nnz-Forum: Wie viel Schutz ist notwendig?
Montag, 14. Februar 2011, 07:02 Uhr
Wie viel Schutz braucht eine Region? Diese Frage stellt sich im Forum der nnz eine Leserin, die in einer Region lebt und Wald besitzt, die fünffach geschützt ist...
Gehe ich von meinem Heimatort Woffleben (Ortsteil der Stadt Ellrich) aus, dann liegt dieser jetzt in fünf Schutzgebieten mit unterschiedlichem Schutzstatus und ein Sechstes ist geplant.
1. seit 02.04.1996 - im Nord-Westen – NSG 313 Himmelsberg
2. seit 26.04.1996 - im Süden – NSG 314 Sattelköpfe
Naturpark zur dauerhaft umweltgerechten Landnutzung nach BNatSchG: § 27; muss für Erholung und nachhaltigen Tourismus geeignet sein
3. seit 07.02 2011 (30.12.2010) die gesamte Gemarkung Woffleben – Naturpark Südharz
4. seit 01.06.2004 - im Westen und Norden – FFH-Gebiet 004 Kammerforst-Himmelsberg-Mühlberg
5. seit 01.06.2004 - im Süden – FFH-Gebiet 005 Hunnengrube-Katzenschwanz-Sattelköpfe
6. geplant - wird von den Umweltverbänden und Ministerien angestrebt!
Als Wald- und Landeigentümer verliert man schon die Übersicht über Rechte und Pflichten bei der Nutzung der betroffenen Flächen. Fragwürdig ist doch, ob soviel Schutz bezahlbar bleibt und wieviel Mitspracherecht bei den Schutzmaßnahmen der Eigentümer hat. Vielleicht sollten Politiker und Umweltverbände gezielt vor Ort die betroffene Bevölkerung aufklären und sich nicht gegenseitig die Lorbeerkränze bei Festakten zureichen.
Als eine von 19.000 Bürgern, die jetzt im Naturpark Südharz leben, möchte ich alle auffordern ihr Recht auf Meinungsfreiheit und Mitbestimmung bei der Gestaltung und Planung der Heimat wahrzunehmen! Es grüßt Euch eine Woffleberin, die die Natur und ihre Heimat liebt.
A. D., Name ist der Redaktion bekannt
Gehe ich von meinem Heimatort Woffleben (Ortsteil der Stadt Ellrich) aus, dann liegt dieser jetzt in fünf Schutzgebieten mit unterschiedlichem Schutzstatus und ein Sechstes ist geplant.
I. Deutsches Schutzgebiet
Naturschutzgebiet mit dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft nach BNatSchG: § 231. seit 02.04.1996 - im Nord-Westen – NSG 313 Himmelsberg
2. seit 26.04.1996 - im Süden – NSG 314 Sattelköpfe
Naturpark zur dauerhaft umweltgerechten Landnutzung nach BNatSchG: § 27; muss für Erholung und nachhaltigen Tourismus geeignet sein
3. seit 07.02 2011 (30.12.2010) die gesamte Gemarkung Woffleben – Naturpark Südharz
II. Europäisches Schutzgebiet
Natura 2000-Gebiet zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nach BNatSchG: § 324. seit 01.06.2004 - im Westen und Norden – FFH-Gebiet 004 Kammerforst-Himmelsberg-Mühlberg
5. seit 01.06.2004 - im Süden – FFH-Gebiet 005 Hunnengrube-Katzenschwanz-Sattelköpfe
III. Internationales Schutzgebiet der UNESCO
Biosphärenreservat zum Schutz der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaft nach BNatSchG: § 256. geplant - wird von den Umweltverbänden und Ministerien angestrebt!
Als Wald- und Landeigentümer verliert man schon die Übersicht über Rechte und Pflichten bei der Nutzung der betroffenen Flächen. Fragwürdig ist doch, ob soviel Schutz bezahlbar bleibt und wieviel Mitspracherecht bei den Schutzmaßnahmen der Eigentümer hat. Vielleicht sollten Politiker und Umweltverbände gezielt vor Ort die betroffene Bevölkerung aufklären und sich nicht gegenseitig die Lorbeerkränze bei Festakten zureichen.
Als eine von 19.000 Bürgern, die jetzt im Naturpark Südharz leben, möchte ich alle auffordern ihr Recht auf Meinungsfreiheit und Mitbestimmung bei der Gestaltung und Planung der Heimat wahrzunehmen! Es grüßt Euch eine Woffleberin, die die Natur und ihre Heimat liebt.
A. D., Name ist der Redaktion bekannt
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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