nnz-Betrachtung: Gerechtigkeit?
Dienstag, 29. April 2003, 18:41 Uhr
Nordhausen (nnz). Es wird Anklage erhoben - Anklage gegen einen Polizeibeamten aus Nordhausen. Er soll im Juli vergangenen Jahres einen Menschen fahrlässig erschossen haben. Dazu eine Betrachtung in der nnz.
René Bastubbe verlor sein Leben an diesem 28. Juli des Jahres 2002. Etwas mehr als vier Stunden war der damalige Sonntag gerade alt, da wollte René Zigaretten aus einem Automaten holen. Das Ding an der Wand war bockig und so nahm das Unglück seinen Lauf. Der tödliche Schuß in Nordhausen schockierte die Rolandstadt. Er polarisierte. Der Schuß war berechtigt, so die einen. Mörder schrieben die anderen auf Transparente und Wände. Ein Leserbrief einer jungen Nordhäuserin wurde Gegenstand polizeilicher Nachforschungen und politischer Nachspiele. Selbst der private Besuch der Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) bei der Trauerfeier rief die kommunalen Politiker in und um Nordhausen auf die Bühne. Plötzlich hatte jeder etwas zu sagen. Nur die Staatsanwaltschaft in Mühlhausen schwieg.
Die ermittelte in diesem Fall. Notwehr oder fahrlässige Tötung – zwischen diesen Säulen stand der Ermittlungsspagat in Nordhausen und Mühlhausen, vom 28. Juli an. Es gab zu Beginn einige Peinlichkeiten: So bedienten sich die Staatsanwälte der Nordhäuser Kripo als Ermittlungsgehilfen. Hätte man die Sache in Erfurter Hände gegeben, dann hätte man sich viele Vorwürfe ersparen können. Die Behörde in Mühlhausen machte es sich dennoch nicht leicht. Dutzende Gutachten wurden angefordert, Stellungnahmen abgefordert. Jetzt ist Anklage erhoben worden.
Eine Verhandlung am Landgericht könnte zwar Gerechtigkeit bringen, das Leben des Renè B. bringt sie nicht zurück. Auch die Psyche des Polizeibeamten, der jetzt angeklagt ist, die wird nicht mehr die sein, wie sie es vor dem 28. Juli 2002 war. Es ging und geht um zwei Menschen, die sich an diesem Sonntagmorgen plötzlich gegenüber standen. Mit dieser Situation waren vielleicht beide überfordert. Ein Urteil am Landgericht wird diese Situation nicht beurteilen können, es wird aber ein Strafmaß finden müssen.
Peter-Stefan Greiner
Hinweis:Im Archiv der nnz finden Sie unfangreiches Material und viele Lesermeinungen. Als Suchbegriffe geben Sie zum Beispiel René B. oder Todesschuß ein.
Autor: nnzRené Bastubbe verlor sein Leben an diesem 28. Juli des Jahres 2002. Etwas mehr als vier Stunden war der damalige Sonntag gerade alt, da wollte René Zigaretten aus einem Automaten holen. Das Ding an der Wand war bockig und so nahm das Unglück seinen Lauf. Der tödliche Schuß in Nordhausen schockierte die Rolandstadt. Er polarisierte. Der Schuß war berechtigt, so die einen. Mörder schrieben die anderen auf Transparente und Wände. Ein Leserbrief einer jungen Nordhäuserin wurde Gegenstand polizeilicher Nachforschungen und politischer Nachspiele. Selbst der private Besuch der Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) bei der Trauerfeier rief die kommunalen Politiker in und um Nordhausen auf die Bühne. Plötzlich hatte jeder etwas zu sagen. Nur die Staatsanwaltschaft in Mühlhausen schwieg.
Die ermittelte in diesem Fall. Notwehr oder fahrlässige Tötung – zwischen diesen Säulen stand der Ermittlungsspagat in Nordhausen und Mühlhausen, vom 28. Juli an. Es gab zu Beginn einige Peinlichkeiten: So bedienten sich die Staatsanwälte der Nordhäuser Kripo als Ermittlungsgehilfen. Hätte man die Sache in Erfurter Hände gegeben, dann hätte man sich viele Vorwürfe ersparen können. Die Behörde in Mühlhausen machte es sich dennoch nicht leicht. Dutzende Gutachten wurden angefordert, Stellungnahmen abgefordert. Jetzt ist Anklage erhoben worden.
Eine Verhandlung am Landgericht könnte zwar Gerechtigkeit bringen, das Leben des Renè B. bringt sie nicht zurück. Auch die Psyche des Polizeibeamten, der jetzt angeklagt ist, die wird nicht mehr die sein, wie sie es vor dem 28. Juli 2002 war. Es ging und geht um zwei Menschen, die sich an diesem Sonntagmorgen plötzlich gegenüber standen. Mit dieser Situation waren vielleicht beide überfordert. Ein Urteil am Landgericht wird diese Situation nicht beurteilen können, es wird aber ein Strafmaß finden müssen.
Peter-Stefan Greiner
Hinweis:Im Archiv der nnz finden Sie unfangreiches Material und viele Lesermeinungen. Als Suchbegriffe geben Sie zum Beispiel René B. oder Todesschuß ein.
