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Räume beschlagnahmt

Donnerstag, 30. Dezember 2010, 18:20 Uhr
Eine außergewöhnliche Maßnahme musste heute die Ordnungsbehörde der Stadt Nordhausen vollziehen. Durch die Ordnungsbehörde wurden per Zwangsbescheid die bisherigen Räume der Notunterkunft beschlagnahmt. Hier die Einzelheiten...


Der Grund: Ohne vorherige Ankündigung gegenüber der Stadtverwaltung bzw. gegenüber den betroffenen Personen hatte der Landkreis Nordhausen mit dem Betreiber vereinbart, die Notunterkunft zum Jahresende zu schließen – ohne, dass das Landratsamt eine Ersatzlösung schaffte.

Die Notunterkunft dient seit Jahren der Unterbringung von Personen ohne festen Wohnsitz, die teilweise auch durch ganz Deutschland reisen und hier in der Regel nicht sesshaft sind. Die Landkreisverwaltung hat als zuständige Sozialbehörde dafür über einen Sozialverein die Notunterkunft betreiben lassen. Nach Ansicht der Stadtverwaltung wollte sich der Landkreis Nordhausen offenbar lautlos von dieser Aufgabe verabschieden.

Die Stadt hatte am Dienstag den Landkreis daher schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Personen angesichts der extremen Temperaturen damit in Lebensgefahr befinden bei der Übernachtung im Freien. Da weder der Schriftverkehr in dieser Woche noch die Telefonate mit der Landkreisverwaltung ein Einlenken bewirkten, sah sich die städtische Ordnungsbehörde veranlasst, diese Zwangsmaßnahme zu erlassen. Im Bescheid heißt es wörtlich:

„Mit dem Wegfall der bisherigen Notunterkunft und dem Fehlen einer Ersatzlösung durch den zuständigen Landkreis Nordhausen als Sozialbehörde müssen ab dem 1. Januar 2011 Personen ohne festen Wohnsitz im Freien oder in Hauseingängen nächtigen. Bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen mit Temperaturen unter dem Gefrierpunkt werden diese Personen in Ihrer Gesundheit gefährdet und somit Ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit als Schutzgut der öffentlichen Sicherheit beeinträchtigt.

Die Stadt Nordhausen handelt im Rahmen der Gefahrenabwehr für den Landkreis Nordhausen als zuständige Sozialbehörde, da der Tatbestand der Gefahr im Verzug vorliegt. Bei Nichthandeln der Stadtverwaltung Nordhausen als Ordnungsbehörde würde erheblicher Schaden an hochrangigen Individualgütern wie Leben und Gesundheit der im Freien nächtigenden Personen auftreten.

Diese Ordnungsverfügung ist befristet bis zum 15. Januar 2011. Bis zu diesem Zeitpunkt geht die Stadtverwaltung Nordhausen davon aus, dass der Landkreis Nordhausen als Sozialbehörde ein schlüssiges Konzept vorgelegt hat, wie er diese Personen ohne festen Wohnsitz in der Nacht unterbringen will. Damit trägt die Stadt Nordhausen den Rechtsvorschriften des § 13 Abs. 2 Thüringer Ordnungsbehördengesetz Rechnung.“

Die Nordhäuser Verwalter erwarten nun, dass der Landkreis unmittelbar zum Jahresanfang eine Ersatzlösung vorgibt. Bis dahin sieht es die Stadtverwaltung als ihre Pflicht, über die Beamten der Berufsfeuerwehr oder über die Mitarbeiter des Außendienstes des Ordnungsamtes dafür zu sorgen, dass Nicht-Sesshafte in die Notunterkunft eingewiesen werden können, damit Menschen nicht in Lebensgefahr geraten.
Autor: nnz

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