Kritik vom BUND
Samstag, 22. Januar 2011, 12:51 Uhr
Auf der Vorstellung des ersten Managementplanes für ein unter dem besonderen Schutz der EU stehendes Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) in der vergangenen Woche in Woffleben wurden zahlreiche Widersprüche zwischen den Verpflichtungen Thüringens, die sich aus der FFH-Richtlinie ergeben, und der Realität deutlich...
Zum einen erfolgte durch das Planungsbüro RANA aus Halle die Vorstellung des Managementplanes für das FFH-Gebiet Himmelsberg-Mühlberg-Kammerforst, in dem u.a. auf den desolaten Erhaltungs- bzw. Pflegezustand der Trocken- und Halbtrockenrasen im FFH-Gebiet hingewiesen wurde. Weniger als zehn Prozent dieser Flächen sind demnach in einem guten bis sehr guten Zustand. Die anderen ca. 90 Prozent verfilzen und verbuschen infolge des Fehlens der traditionellen Schafhutungmit der Folge eines drastischen Artenrückganges.
Die verbliebenen Schäfer im Gebiet befänden sich zumeist in der Nähe des Rentenalters und hätten keinen Nachfolger, der deren Herden nach dem Eintritt in den Ruhestand übernimmt. Außerdem verdienten sie mit der Vermarktung der Schafwolle kaum so viel, dass es für den Lebensunterhalt ihrer Familien reicht.
Obwohl für Thüringen seitens der EU ein auf die FFH-Gebiete bezogenes eindeutig formuliertes Verschlechterungsverbot besteht, konnten am Donnerstag keine derzeit begehbaren Wege aufgezeigt werden, wie der Freistaat seiner diesbezüglichen Verantwortung schnell nachkommen könnte. Gehandelt werden aber muss dringend: Ist Thüringen nicht in der Lage, die Verschlechterung der FFH-Gebietsqualität aufzuhalten, drohen aus Brüssel Millionenstrafen. Großbritannien musste bereits eine derartige Strafe zahlen, weil es sich um die Erhaltung wertvoller Heidelandschaften zu wenig gekümmert hat.
Den Schäfern in Thüringen muss künftig der Rote Teppich ausgerollt werden, sagte auch der Chef des Planungsbüros RANA, Meyer, bei der Vorstellung des Managementplanes. Doch nach wie vor klafft zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine große Lücke.
Die BUND-Kreisgruppe Nordhausen fordert vom Land Thüringen eine Stellungnahme, wie es gedenkt, seinen sich aus der FFH-Richtlinie ergebenden Verpflichtungen auf dem Gebiet der Landschaftspflege gerecht zu werden. Hierfür plant die Kreisgruppe zeitnahe eine entsprechende Initiative.
Die BUND-Kreisgruppe Nordhausen, die seit längerer Zeit ehrenamtlich Pflegearbeiten an Standorten bedrohter Pflanzenarten im Kreis durchführt, kritisierte anlässlich der Veranstaltung auch die fehlenden Fördermöglichkeiten für punktuell durchgeführte, das heißt sehr kleinflächige Pflegemaßnahmen, die die fehlende Beweidung kompensieren sollen. Von der Unteren Naturschutzbehörde wurde die BUND-Kreisgruppe bezüglich dieses Anliegens anlässlich der Veranstaltung unterstützt.
Auf Grund des Widerspruches zwischen der FFH-Richtlinie der EU und deren Umsetzung in Thüringen hinsichtlich der Landschaftspflege, ergibt sich auch die Frage, wie das Land dem Beschluss der jüngsten Internationalen Biodiversitätskonferenz nachkommen will, nach dem das weltweite Artensterben bis 2020 zu stoppen ist. Auch zwischen der Ausweisung eines Naturparks im Südharz und der Umsetzung der damit verbundenen und entsprechend festgehaltenen Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen klaffen derzeit unüberbrückbar erscheinende Widersprüche
Der BUND fordert die Landesregierung auf, bezüglich dieser unhaltbaren Zustände Farbe zu bekennen. Der BUND wird nicht nachlassen, konkrete Maßnahmen einzufordern.
Bodo Schwarzberg
Autor: nnzZum einen erfolgte durch das Planungsbüro RANA aus Halle die Vorstellung des Managementplanes für das FFH-Gebiet Himmelsberg-Mühlberg-Kammerforst, in dem u.a. auf den desolaten Erhaltungs- bzw. Pflegezustand der Trocken- und Halbtrockenrasen im FFH-Gebiet hingewiesen wurde. Weniger als zehn Prozent dieser Flächen sind demnach in einem guten bis sehr guten Zustand. Die anderen ca. 90 Prozent verfilzen und verbuschen infolge des Fehlens der traditionellen Schafhutungmit der Folge eines drastischen Artenrückganges.
Die verbliebenen Schäfer im Gebiet befänden sich zumeist in der Nähe des Rentenalters und hätten keinen Nachfolger, der deren Herden nach dem Eintritt in den Ruhestand übernimmt. Außerdem verdienten sie mit der Vermarktung der Schafwolle kaum so viel, dass es für den Lebensunterhalt ihrer Familien reicht.
Obwohl für Thüringen seitens der EU ein auf die FFH-Gebiete bezogenes eindeutig formuliertes Verschlechterungsverbot besteht, konnten am Donnerstag keine derzeit begehbaren Wege aufgezeigt werden, wie der Freistaat seiner diesbezüglichen Verantwortung schnell nachkommen könnte. Gehandelt werden aber muss dringend: Ist Thüringen nicht in der Lage, die Verschlechterung der FFH-Gebietsqualität aufzuhalten, drohen aus Brüssel Millionenstrafen. Großbritannien musste bereits eine derartige Strafe zahlen, weil es sich um die Erhaltung wertvoller Heidelandschaften zu wenig gekümmert hat.
Den Schäfern in Thüringen muss künftig der Rote Teppich ausgerollt werden, sagte auch der Chef des Planungsbüros RANA, Meyer, bei der Vorstellung des Managementplanes. Doch nach wie vor klafft zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine große Lücke.
Die BUND-Kreisgruppe Nordhausen fordert vom Land Thüringen eine Stellungnahme, wie es gedenkt, seinen sich aus der FFH-Richtlinie ergebenden Verpflichtungen auf dem Gebiet der Landschaftspflege gerecht zu werden. Hierfür plant die Kreisgruppe zeitnahe eine entsprechende Initiative.
Die BUND-Kreisgruppe Nordhausen, die seit längerer Zeit ehrenamtlich Pflegearbeiten an Standorten bedrohter Pflanzenarten im Kreis durchführt, kritisierte anlässlich der Veranstaltung auch die fehlenden Fördermöglichkeiten für punktuell durchgeführte, das heißt sehr kleinflächige Pflegemaßnahmen, die die fehlende Beweidung kompensieren sollen. Von der Unteren Naturschutzbehörde wurde die BUND-Kreisgruppe bezüglich dieses Anliegens anlässlich der Veranstaltung unterstützt.
Auf Grund des Widerspruches zwischen der FFH-Richtlinie der EU und deren Umsetzung in Thüringen hinsichtlich der Landschaftspflege, ergibt sich auch die Frage, wie das Land dem Beschluss der jüngsten Internationalen Biodiversitätskonferenz nachkommen will, nach dem das weltweite Artensterben bis 2020 zu stoppen ist. Auch zwischen der Ausweisung eines Naturparks im Südharz und der Umsetzung der damit verbundenen und entsprechend festgehaltenen Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen klaffen derzeit unüberbrückbar erscheinende Widersprüche
Der BUND fordert die Landesregierung auf, bezüglich dieser unhaltbaren Zustände Farbe zu bekennen. Der BUND wird nicht nachlassen, konkrete Maßnahmen einzufordern.
Bodo Schwarzberg
