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Einschneidende Veränderungen

Dienstag, 25. Januar 2011, 14:52 Uhr
Die Freiwillige Arbeitslosenversicherung wird ab 2011 neu geregelt. Dabei stehen einschneidende Maßnahmen an, wie die Industrie- und Handelskammer meldet...

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung oder wie sie jetzt heißt "Antragspflichtversicherung" ist ab 2011 neu geregelt. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Erfurt hin. Auf viele darüber versicherte Selbständige, auch im Landkreis Nordhausen und im Kyffhäuserkreis, kommen nun bei gleichbleibenden Leistungen erheblich höhere Monatsbeiträge zu.

Mussten bisher 15,19 € monatlich bezahlt werden, sind dies ab Januar 2011 bereits 33,60 €. Im kommenden Jahr (2012) muss man sogar mit einem monatlichen Beitrag von 73,60 Euro rechnen. Neu ist auch, dass Existenzgründer jetzt drei Monate (bisher 4 Wochen) Zeit haben, die Weiterführung ihrer Arbeitslosenversicherung zu beantragen.

Weil sich die Höhe des Arbeitslosengeldes I bei Selbständigen aber nach wie vor nach der beruflichen Qualifikation berechnet, rentiert sich die Versicherung am ehesten für hoch qualifizierte Unternehmer. Ansonsten erreicht man bei den gestiegenen Beiträgen nur eine sehr geringe Absicherung. Auch Auftragsflauten und eine damit einhergehende Arbeitslosmeldung, kann man mit der neuen Regelung zur Arbeitslosenversicherung nur noch einmal überbrücken.

Wer bereits 2010 und früher diese Versicherung abgeschlossen hat und diese zu den neuen Bedingungen nicht fortführen möchte, dem steht bis 31.03.2011 ein Sonderkündigungsrecht rückwirkend zum 31.12.2010 zu. Danach ist eine reguläre Kündigung erst nach Ablauf von fünf Jahren möglich! Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate zum Ende eines Kalendermonates.
Autor: khh

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