Beschlagnahmung war nicht nötig
Montag, 03. Januar 2011, 14:46 Uhr
Die Kreisverwaltung Nordhausen kann den dargestellten Sachverhalt zur Notunterkunft für Menschen ohne festen Wohnsitz nicht nachvollziehen. Das Landratsamt hat nie einen Vertrag geschlossen, um eine solche Notunterkunft zu betreiben. Weitere Einzelheiten mit dem bekannten Klick...
Dementsprechend habe der Landkreis auch keinen solchen Vertrag zum Jahresende beendet. Aus ordnungsrechtlicher Sicht gibt es keinen Unterschied zwischen Obdachlosen aus Nordhausen und Obdachlosen auf der Durchreise. Zuständig sei die Gemeinde, in der die Obdachlosigkeit und damit die sicherheitsrechtlich relevante Gefahrenlage auftreten, unabhängig von der örtlichen Herkunft des Menschen ohne festen Wohnsitz.
In diesem Fall sei das Ordnungsamt der Stadt Nordhausen zuständig, wenn eine Gefahrensituation für die betroffenen Personen abgewehrt werden müsse. Sicherlich könne die Unterbringung der Nordhäuser Obdachlosen oder derer, die auf der Durchreise sind und sich in der Stadt melden, getrennt erfolgen. Dennoch verbleibt die Unterbringungspflicht bei der Stadt Nordhausen.
Eine Beschlagnahmung der Räume war aus Sicht der Kreisverwaltung völlig überflüssig und überzogen, denn die Stadtverwaltung war bereits im Besitz der Schlüssel für die Unterkunft. Diese hat sie vom Betreiber bereits vor Weihnachten erhalten.
Autor: nnzDementsprechend habe der Landkreis auch keinen solchen Vertrag zum Jahresende beendet. Aus ordnungsrechtlicher Sicht gibt es keinen Unterschied zwischen Obdachlosen aus Nordhausen und Obdachlosen auf der Durchreise. Zuständig sei die Gemeinde, in der die Obdachlosigkeit und damit die sicherheitsrechtlich relevante Gefahrenlage auftreten, unabhängig von der örtlichen Herkunft des Menschen ohne festen Wohnsitz.
In diesem Fall sei das Ordnungsamt der Stadt Nordhausen zuständig, wenn eine Gefahrensituation für die betroffenen Personen abgewehrt werden müsse. Sicherlich könne die Unterbringung der Nordhäuser Obdachlosen oder derer, die auf der Durchreise sind und sich in der Stadt melden, getrennt erfolgen. Dennoch verbleibt die Unterbringungspflicht bei der Stadt Nordhausen.
Eine Beschlagnahmung der Räume war aus Sicht der Kreisverwaltung völlig überflüssig und überzogen, denn die Stadtverwaltung war bereits im Besitz der Schlüssel für die Unterkunft. Diese hat sie vom Betreiber bereits vor Weihnachten erhalten.
