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Meineid-Prozeß am Nordhäuser Amtsgericht: Urteil wurde gesprochen

Donnerstag, 21. September 2000, 16:44 Uhr
Nordhausen (nnz). Am Nordhäuser Amtsgericht wurde heute wegen Meineids gegen Hubert Rein verhandelt. Rein soll im vergangenen Jahr bei richterlichen Vernehmungen falsche Angaben gemacht haben, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. In einer langen Beweisaufnahme wurde der komplizierte Sachverhalt, der in zwei Anklagepunkten bestand, nur stückweise aufgebröselt. Was wurde verschwiegen, wurde bewußt verschwiegen, das waren die Fragen, die es zu klären galt.
Nach seiner Beratung kam das Gericht unter Vorsitz des Amtsgerichtsdirektors zur Auffassung, daß Hubert Rein in einem Fall nicht vorsätzlich, sondern fahrlässigen Meineid geleistet habe. Dafür wurde er zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 90 Mark verurteilt. Im zweiten Anklagepunkt wurde der Mitarbeiter der Kommunalaufsicht des Landratsamtes freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft, darüber sichtlich sauer, will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen und in die Berufung gehen. In ihrem Plädoyer forderte die Anklagevertretung ein Jahr und sechs Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung. Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch für ihren Mandanten.
Autor: psg

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