisch der Mitarbeiter um Fachgebietsleiter Ordnung, Rainer Nennmann, landen jedoch nur solche "Bummelanten", bei denen alle schulischen und pädagogischen Mittel versagt haben. Bleibt ein Schüler dem Unterricht fern, führt zuerst die Schule Gespräche mit dem Schüler und den Eltern. Kann dadurch dieser Zustand nicht verändert werden, dann verschickt das Landratsamt einen Bußgeldbescheid, maximal bis zu einer Höhe von 3.000 Mark. Sollte innerhalb von zwei Wochen keine Zahlung erfolgen, geht ein Antrag an das Amtsgericht, den Bußgeldbescheid in die Leistung von Arbeitsstunden für den Schüler umzuwandeln. Eine Arbeitsstunde entspricht dem "Bußgeld-Wert" von fünf Mark.
Betroffen von der Schulbummelei sind vor allem Berufsschulen (44 %), gefolgt von Haupt- und Realschulen (28 %), Förderschulen (15 %) und Grundschulen (13 %). Bezogen nach Geschlechtern halten sich Mädchen (47 %) und Jungen (53 %) die Waage.
Nicht immer helfen alle beschriebenen "Mittel", es kommt häufiger vor, Bummelanten mit der Polizei abzuholen und sie bis ins Klassenzimmer zu begleiten. Bei "Spitzenwerten" der Schulbummelei kommen bis zu 60 Fehltage pro Halbjahr zusammen, ein Schulabschluß ist damit jedoch schon in weite Ferne gerückt. Da sprechen die Insider von hoffnungslosen Fällen, hier muß das Jugendamt einschreiten, mitunter ist eine Heimeinweisung nicht zu umgehen.
