Aller guten Dinge sind...
Freitag, 25. April 2003, 09:55 Uhr
Nordhausen (nnz). ... drei. So heißt es im Volksmund. Im Rettungsdienstzweckverband hätte man nach dieser Weisheit verfahren können. Heute sollte der dritte Versuch hinsichtlich einer Sicherheitsneugründung gestartet werden. Zwei Versuche waren wegen Ladungsfehlern gescheitert.
Heute also sollte punkt 11 Uhr der dritte Anlauf genommen werden. Der allerdings wurde bereits im Vorfeld abgeblasen. In der Bekanntmachung der Einladung samt Tagesordnung wurden wieder Formfehler begangen. So soll die gesamte Einladung unter der Überschrift Bekanntmachung des Landratsamtes veröffentlicht worden sein. Es ist aber eine Bekanntmachung des Zweckverbandes. Darüber hinaus soll die Anzeige nur in der hiesigen Tageszeitung zu lesen gewesen sein. Die Satzung des Zweckverbandes besagt jedoch, dass eine Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises zwingend erforderlich sei. Und schließlich habe Joachim Claus als Landrat unterzeichnet und nicht als Vorsitzender des Zweckverbandes.
Selbst Juristen innerhalb der Kreisverwaltung sollen ungläubig mit dem Kopf geschüttelt haben, als ihnen die Bekanntmachung in dieser Woche zur Prüfung vorgelegt wurde. Hätte die Geschäftsstelle des Zweckverbandes die juristische Hilfe vor der Veröffentlichung in Anspruch genommen, dann wären aller guten Dinge vielleicht drei gewesen. So aber wird man sich im Rettungsdienstzweckverband auf einen vierten Versuch einlassen müssen.
Autor: nnzHeute also sollte punkt 11 Uhr der dritte Anlauf genommen werden. Der allerdings wurde bereits im Vorfeld abgeblasen. In der Bekanntmachung der Einladung samt Tagesordnung wurden wieder Formfehler begangen. So soll die gesamte Einladung unter der Überschrift Bekanntmachung des Landratsamtes veröffentlicht worden sein. Es ist aber eine Bekanntmachung des Zweckverbandes. Darüber hinaus soll die Anzeige nur in der hiesigen Tageszeitung zu lesen gewesen sein. Die Satzung des Zweckverbandes besagt jedoch, dass eine Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises zwingend erforderlich sei. Und schließlich habe Joachim Claus als Landrat unterzeichnet und nicht als Vorsitzender des Zweckverbandes.
Selbst Juristen innerhalb der Kreisverwaltung sollen ungläubig mit dem Kopf geschüttelt haben, als ihnen die Bekanntmachung in dieser Woche zur Prüfung vorgelegt wurde. Hätte die Geschäftsstelle des Zweckverbandes die juristische Hilfe vor der Veröffentlichung in Anspruch genommen, dann wären aller guten Dinge vielleicht drei gewesen. So aber wird man sich im Rettungsdienstzweckverband auf einen vierten Versuch einlassen müssen.
