UAN-Hauptsitz in Nordhausen oder Leinefelde?
Montag, 29. Januar 2001, 12:36 Uhr
Nordhausen (nnz). Wo befindet sich derzeit die Hauptstelle der Umweltakademie Nordthüringen (UAN)? Glaubt man einer Pressemitteilung der UAN, dann sei die Einrichtung lediglich innerhalb von Nordhausen umgezogen. Vom BIC Nordthüringen ins Landratsamt an die Behringstraße. Schlägt man die Thüringische Landeszeitung (TLZ) in der vergangenen Woche auf (26.1.), dann wird dort der Hauptsitz der UAN in Leinefelde verkündet. So verworren diese Mitteilungen auch sind, so kurios mutet das Verwirrspiel hinsichtlich des Umzuges an. Letztlich, das steht für einige Mitarbeiter schon jetzt fest, ist doch die Presse daran schuld, daß die Umweltakademie, vor allem aber die Mitarbeiter, nicht zur Ruhe kommen.
Zur Erinnerung: Es gab Anfang Dezember einen Beschluß der Mitgliederversammlung der UAN, in der einem Umzug nach Leinefelde nicht zugestimmt wurde. Nun soll dieser Beschluß rechtlich ausgehebelt werden. Kernpunkt des angewendeten juristischen Hebelgesetzes ist die Zwei-Drittel-Mehrheit. So sollen nach einer Rechtsauffassung enthaltene Stimmen nicht als abgegebene Stimmen gewertet werden. Damit wäre dieser Beschluß nichtig. Eine andere Rechtsauffassung besagt natürlich das Gegenteil. Bleibt die Frage, warum sich die UAN-Führung so vehement gegen die Beschluß der Mitgliederversammlung stemmt? Weil der Umzug nach Leinefelde bereits intern beschlossene Sache war? Weil man in Vorstandskreisen nicht mit dem widerspenstigen Abstimmungsverhalten einer Reihe von Mitgliedern gerechnet hatte. Fakt ist, daß sich jetzt selbst der Vorstand nicht sicher ist, welcher Rechtsprechung gefolgt werden kann.
Klar, daß die Mitarbeiter der UAN verunsichert sind. Aber doch nicht, weil der Inhalt von Mitgliederversammlungen und deren Ergebnisse öffentlich gemacht wurden. Schließlich hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf zu erfahren, was mit öffentlichen Geldern passiert, wie mit diesen Geldern umgegangen wird. Eine neue Mitgliederversammlung soll die Misere beseitigen und da erwartet der UAN-Vorstand nicht mehr ein solch zögerliches Verhalten der Mitglieder des Vereins. Nur so zum Verständnis: der Großteil der Vereinsmitglieder ist gleichzeitig auch Mitarbeiter der Umweltakademie Nordthüringen.
Autor: nnzZur Erinnerung: Es gab Anfang Dezember einen Beschluß der Mitgliederversammlung der UAN, in der einem Umzug nach Leinefelde nicht zugestimmt wurde. Nun soll dieser Beschluß rechtlich ausgehebelt werden. Kernpunkt des angewendeten juristischen Hebelgesetzes ist die Zwei-Drittel-Mehrheit. So sollen nach einer Rechtsauffassung enthaltene Stimmen nicht als abgegebene Stimmen gewertet werden. Damit wäre dieser Beschluß nichtig. Eine andere Rechtsauffassung besagt natürlich das Gegenteil. Bleibt die Frage, warum sich die UAN-Führung so vehement gegen die Beschluß der Mitgliederversammlung stemmt? Weil der Umzug nach Leinefelde bereits intern beschlossene Sache war? Weil man in Vorstandskreisen nicht mit dem widerspenstigen Abstimmungsverhalten einer Reihe von Mitgliedern gerechnet hatte. Fakt ist, daß sich jetzt selbst der Vorstand nicht sicher ist, welcher Rechtsprechung gefolgt werden kann.
Klar, daß die Mitarbeiter der UAN verunsichert sind. Aber doch nicht, weil der Inhalt von Mitgliederversammlungen und deren Ergebnisse öffentlich gemacht wurden. Schließlich hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf zu erfahren, was mit öffentlichen Geldern passiert, wie mit diesen Geldern umgegangen wird. Eine neue Mitgliederversammlung soll die Misere beseitigen und da erwartet der UAN-Vorstand nicht mehr ein solch zögerliches Verhalten der Mitglieder des Vereins. Nur so zum Verständnis: der Großteil der Vereinsmitglieder ist gleichzeitig auch Mitarbeiter der Umweltakademie Nordthüringen.
