nnz-doku: Zauberkürzel LEP
Freitag, 04. April 2003, 13:47 Uhr
Nordhausen/Erfurt (nnz). Gespannt blickten heute die Verantwortlichen in vielen Thüringer Kommunen nach Erfurt. Im Thüringer Landtag gab Minister Jürgen Gnauck (CDU) eine Regierungserklärung ab. Und da ging es auch um den Landesentwicklungsplan (LEP). Innerhalb der doku-Reihe stellt die nnz den vollen Wortlaut der Gnauck-Rede zur Verfügung.
Landesentwicklung gestalten - den Zukunftsstandort Thüringen sichern
Frau Landtagspräsidentin,
meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten,
im Dezember 2001 hat dieses Hohe Haus mit dem Thüringer Landesplanungsgesetz eine neue Grundlage für Raumordnung und Landesplanung beschlossen. Wir haben uns damit zu einer modernen Landesplanung bekannt, die auf Subsidiarität und Beteiligung, die auf die Mitwirkung der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger setzt, eine Landesplanung, die den Notwendigkeiten dieses Landes gerecht wird, indem sie auf einer breiten Basis fundiert diskutiert wird. Das haben wir bei der Entstehung des Landesplanungsgesetzes beachtet und das wollen wir auch bei der Diskussion über den neuen Landesentwicklungsplan so halten.
Diese Regierungserklärung soll eine breite öffentliche Debatte über die Ziele der Raumordnung in unserem Land in Gang bringen und damit einen Beitrag zur Debatte über die Zukunft Thüringens leisten. Es geht mir dabei darum, die Lage darzustellen, gegenwärtige und künftige Probleme und Herausforderungen zu analysieren und Eckpunkte des künftigen Landesentwicklungsplans zu benennen.
Landesplanung und Raumordnung sind zentrale Aufgaben der Landespolitik. Beinahe alle Politikbereiche werden davon berührt. Aber - damit wir uns nicht missverstehen - ein Landesentwicklungsplan ist kein detailliertes Zukunftsprogramm. Seine Aufgabe liegt darin, den Fachplanungen in unserem Lande eine gemeinsame Grundlage zu geben. Er gibt Impulse für eine gemeinsame Entwicklung und öffnet zugleich Spielräume, damit sich die Regionen ihren spezifischen Möglichkeiten und Bedürfnissen entsprechend entfalten können. Spielräume, die die Regionalen Planungsgemeinschaften als Träger der Regionalplanung nutzen können. Spielräume, die auch den Kommunen zu Gute kommen.
Der Landesentwicklungsplan darf kein starres Instrument sein, aber er setzt Leitplanken für die Entwicklung und gibt eine Richtung vor. Und dazu gehört, dass die übergeordneten Probleme, die es zu lösen gilt, präzise erfasst werden. Dazu ist eine Bestandsaufnahme erforderlich und insofern ist diese Regierungserklärung auch ein Stück weit Zwischenbilanz über die Entwicklung des Landes.
Infrastruktur-Entwicklung gut vorangekommen
Thüringen hat seit seiner Wiedergründung eine dynamische Entwicklung, insbesondere auf den Gebieten des Siedlungswesens und der Infrastruktur, sowie tief greifende Transformationsprozesse der Wirtschaft erfahren. Besonders deutlich sichtbar für die Bürgerinnen und Bürger sind die Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur. Verkehrswege sind notwendige Lebensadern, ohne die eine gute wirtschaftliche Entwicklung nicht vorstellbar ist. Die tief greifenden Infrastrukturverbesserungen, insbesondere die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit, haben zu einer neuen Qualität des Verkehrsnetzes geführt.
Die Autobahnen A 4 und A 9 sind bereits auf 50 Prozent ihrer Gesamtlänge in Thüringen 6-spurig ausgebaut. Die Autobahnneubauten A 38, A 71, A 73 sind auf einem guten Drittel ihrer Geamtlänge in Thüringen unter Verkehr. Dagegen bestehen im Bereich der Bundes- und Landesstraßen noch erhebliche Defizite, die besonders die Regionalentwicklung in der Rhön, im Raum Altenburg, im Raum Rudolstadt/ Saalfeld und im Raum Nordhausen behindern. Bei der Schieneninfrastruktur wurden große Fortschritte erzielt, insbesondere durch den Ausbau der Hauptstrecken Bebra - Erfurt - Weimar, Kassel - Nordhausen - Halle sowie der Saalebahn zwischen Camburg und Probstzella.
Im Regionalnetz haben wir in den vergangenen Jahren deutliche Verbesserungen erreicht, denken Sie nur an die Strecken Gotha - Leinefelde und Pößneck - Jena. Wer im letzten Jahr den Thüringentag besucht hat, weiß, dass das sogenannte Sonneberger Netz wieder funktionsfähig ist. Auch die Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn fährt wieder. Für Straße und Schiene gilt: Die vordringlichen Entwicklungsziele des Landesentwicklungsprogrammes 1993 haben wir zu einem großen Teil erreicht. Aber wir dürfen nicht nachlassen, die Defizite zu beseitigen, die die deutsche Teilung mit sich gebracht hat. Ich nenne nur die Stichworte ICE-Strecke und Mitte-Deutschland-Verbindung, zu denen ich noch kommen werde. Die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur bleibt eines der wichtigsten Ziele der Landesplanung in Thüringen.
Die Entwicklungsziele des Landesentwicklungsprogramms von 1993 auf den Gebieten Kommunikationsinfrastruktur und Energieinfrastruktur sind im Großen und Ganzen erfüllt. Es ist - zum Glück - Selbstverständlichkeit geworden, dass praktisch alle Haushalte über einen oder mehrere Telefonanschlüsse verfügen. Thüringen hat ein vollständig digitalisiertes Telekommunikationsnetz. Auch das ist eine wichtige Voraussetzung für einen modernen Wirtschaftsstandort. Drei große Erdgasfernleitungen, zwei neue Höchstspannungsleitungen und das leistungsstärkste europäische Pumpspeicherwerk in Goldisthal sichern eine stabile Energieversorgung. Eine Energieversorgung, die auf die Schonung von Ressourcen setzt: Bis 2010 soll die Deckung des Primär-Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien von gegenwärtig 3,5 auf 5 - 7 % steigen. Dies soll vorrangig durch die Nutzung der Biomasse geschehen.
Große Fortschritte beim wirtschaftlichen Strukturwandel
Die Entwicklung der Infrastruktur war eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass der wirtschaftliche Strukturwandel im Freistaat gute Fortschritte gemacht hat. Thüringen belegt bei wesentlichen Kennzahlen der Wirtschaftsentwicklungen im Vergleich der neuen Länder erste Plätze. Die Thüringer Wirtschaft ist heute von einer Vielzahl leistungs- und wettbewerbsfähiger überwiegend mittelständischer Unternehmen geprägt. Dass dabei viele Unternehmen auf Innovation und Hochtechnologie setzen, ist ein wichtiger Zukunftsfaktor für unser Land. Wichtige Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung geben die Großunternehmen, die sich in den vergangenen zehn Jahren weiterentwickelt beziehungsweise neu angesiedelt haben. Von Opel-Eisenach über Mitsubishi/DaimlerChrysler in Kölleda bis hin zur jüngsten Großinvestition von Merck in Jena. Das verarbeitende Gewerbe ist zum Motor der wirtschaftlichen Entwicklung im Freistaat geworden.
Voraussetzung für die Entwicklung einer leistungsfähigen gewerblichen Wirtschaft ist ein angemessenes Angebot an Industrie- und Gewerbeflächen. Das Landesentwicklungsprogramm von 1993 hatte sich zum Ziel gestellt, dazu auch Konversions- und Brachflächen zu nutzen. Die Landesentwicklungsgesellschaft hat seitdem von 20 prioritären Projekten mit 1.800 ha über die Hälfte saniert. Ein Drittel wurde bereits einer neuen Nutzung zugeführt. Thüringen verfügt zurzeit nicht über große zusammenhängende Industrieflächen für die Ansiedlung von Großunternehmen. Flächen, die nicht selten entscheidend für Investitionsentscheidungen sind. Ein Defizit, das wir deshalb dringend beheben müssen.
Besondere Bedeutung für die räumliche Entwicklung hat neben Flächen für Industrie und Gewerbe auch die Land- und Forstwirtschaft. Der Strukturwandel ist weitgehend erfolgreich abgeschlossen. Er war mit einem erheblichen Rückgang der Beschäftigtenzahlen verbunden. Ein Wandel, der aber für die Entstehung überlebensfähiger Strukturen in Kauf genommen werden musste. Es ist ein Erfolg einer abgestimmten Politik für den Ländlichen Raum, dass überall wettbewerbsfähige Betriebe entstanden sind. Ein Erfolg, zu dem vor allem die einzelbetriebliche Förderung, die Wirtschaftsförderung, die Maßnahmen der Dorferneuerung und die Flurneuordnung beigetragen haben.
Ein attraktives Land ist nicht nur auf attraktive Wirtschaftsbedingungen für Investoren angewiesen. Auch eine Landschaft, die Lebensqualität bietet, die Touristen aus aller Welt anzieht, ist ein wichtiger Vorteil für den internationalen Wettbewerb. Dies setzt auch eine ausgeglichene Siedlungsentwicklung voraus.
Probleme der Siedlungsentwicklung
Der wirtschaftliche Strukturwandel war in Thüringen von einer äußerst dynamischen Siedlungsentwicklung begleitet. Dies betrifft Industrie und Gewerbe, den großflächigen Einzelhandel und den Wohnungsbau gleichermaßen. Wie Sie wissen, erforderte der Strukturwandel der Wirtschaft die kurzfristige Bereitstellung von Flächen für Gewerbe und Industrie. Solche Flächen standen in den Zentren und den Innenlagen aufgrund ungeklärter Eigentumsfragen und fehlender Planungen zunächst in vielen Fällen nicht zur Verfügung. Häufig forderte deshalb die Wirtschaft, insbesondere der großflächige Einzelhandel, verkehrsgünstige Standorte auf der grünen Wiese.
Der große Nachholbedarf auf dem Wohnungsbausektor, der verständliche Drang nach dem Eigenheim im Grünen, der durch großzügige Förderung und positive Einkommensentwicklung ermöglicht wurde, führte zu einer intensiven Wohnungsbauentwicklung im Umland der größeren Zentren, also zu einer Suburbanisierung. Diese Bevölkerungsbewegung von der Stadt ins Umland hat erst Ende der 90er Jahre abgenommen. Zunehmend können jetzt auch innerhalb der Siedlungskerne attraktive Wohnungsbaugebiete oder Wohnanlagen zu zumutbaren Preisen angeboten werden.
Durch die Stadt-Umland-Wanderung wurden die Zentralen Orte in ihrer Finanz- und Leistungskraft geschwächt. Auch die gesamtgesellschaftlichen Kosten für die Infrastruktur steigen dadurch. Es muss deshalb unser Ziel sein, mehr als bisher die Siedlungstätigkeit auf die Zentralen Orte zu konzentrieren und der Innenentwicklung den Vorrang vor der Außenentwicklung zu geben. Weil nur so die Zentralen Orte langfristig ihre Aufgaben aus eigener Kraft wahrnehmen können und weil wir die Ressource Fläche schonen müssen.
Wohnungssituation grundlegend verbessert
Dass wir im Entwicklungsprogramm von 1993 das Ziel formuliert haben, ausreichend Wohnungen bereit zu stellen, war richtig. Es war ein großer Erfolg, dass es uns in wenigen Jahren gelungen ist, die Wohnungssituation mit staatlicher Förderung grundlegend zu verbessern. In wenigen Jahren sind 115.000 Neubauwohnungen, davon 50.000 Eigentumswohnungen und Eigenheime, entstanden. Und es wurden 150.000 Modernisierungen und 200.000 Teilmodernisierungen vorgenommen. Wer heute kritisiert, diese Förderung habe zu den inzwischen 120 000 leerstehenden Wohnungen in Thüringen geführt, der verkennt die Verhältnisse: Noch 1993 fehlten 80.000 - 100.000 Wohnungen. Vorhandene Wohnungen waren häufig in einem Zustand, der kaum zumutbar war. Und dazu kam das angestaute Bedürfnis nach Eigentum und Eigenheim. Diese Situation hat eine schnelle und effektive Abhilfe erforderlich gemacht.
Wir haben im Jahr 2001 auf die Probleme des strukturellen Leerstands mit dem Wohnungsmarktstabilisierungsprogramm reagiert. Damit wurde in Thüringen als erstem jungen Land der Stadtumbau eingeleitet und als Aufgabe mindestens der nächsten zehn bis fünfzehn Jahre definiert.
Natur und Umwelt
Für die Lebensqualität der Menschen in Thüringen ist neben guten Wohnbedingungen eine saubere und intakte Umwelt entscheidend. Auch hier mußten enorme Defizite überwunden werden. Denken Sie nur an die Beseitigung der Folgen des Uranbergbaus in Ostthüringen. Im Bereich von Natur und Umwelt sind die Ziele des Landesentwicklungsprogramms 1993 zum großen Teil verwirklicht worden:
Die Versorgung mit Trinkwasser in guter Qualität ist gewährleistet. Die Gewässerqualität hat sich entscheidend verbessert. Lag 1993 der Anteil der Gewässer mit einer guten bis sehr guten Qualität noch bei 26 Prozent, erreichte der Wert im Jahre 2001 bereits 66 Prozent.
Die Zahl der Hausmülldeponien konnte drastisch reduziert werden. Das Aufkommen an festem Siedlungsabfall hat sich in den letzten acht Jahren um zwei Drittel verringert.
Die Luftqualität ist deutlich verbessert worden. Insbesondere hat die nachhaltige Reduzierung von Schwefeldioxid dazu geführt, dass Smogsituationen, wie sie vor einigen Jahren noch Gang und Gäbe waren, nicht mehr zu erwarten sind. Der Beitrag der Raumordnung zur Verbesserung der Luftqualität besteht vor allem darin, klimatologisch bedeutsame Freiräume zu bewahren, die den Luftaustausch in den Siedlungen gewährleisten. Daran wollen wir auch im neuen Landesentwicklungsplan festhalten.
Große Anstrengungen wurden bei der Erstaufforstung und bei der Ausweisung von Gebieten für den Schutz von Natur und Landschaft unternommen. Besonders hervorzuheben sind die sogenannten ”Großschutzgebiete”. Ich nenne die Biosphärenreservate in der Rhön und im Mittleren Thüringer Wald, den Nationalpark Hainich, der in diesem Jahr bereits seinen fünften Geburtstag feiert. Und ich weise darauf hin, dass wir Gebiete für das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000 gemeldet haben.
In diesen Schutzgebieten gelingt es zunehmend, Naturschutz und Regionalentwicklung miteinander in Einklang zu bringen. Es ist auch Aufgabe des neuen Landesentwicklungsplans, diese Tendenz im Sinne der Nachhaltigkeit zu stärken.
Bildung, Wissenschaft und Forschung
Wir sind bei der Verwirklichung der Ziele des Landesentwicklungsprogrammes von 1993 in den Bereichen Infrastruktur, Wirtschaft und Natur und Umwelt gut vorangekommen. Auch in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kunst ist das Fundament für ein zukunftsfähiges Thüringen gelegt. Es ist in gemeinsamen Anstrengungen der kommunalen Schulträger und des Landes gelungen, ein Schulnetz zu gestalten, das flächendeckend eine hohe Schulqualität ermöglicht. Die Thüringer Schullandschaft ist von unserer Überzeugung geprägt, dass die Bildung der Vermittlung von Wissen und Werten dienen muss. Schulpolitik hat bei uns Priorität. Der demografische Wandel und seine Folgen für die künftige Entwicklung der Schülerzahlen machen diese Aufgabe nicht einfacher. Der neue Landesentwicklungsplan muss sowohl den veränderten demografischen Bedingungen als auch einer wohnortnahen Schulversorgung Rechnung tragen.
Die berufliche Bildung hat einen besonderen Stellenwert. Fast allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen konnte in der Vergangenheit eine berufliche Ausbildung vermittelt werden. Die 58 berufsbildenden Schulen in Thüringen entwickeln sich zunehmend zu Kompetenzzentren in ihrer jeweiligen Region. Die Hochschul- und Forschungsinfrastruktur in Thüringen eröffnet Chancen und legt die Grundlage für moderne Entwicklungen. Die Wiedergründung der Universität Erfurt und die Neugründungen der Fachhochschule in Nordhausen und der Berufsakademie haben den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Thüringen gestärkt. Bei allen Hochschul-Rankings nehmen die Thüringer Universitäten und Hochschulen vordere Plätze ein. Die Attraktivität der Studiengänge läßt die Studentenzahlen erfreulicherweise ansteigen. Ich nenne als Beispiele das Physikstudium in Jena, das Maschinenbaustudium in Ilmenau und die Medienstudiengänge an allen Thüringer Universitäten.
Mit drei Instituten der Max-Planck-Gesellschaft, zwei Instituten und zwei Institutsaußenstellen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibnitz, einem Institut und zwei Arbeitsgruppen der Fraunhofer-Gesellschaft sowie mehreren landesfinanzierten Forschungseinrichtungen verfügt Thüringen inzwischen auch über eine attraktive und leistungsfähige außeruniversitäre Forschungslandschaft. Zu Recht sprechen wir inzwischen vom ”Wissenschaftscampus Thüringen”.
Kommunale Zusammenarbeit verstärkt
Thüringen ist gut vorangekommen, auch weil wir auf die Stärke der Kommunen setzen. Mit dem Landesentwicklungsprogramm 1993 haben wir auf die regionalen Eigenkräfte gebaut. Die Resultate zeigen, dass es richtig war, die Regionalplanung den kommunal verfassten Planungsgemeinschaften zu übertragen: Gemeinsam mit vielen regionalen Akteuren haben die Regionalen Planungsgemeinschaften die Interessen in den Regionalplänen gebündelt und so eine wichtige Grundlage für eine gute Entwicklung der Regionen und für die Bewahrung und Förderung der regionalen Identitäten gelegt. Ich erinnere daran: Thüringen war das erste Land unter den jungen Ländern, in dem auf der regionalen Ebene flächendeckend Raumordnungspläne vorlagen.
Die Planungsgemeinschaften sind auch zu Impulsgebern für die Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden geworden: Eine Zusammenarbeit, die in Regionalen Entwicklungskonzepten, Städteverbünden oder Modellprojekten realisiert wird. Der Thüringer Weg der Regionalen Entwicklungskonzepte hat deutschlandweit Beachtung gefunden. Selbstverständlich wird auch der neue Landesentwicklungsplan den Regionen und Kommunen breiten Gestaltungsspielraum einräumen - sehr breiten. Wir setzen weiter auf starke Kommunen und die verstärkte Förderung von interkommunalen Kooperationen. Nur mit starken Kommunen und Regionen werden wir die künftigen Herausforderungen meistern. Insbesondere auf das Problem des demografischen Wandels können Land, Planungsregionen und Kommunen nur gemeinsame Antworten finden.
Demografischer Wandel
Die Bevölkerungsentwicklung ist eine wesentliche Rahmenbedingung für Landesplanung. In Thüringen ging die Bevölkerung von 1993 bis 2001 um 134.000 Einwohner, also um 5,3 %, zurück. Der Rückgang der Bevölkerung in den anderen jungen Ländern - mit Ausnahme Brandenburgs, das von Berlin profitiert - war überwiegend noch deutlicher. In Thüringen waren 81 % des Rückgangs durch die natürliche Bevölkerungsentwicklung, insbesondere das hohe Geburtendefizit, verursacht. Nur 19 % waren Wanderungsverluste. Nachdem die Wanderungsverluste in den Jahren 2000 und 2001 noch anstiegen sind, auch in der Gruppe der Jugendlichen im Alter von 18 bis 25, ist für das Jahr 2002 nach Angabe des Statistischen Landesamtes nicht mehr mit einem Anstieg zu rechnen.
Seit 1998 zogen jährlich 34.000 bis 35.000 Menschen nach Thüringen zu. Im gleichen Zeitraum zogen 38.000 bis 47.000 Menschen aus Thüringen fort. Zahlen, die zeigen, dass der Abwanderung auch in deutlichem Umfang Zuwanderung gegenübersteht. Die Zuzüge nach Thüringen und die Fortzüge aus Thüringen in die anderen jungen Länder halten sich die Waage. Die Fortzüge aus Thüringen in die alten Länder, besonders nach Bayern und Baden-Württemberg, übersteigen die Zuzüge. Diese wirtschaftlich starken, süddeutschen Länder haben übrigens auch aus den alten Ländern Zuwachs. Es gibt also ein deutliches Nord-Süd-Gefälle in Deutschland. Das bedeutet, dass wir auch stark werden müssen. Der Standort Thüringen muß so attraktiv werden, dass die Menschen hier bleiben und zu uns kommen. Deshalb ist es erfreulich und soll auch an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich gesagt werden, dass beispielsweise im Jahre 2002 5.141 Menschen aus Niedersachsen und 3.708 Menschen aus Sachsen zu uns nach Thüringen gekommen sind.
Die Bevölkerungsentwicklung verläuft innerhalb Thüringens räumlich sehr differenziert. Die höchsten durchschnittlichen Einwohnerverluste verzeichneten die Oberzentren, gefolgt von Mittel- und Unterzentren. Dabei gab es eine große Spannweite: Während Weimar Einwohner hinzugewann und Jena nur wenige verlor, lagen die Bevölkerungsrückgänge in Suhl, Gera und Altenburg bei über 15 Prozent. Viele kleinere Gemeinden hatten dementsprechend Einwohnerzuwächse. Beide Tendenzen sind also in erster Linie ein Ergebnis der Stadt-Umland-Wanderung.
Weitere Bevölkerungsentwicklung
Der neunten koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung für Thüringen bis 2050, die das Landesamt für Statistik im Februar 2000 vorgelegt hat, liegen unter anderem die nachfolgenden Annahmen zu Grunde, dass die Geburtenraten in Thüringen steigen, 2005 das Niveau der alten Länder erreichen und dann konstant bleiben, dass die Lebenserwartung bis 2005 das Niveau erreicht, das die alten Länder im Jahr 1997 hatten und schließlich dass bis 2016 ein ausgeglichenes Binnenwanderungssaldo erreicht wird.
Unter diesen Annahmen wird für Thüringen folgende Entwicklung prognostiziert: Die heutige Bevölkerungszahl zum Stichtag 31.12.2001 von 2,411 Millionen Einwohnern wird bis 2020 auf 2,223 Millionen Menschen abnehmen. Für 2040 wird eine Zahl von 1,905 Millionen und für das Jahr 2050 eine Bevölkerungszahl von 1,730 Millionen Menschen angenommen. Für die Thüringer Gemeinden würde das bedeuten, dass sie im Jahre 2020 rund 10 Prozent, im Jahre 2050 rund 30 Prozent der Einwohner weniger als im Jahre 2000 haben. Nach dieser Prognose würde sich der Anteil der über 65-jährigen in diesem Zeitraum verdoppeln und dann ein Drittel der Gesamtbevölkerung bilden. Der prozentuale Anteil der jungen Menschen ginge dementsprechend erheblich zurück.
Die regionalisierte Prognose, die den Zeitraum bis 2020 umfaßt, erwartet für die kreisfreien Städte - mit Ausnahme von Weimar - und die Landkreise Altenburger Land, Kyffhäuserkreis, Rudolstadt/Saalfeld und Sonneberg überproportionale Bevölkerungsrückgänge. Die Prognosen für die anderen jungen Länder - wiederum mit Ausnahme Brandenburgs - zeigen die gleichen Tendenzen. Demgegenüber wird für die alten Länder bis 2020 ein vergleichsweise moderater Bevölkerungsrückgang erwartet, der sich dann aber bis 2050 deutlich steigern wird.
Ich weise noch einmal darauf hin: Das sind Prognosen, keine tatsächlichen Entwicklungen. Wobei man sicherlich zwischen mittelfristiger und langfristiger Prognose unterscheiden muss. Die mittelfristige Prognose zur Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahre 2020 ist sehr zuverlässig, weil die Anzahl der Frauen, die in diesem Zeitraum Kinder zur Welt bringen können, bereits bekannt ist. Der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne, die den Planungszeitraum bis 2020 erfassen, müssen deshalb der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung Rechnung tragen.
Gleichzeitig müssen wir tiefgreifende Veränderungen einleiten, um die Entwicklung so zu beeinflussen, dass die langfristigen Prognosen, die für den Zeitraum nach 2020 gelten, nicht eintreten. Wir brauchen eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft. Nur so kann bei einer sehr erfreulichen längeren Lebenserwartung der Menschen, einer ”Überalterung der Gesellschaft” entgegengewirkt werden. Wir in Thüringen haben deshalb seit der Wiedergründung des Landes einen deutlichen familienpolitischen Schwerpunkt gesetzt, zum Beispiel mit dem Landeserziehungsgeld und der Förderung der Kindertagesstätten. Und auch das muss im Rahmen einer Regierungserklärung noch einmal deutlich gesagt werden: Kein anderes Land verfügt über eine bessere Familienförderung. Auch deswegen ist Thüringen ein Zukunftsstandort.
Wir müssen jungen Frauen und Männern Perspektiven bieten. Perspektiven, die dafür sorgen, dass junge Menschen in Thüringen bleiben und von anderswoher nach Thüringen kommen.
Entwicklung der Mobilität
Chancen für die Landesentwicklung ergeben sich aus der enormen Steigerung der Mobilität: Vergleicht man die 80er mit den 90er Jahren, dann haben die Zu- und Fortzüge innerhalb des Landes um 50 Prozent zugenommen und die Zu- und Fortzüge über unsere Landesgrenze hinweg haben sich sogar um 100 Prozent erhöht. 60 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Thüringen wohnen nicht an ihrem Arbeitsort. Pendeln - teilweise über große Entfernungen - ist zu einer Normalität geworden - selbstverständlich auch, weil viele Menschen in Thüringen inzwischen über einen Pkw verfügen: 1990 verfügte nicht einmal jeder dritte Thüringer über ein Auto, heute hat jeder zweite einen PKW.
Übrigens: 2020 werden fast alle Thüringer den nächsten Autobahnanschluß in weniger als 30 Minuten erreichen können. Die Zahl der Menschen, die nach Thüringen pendeln oder zu einer Arbeitsstätte außerhalb des Freistaates fahren, ist Beleg für die enge wirtschaftliche Verflechtung mit unseren Nachbarländern: 2001 gab es rund 127.000 Auspendler, davon pendelten rund 80 Prozent in unsere Nachbarländer. Insgesamt waren das 14,4 Prozent der Beschäftigten mit Wohnort in Thüringen. Umgekehrt pendelten rund 41.000 Beschäftigte nach Thüringen ein, davon kamen wiederum 80 Prozent aus unseren Nachbarländern.
Thüringen und die EU-Erweiterung
Wir unterhalten intensive Kontakte zu allen unseren Nachbarländern in Deutschland. Thüringen ist Deutschlands starke Mitte. Aber wir wollen mehr: Wir wollen eine starke und wettbewerbsfähige Region im Zentrum einer erweiterten Europäischen Union werden. Wir haben allen Grund, uns mit unseren ost- und mitteleuropäischen Nachbarn zu freuen, dass mit der EU-Erweiterung die Spaltung unseres Kontinents, die unnatürliche Spaltung in Ost und West, endgültig überwunden ist. Für Thüringen ergeben sich große Chancen.
Die jüngsten Ansiedlungserfolge zeigen, dass Thüringen im internationalen Standortwettbewerb konkurrenzfähig ist. Wir müssen darauf achten, dass das so bleibt und wir müssen deshalb dafür eintreten, dass sich die Förderbedingungen nicht verschlechtern. Damit Thüringen und die jungen Länder die teilungsbedingten Entwicklungshindernisse überwinden und international wettbewerbsfähig bleiben, brauchen wir nach 2006 für die gegenwärtige EU-Strukturpolitik eine gerechte Anschlußregelung. Eine Regelung, die gewährleistet, dass die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen beibehalten werden. Eine Regelung, die mehr sein muß als das degressives ”Ausphasen” aus dem gegenwärtigen Förderstatus. Auch nach 2006 brauchen wir eine Hilfe, die der bisherigen Ziel-1-Förderung entspricht.
Wir unterstützen die Absicht der Europäischen Union, künftig stärker als bisher zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung beizutragen. Mit dem Europäischen Raumentwicklungskonzept hat sie ein Leitbild für eine ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung in einem gemeinsamen Europa entworfen. Wobei die Mitgliedstaaten - und in Deutschland sind das in erster Linie die Länder - dafür verantwortlich sind, dieses Leitbild mit Leben zu erfüllen.
Kooperativer Föderalismus
Thüringen nimmt im Vergleich mit den jungen Ländern Spitzenpositionen ein. Platz zwölf reicht uns allerdings nicht. Wir wollen den Platz unter den deutschen Ländern, den wir ohne SED und Stacheldraht längst eingenommen hätten. Aber die Schere zwischen Ost und West öffnet sich seit einigen Jahren wieder, statt sich zu schließen. Der Aufbau Ost muss wirklich wieder Priorität bekommen.
Der Bund muss seiner Verantwortung gegenüber den jungen Ländern gerecht werden. Selbstverständlich müssen wir auch selbst tätig sein. Deswegen haben die Ministerpräsidenten der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Ende August letzten Jahres die Initiative Mitteldeutschland ins Leben gerufen: Dabei geht es nicht um eine Fusion der drei Länder. Im Übrigen: Eine Fusion wird von der Mehrheit unserer Bevölkerung abgelehnt. Wo es aber sinnvoll und nützlich ist, wollen wir miteinander kooperieren und unsere Interessen gemeinsam vertreten - beispielsweise im Bundesrat. Das gilt auch für die Landesplanung sowie die kommunale und regionale Zusammenarbeit.
Wir wollen einen ”Kooperativen Föderalismus”, der auf das Gesamtwohl zielt, keinen übersteigerten Wettbewerb, bei dem sich jeder nur selbst der Nächste ist.
Leitprinzipien der Landesentwicklung
Was wollen wir in der Zukunft erreichen? Was kann die Landesplanung leisten, damit sich unsere Wettbewerbssituation unter den Ländern in Deutschland und den Regionen Europas verbessert? Die Leitprinzipien der künftigen Thüringer Landesentwicklung und des neuen Landesentwicklungsplanes heißen: Nachhaltigkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse und Subsidiarität. Mit deren Verwirklichung geben wir eine Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft.
Wir wollen eine nachhaltige Entwicklung Thüringens
Nachhaltigkeit zielt auf ein angemessenes Wirtschaftswachstum, soziale Sicherung und ein ökologisches Gleichgewicht. Nachhaltigkeit ist auf den Ausgleich und die Verknüpfung dieser Ziele gerichtet. Um es mit den Worten der Brundtland-Kommission zu sagen: Insgesamt geht es um eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden”. Die Landesplanung ist der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung verpflichtet, indem sie die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit den Erfordernissen einer dauerhaften Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen verbindet.
Zentrale Aufgabe: gleichwertige Lebensverhältnisse
Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist eine zentrale Aufgabe für die Thüringer Landesentwicklung. Sie bedeutet für uns: Angleichung an die Lebensbedingungen der alten Länder und demografische Stabilisierung in allen Landesteilen Thüringens. Zu dieser Aufgabe gehört insbesondere die Förderung von strukturschwachen ländlichen Gebieten - durch eine ausreichende Infrastrukturausstattung und durch die Förderung eines zusätzlichen Arbeitsplatzangebotes in zumutbarer Entfernung vom Wohnort.
Mehr Subsidiarität
Entscheidungen müssen dort gefällt werden, Aufgaben müssen dort wahrgenommen werden, wo das am sachkundigsten und effizientesten geschieht. Wenn es möglich ist, vor Ort. Wir wollen, dass das Land nur das regelt, was im Gesamtinteresse erforderlich ist. Die Planungsregionen sollen nur das festlegen, was die Gemeinden nicht selbst leisten können. Dabei gilt das Gegenstromprinzip: Einerseits müssen das Land und die Planungsregionen die Belange der Gemeinden berücksichtigen. Anderseits müssen die kommunalen Planungen den Erfordernissen der Landes- und Regionalplanung entsprechen. Und es geht um Transparenz, um Öffentlichkeit und um Bürgerbeteiligung.
Nachhaltigkeit, Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und Subsidiarität sind der Handlungsrahmen für alle Festlegungen des Landesentwicklungsplanes. Wir wollen einen schlanken und effektiven Landesentwicklungsplan, keine Plan, der eine bloße Zusammenfassung aller Fachplanungen ist, schon gar keinen Plan, der die Fachplanungen ersetzt. Es geht um die Koordination und Abstimmung von Planungen, Projekten und Maßnahmen, die Flächenbezug haben und für räumliche Entwicklungen bedeutsam sind. Durch den Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne soll eine Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen für die nächsten 10 bis 15 Jahre erfolgen.
Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur: Zukunftsfaktoren für Thüringen
Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist der Schlüssel zur Sicherung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Um unseren Standortvorteil innerhalb Europas nutzen zu können, muss Thüringen mit Blick auf die erwartete Zunahme der Verkehrsströme auf den zügigen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur drängen. Deshalb muss die Einbindung Thüringens in das europäische Verkehrsnetz weiter verbessert werden. Die Erreichbarkeit aller Landesteile, der Leistungsaustausch zwischen den Zentren, gleiche Mobilitätschancen insbesondere im Ländlichen Raum müssen gewährleistet sein. Wir werden deshalb darauf drängen, dass die Autobahnen zügig weiter aus- und neu gebaut werden und dass neben der A 4, A 9, A 38 und A 71 zwischen Erfurt und Würzburg auch die A 71 zwischen Erfurt und Magdeburg und die A 73 zwischen Suhl und Bamberg in das transeuropäische Verkehrsnetz aufgenommen werden.
Wir wollen Schwerpunkte für das regionale und überregionale Straßennetz benennen und dafür sorgen, dass sie im Bundesverkehrswegeplan Berücksichtigung finden. Ich nenne als Beispiel die Verbindung Meiningen-Fulda und die Anbindung von Rudolstadt und Saalfeld an die A 71. Die Verbindung Meiningen-Fulda ist als Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag in den vordringlichen Bedarf aufgenommen. Wir müssen dafür sorgen, dass dieser Planungsauftrag zur Realisierung führt. Die Verbindung von Rudolstadt-Schwarza zur A 71 ist nur im weiteren Bedarf aufgeführt. Hier werden wir kämpfen.
Unveränderte Priorität haben für uns die ICE-Strecke Nürnberg-Erfurt-Halle-Leipzig und die Mitte-Deutschland-Schienenverbindung. Die ICE-Strecke ist selbstverständlich in den Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen worden. Sie ist für uns von herausragender Bedeutung. Sie ist für uns als Teil der europäischen Hochgeschwindigkeitsverbindung Mailand-München-Berlin-Malmö unverzichtbar. Sie ist lebenswichtig für unsere Landesentwicklung. Dies schon deshalb, weil unsere schnelle Erreichbarkeit ein wichtiger Wettbewerbsvorteil im größer gewordenen Europa ist. Ebenso bedeutsam ist für uns, dass die Mitte-Deutschland-Schienenverbindung auf ganzer Strecke elektrifiziert und zweigleisig ausgebaut wird. Ich erinnere daran: Die Mitte-Deutschland-Verbindung war Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes von 1992. In dem neuen Entwurf ist der weitere Ausbau (durchgängig, zweigleisig) nicht enthalten. Das ist ein Bereich, um den sich die SPD-Landtagsfraktion auf Bundesebene besonders verdient machen könnte. Eine solche Veränderung können und werden wir wegen der europäischen Bedeutung dieser Verbindung, aber auch wegen der Bundesgartenschau Gera und Ronneburg 2007 nicht akzeptieren.
Für den internationalen Verkehrsflughafen Erfurt wollen wir eine Ausweitung der innereuropäischen Luftverkehrsangebote. Die vorgesehene Nutzung des Regionalflughafens Altenburg-Nobitz werden wir nach Kräften unterstützen. Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung, Voraussetzung für eine Stärkung des Standorts Thüringen als Wirtschafts- und Lebensraum ist der Aufbau einer räumlich ausgewogenen, modernen und technologieorientierten Wirtschaftsstruktur mit wettbewerbsfähigen und innovativen Unternehmen und zukunftssicheren Arbeitsplätzen. Unabdingbar ist dafür ein angemessenes Angebot an Industrie- und Gewerbeflächen. Gewerbeflächen, die die Standortvoraussetzungen für großflächige Industrieansiedlungen erfüllen. Das ist ein wichtiger Punkt.
Wir werden deshalb im neuen Landesentwicklungsplan in allen Landesteilen Standorträume für Industriegroßflächen ausweisen. Damit erfolgt eine raumordnerische Standortsicherung für Industrieflächen ab 100 Hektar. Darüber hinaus können regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen mit einer bestimmten Mindestgröße in den Regionalplänen festgeschrieben werden. Diese Schwerpunktflächen, die in einem breiten regionalen Konsens ausgewiesen werden, sollen bei der Förderung bevorzugt berücksichtigt werden. Aber nicht nur geeignete Flächen sind wichtig. Für die Entwicklung des Technologiestandortes Thüringen ist auch der Ausbau und die Erneuerung der technologieorientierten Infrastruktur sowie die Unterstützung des Auf- und Ausbaues von wettbewerbsfähigen Clustern und Netzwerken von zentraler Bedeutung.
Die Thüringer Hochschul- und Forschungslandschaft muss weiter ausgebaut werden. Die Position der Thüringer Hochschulen im Wettbewerb ist durch eine gezielte Profilierung, ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Angebot an Studiengängen und neuen Studienangeboten zu stärken. Gemeinsam mit den Hochschulen sollen die außeruniversitären Forschungseinrichtungen dazu beitragen, Thüringen als Standort von Wissenschaft und Forschung weiter voranzubringen. Wir wollen das reiche Kulturerbe unseres Landes, das auch ein Standortfaktor, aber vor allen Dingen Ausdruck der Thüringer Identität ist, erhalten und entwickeln. Das betrifft beispielsweise Weimar und die Wartburg, Symbole deutscher Kulturgeschichte, das betrifft Residenzstädte und das betrifft Museen, Theater und Orchester ebenso wie Schlösser, Burgen und Landschaften.
Bewahrung von Natur und Landschaft
Wir wollen einen verantwortlichen und sensiblen Umgang mit Natur und Kulturgütern, wir wollen den Erhalt der biologischen Vielfalt, den Schutz des Bodens als Lebensraum und Ressource, wir wollen einen guten ökologischen Zustand der Gewässer und zusammenhängende Lebensräume gewährleisten. Wir wollen die Wirtschaft so entwickeln, dass Belastungen der Umwelt vermieden oder so vermindert werden, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der natürlichen Wirkungsvielfalt der Umwelt auf Dauer nicht beeinträchtigt werden. Wir wollen, dass die Nutzung einer Ressource auf Dauer nicht größer ist als ihre Regenerationsfähigkeit. Der Landesentwicklungsplan wird deshalb ökologisch besonders bedeutsame Landschaftsräume benennen, mit denen wir zur Entwicklung eines landesweiten und europäischen Biotopverbundsystems beitragen. Insbesondere für diese Räume sollen die Regionalpläne Gebiete für die Freiraumsicherung, für den Schutz besonderer natürlicher Bodenfunktionen, besondere Waldfunktionen für die Trinkwasserversorgung, für die Klimawirksamkeit und für die besondere Erhaltung und Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt ausweisen.
Wir wollen die Waldflächen in ihrem Umfang und ihrer räumlichen Verteilung erhalten und besonders in waldarmen Gebieten kontinuierlich erweitern. Wir wollen für die Landwirtschaft besonders geeignete Böden bewahren und die Fruchtbarkeit der Böden erhalten. In den Regionalplänen sollen deshalb Vorranggebiete für Landwirtschaft ausgewiesen werden. Wir wollen Land- und Forstwirtschaft unter Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Erfordernisse als leistungsfähige Wirtschaftszweige wettbewerbsfähig erhalten und entwickeln. Denn Land- und Forstwirtschaft sollen auch künftig nicht nur durch die Produktion und die Weiterverarbeitung von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen den Ländlichen Raum in entscheidendem Maße prägen. Sie sind wichtig wegen ihrer Beiträge zur Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft, zur Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie zum Erhalt der sozialen und kulturellen Identität. Die Dorferneuerung und -entwicklung wird hierbei ein wichtiges Element bleiben.
Thüringen muss seine kulturelle und landschaftliche Anziehungskraft aber noch weiter erhöhen, weil der Tourismus ein bedeutender Wirtschaftszweig ist: Eine engere Vernetzung von Sport, Kultur und Tourismus wird zusätzliche Impulse setzen. Der neue Landesentwicklungsplan wird dazu seinen Beitrag leisten. Wir wollen nach den Erfahrungen der letzten Monate den Hochwasserschutz verbessern. In den Regionalplänen sollen Überschwemmungsgebiete als Vorrang- beziehungsweise Vorbehaltsgebiete für den Hochwasserschutz vorgesehen werden. Wir wollen auf extreme Hochwasser vorbereitet sein, indem wir zusätzliche Infiltrations-, Abfluss- und Wasserrückhaltebereiche zurückgewinnen. Gebiete, die in den Regionalplänen als Vorbehaltsflächen für den Hochwasserschutz zu bezeichnen sind. Für alle Festlegungen gilt: Wir brauchen nicht mehr Regulierung, wir brauchen mehr Entwicklung und mehr Zukunftsvorsorge. Und wir brauchen angesichts der großen Herausforderungen - demografischer Wandel, steigende Mobilität und anhaltende Stadt-Umland-Wanderung - Schwerpunktsetzung. Dem dient insbesondere das Zentrale-Orte-Konzept.
Das Zentrale-Orte-Konzept
In den letzten Wochen ist bereits viel diskutiert worden - über Oberzentren, Mittelzentren mit oder ohne Teilfunktionen eines Oberzentrums, über Städteverbünde als Oberzentren, über Grundzentren und über die Reduzierung von sechs auf drei Stufen. Ich begrüße, dass es eine breite Diskussion über die Landesplanung gibt, auch wenn sie verschiedentlich noch von Missverständnissen begleitet ist. Deshalb werde ich zunächst die Begriffe und die Rolle des Zentrale-Orte-Konzepts in der Landesplanung näher erläutern.
Das Raumordnungsgesetz des Bundes gibt vor,
die dezentrale Siedlungsstruktur durch die Ausrichtung auf ein System leistungsfähiger Zentraler Orte zu erhalten
die soziale Infrastruktur vorrangig in Zentralen Orten zu bündeln und
die Zentralen Orte der ländlichen Räume als Impulsgeber für die Regionalentwicklung zu unterstützen.
Die Länder sind dementsprechend gehalten, in ihren Landesentwicklungsplänen und Regionalplänen dementsprechend Zentrale Orte ausweisen. Das Zentrale-Orte-Konzept ist ein Orientierungsrahmen der Raumordnung für die Siedlungsentwicklung, für Verkehr und Versorgung und zum Teil auch für die Wirtschaft. Das ist das Konzept der so genannten Dezentralen Konzentration. Mit anderen Worten: Nicht ein Zentrum, ein Verdichtungsraum soll als Schwerpunkt entwickelt werden, sondern eine Vielzahl dezentraler Konzentrationspunkte. Dieses Konzept entspricht der historisch gewachsenen Siedlungsstruktur unseres Landes. Es trägt zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Thüringen bei und bevorzugt oder vernachlässigt keine Planungsregion.
Ein solches Konzept sorgt für Versorgungssicherheit und gewährleistet, dass sich die Siedlungsentwicklung und die Versorgungseinrichtungen auf die Zentralen Orte konzentrieren - mit dem Ziel, Wohnen, Arbeiten und Versorgung zusammenzuführen, um unnötigen Verkehr zu vermeiden, um Flächen zu schonen und die vorhandene Infrastruktur bestmöglich auszulasten. Insofern trägt das Zentrale-Orte-Konzept nicht nur zur sozial gerechten Entwicklung bei, sondern ist auch ökonomisch und ökologisch sinnvoll: Ökonomisch sinnvoll, weil es eine wirtschaftliche Nutzung der Infrastrukturen gewährleistet. Ökologisch sinnvoll, weil es hilft, Ressourcen zu sparen und die Umwelt zu schonen.
Das Zentrale-Orte-Konzept ist nicht neu, das Zentrale-Orte-Konzept wurde im Landesentwicklungsprogramm von 1993 durch ein differenziertes Zentrale-Ort-System ausgestaltet. Es gibt drei Oberzentren und 18 Mittelzentren. In den Regionalplänen sind noch einmal 44 Unterzentren und 85 Kleinzentren festgelegt. Als Zwischenstufen sind sieben sogenannte teilfunktionale Mittelzentren und sechs Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums ausgewiesen. Insgesamt gibt es nach dem LEP 1993 also sechs Stufen, wobei die Erfahrung der vergangenen Jahre gezeigt hat, dass die Unterschiede in Funktion und Aufgabe nicht hinreichend deutlich wurden: So unterscheiden sich zum Beispiel die Aufgaben von Unterzentren und Kleinzentren in den Plänen kaum. Die Zwischenstufen haben nach unserer Auffassung keine tatsächliche planerische Bedeutung erlangt. Schon aus diesen Gründen ist eine Straffung des Thüringer Zentrale-Orte-Systems wünschenswert. Erforderlich ist aber die Straffung vor allem wegen des demografischen Wandels und der erhöhten Mobilität.
Ich begrüße es, dass in den Kommunen, den Regionalen Planungsgemeinschaften und bei den Fraktionen dieses Hohen Hauses grundsätzlich Übereinstimmung darüber besteht, das Zentrale-Orte-System zu straffen. Straffung heißt, die Zahl der Zentralen Orte zu reduzieren, ihnen konkrete, ihnen gut abgrenzbare und zu bewältigende Aufgaben zuzuweisen. Wir schlagen vor, das bisher 6-stufige System durch ein System mit drei Stufen aus Grund-, Mittel- und Oberzentren zu ersetzen. Die Kategorien Unter- und Kleinzentren sollen zu einer Kategorie der Grundzentren zusammengefasst werden. Die Zwischenstufen Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums und Teilfunktionale Mittelzentren sollen entfallen.
Aber wir stellen uns selbstverständlich der Diskussion um die Beibehaltung der Zwischenstufen. Letztlich ist nicht die Anzahl der Stufen entscheidend. Entscheidend ist vielmehr, wie wir uns den Herausforderungen der Zukunft am besten stellen können. Bei aller notwendiger Konzentration auf Zentrale Orte muss selbstverständlich auch in Zukunft jeder Gemeinde genügend Raum für eine eigenständige Entwicklung bleiben. Natürlich soll es auch künftig möglich sein, Industrie und Gewerbe dort anzusiedeln, wo die besten Standortbedingungen vorliegen - auch außerhalb der Zentralen Orte. Was die sogenannten Vorabschlüsselzuweisungen betrifft: Wenn das Zentrale-Orte-System geändert wird, werden selbstverständlich auch die Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes insoweit angepasst. Um es ganz klar zu sagen: Es geht nicht um Auf- und Abstufungen oder um mehr oder weniger Schlüsselzuweisungen. Es geht um ein neues Zentrale-Orte-System verbunden mit einem neuen Konzept für Stadt-Umland-Bereiche.
Grundzentren
Die Grundzentren sind die Basis des neuen Zentrale-Orte-Systems. Es sind Zentren im Ländlichen Raum mit einer Infrastruktur, die auch unter den Bedingungen des demografischen Wandels eine angemessene Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sichern. Sie sollen Knotenpunkte des öffentlichen Personennahverkehrs und Schwerpunkte von Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung sein. Die Einrichtungen in diesen Grundzentren sollen den qualifizierten Grundbedarfs sichern. Sie sollen zum Beispiel grundsätzlich eine Regelschule besitzen, eine öffentliche Bibliothek vorhalten, Einrichtungen für gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Veranstaltungen bieten und Zweigstellen von Kreditinstituten und Postagenturen besitzen.
Dabei ist zu beachten, dass das Zentrale-Orte-System lediglich einen Rahmen für die Sicherung der Daseinsvorsorge vorgibt. Die Krankenhausplanung und die Planung der Altenpflege sind etwa Gegenstand des Zentrale-Orte-Systems ebenso wie die Schulnetzplanung oder der ÖPNV. Aber das Zentrale-Orte-System ist kein Dogma. Wenn es die Qualität der medizinischen Versorgung oder die Qualität des Unterrichts erforderlich macht, kann vom Konzentrationsprinzip abgewichen werden. Ich weise auch bereits heute vorsorglich darauf hin, dass die Einstufung in eine Kategorie des Zentrale-Orte-Systems keine Ausstattungs- oder keine Bestandsgarantie für bestimmte Einrichtungen oder Institutionen bedeutet. Für privatwirtschaftliche Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen sind staatliche Garantien ohnehin nicht möglich. Nach allen Erfahrungen berücksichtigen beispielsweise der Handel, die Post und die Banken und Sparkassen aber die Einstufungen des Zentrale-Orte-Systems.
Manche der bisherigen Unterzentren und viele Kleinzentren werden auf Dauer nicht in der Lage sein, die Grundversorgung zu sichern. Vor allem, weil ihre Versorgungsbereiche oft zu klein sind, um die Tragfähigkeit der sozialen Infrastruktur zu gewährleisten. Deshalb müssen die Grundzentren und die jeweiligen Versorgungsbereiche eine entsprechende Einwohnerzahl haben. Außerdem müssen die Grundzentren in angemessener Zeit erreichbar sein. Ansonsten wäre das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse nicht erfüllt. Ganz wichtig ist: Die Grundzentren und ihre Versorgungsbereiche werden unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität nicht von der Landesregierung, sondern von den Planungsgemeinschaften in den Regionalplänen festgelegt. Denn die Planungsgemeinschaften haben die nötige Ortskenntnis, um diese Aufgabe effizient zu erfüllen. Der Landesentwicklungsplan wird für die Benennung der Grundzentren nur Richtwerte vorgeben, um die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im gesamten Land zu gewährleisten. Auch hier kann man Erfahrungswerte vortragen.
Die Diskussionen der letzten Monate haben gezeigt, dass in den Planungsregionen ein breiter Konsens darüber herrscht, dass Grundzentren einen Versorgungsbereich mit mindestens 7.000 Einwohnern haben sollten und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in höchstens 30 Minuten erreichbar sein sollten. Auch hier gilt wieder, dass diese Richtwerte kein Dogma sind: Wenn besondere Bedingungen es erfordern und die Grundversorgung nicht auf andere Weise gesichert werden kann, können die Richtwerte im Einzelfall unterschritten werden.
Geht man von diesem Richtwert aus, kommen wir in Thüringen zu einem Netz von etwa 70 Grundzentren, das fast alle bisherigen Unterzentren, einige der bisherigen Kleinzentren und einige der bisherigen teilfunktionalen Mittelzentren umfasst. Zusammen mit den Grundzentren tragen die Mittelzentren zu einer angemessenen Daseinsvorsorge bei. Darüber hinaus sind die Mittelzentren Impulsgeber für Wirtschaft und Kultur.
Stadt-Umland-Bereiche
Der neue Landesentwicklungsplan will die Bedeutung der starken Mittelzentren und der Oberzentren für die Entwicklung des Landes klarer herausstellen. Dabei sollte die Debatte nicht auf die Begriffe ”Oberzentren” und ”Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums” reduziert werden. Weil wir eine differenziertere Betrachtung wollen, bringen wir die wichtigen Stadt-Umland-Bereiche in die Diskussion ein. Untersuchungen der Oberzentren Erfurt, Gera und Jena, der Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Nordhausen, Eisenach, Weimar, Altenburg, Suhl/Zella-Mehlis und Rudolstadt/Saalfeld sowie der Mittelzentren Gotha und Mühlhausen und ihres Umlandes haben Gemeinsamkeiten dieser Stadt-Umland-Bereiche aufgezeigt: eine relativ hohe Bevölkerungs- und Siedlungsdichte, starke Verflechtungsbeziehungen, ein hohes Arbeitsplatzangebot, starke Pendlerbewegungen und eine hohe wirtschaftliche Leistungskraft.
Diese Stadt-Umland-Bereiche haben damit eine herausgehobene Bedeutung für die wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung des Landes. Sie setzen wichtige Impulse in den Regionen und haben gute Chancen und Potenziale, als leistungsfähige Standorträume im Wettbewerb bestehen zu können. Durch diese besonderen Eigenschaften kommen den Stadt-Umlandräumen wichtige Entwicklungsaufgaben zu. Weil sie in der Vergangenheit im besonderem Maße von Stadt-Umlandwanderung betroffen waren, besteht in diesen Räumen ein besonderer Abstimmungs- und Ordnungsbedarf bei der Siedlungsentwicklung und dem Freiraumschutz. Deshalb soll durch abgestimmte Siedlungskonzepte auf eine geordnete und ressourcenschonende Siedlungsentwicklung hingewirkt werden. Infrastrukturelle Maßnahmen sollen übergemeindlich abgestimmt werden.
Entwicklungskerne
Diese Stadt-Umland-Bereiche haben wir in der bisherigen Diskussion als ”Entwicklungskerne” bezeichnet. Diese Bezeichnung soll die Chancen in den Mittelpunkt rücken. Diese Bereiche sind aber genauso als ”Ordnungsräume” und ”Kooperationsräume” zu sehen.
Mit der konkreten gemeindebezogenen Ausweisung solcher Stadt-Umland-Bereiche kann dreierlei erreicht werden:
Erstens: Die für den nationalen Wettbewerb bedeutendsten Standortcluster werden hervorgehoben. Jeder kann das dann sehen im Landesentwicklungsplan.
Zweitens: Einer Zersiedlung, einer unkoordinierten und unabgestimmten Entwicklung kann besser durch eine enge Kooperation und freiwillige Abstimmung vorgebeugt werden.
Drittens: Oberzentren und starke Mittelzentren werden im Hinblick auf Entwicklung, Ordnung und Kooperation gleichgestellt. Auch deshalb kann die planerische Zwischenstufe Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums entfallen.
Um Mißverständnissen in der Diskussion vorzubeugen: Wir planen keine zweite Gebietsreform durch die Hintertür. Ebenso wenig beabsichtigen wir, den großen Städten ein Vetorecht gegenüber ihren Umlandgemeinden einzuräumen. Es geht uns vielmehr um eine enge Kooperation und um Konsenslösungen. Wir stellen deshalb das Konzept der Entwicklungskerne bewußt weiter zur Diskussion, weil viele Fragen noch einvernehmlich zu klären sind. Ich will einige nennen: Welche Stadt-Umland-Bereiche sollen benannt werden und wie sind sie konkret abzugrenzen? Sollen beispielsweise Mühlhausen und Altenburg, die im Vergleich mit den übrigen Städten dieser Gruppe leistungsschwächer sind und einen geringeren Verflechtungsgrad mit ihrem Umland aufweisen, in eine andere Kategorie eingeordnet werden? Soll der Stadt-Umland-Bereich Erfurt im Norden Sömmerda und im Süden Arnstadt umfassen? Ziel der Diskussion ist es, eine gemeinsame abgestimmte Entwicklung dieser Stadt-Umland-Bereiche zu ermöglichen.
Regionale Eigenkräfte stärken
In den Stadt-Umland-Bereiche und im gesamten Land gilt: Wir werden unsere ehrgeizigen Ziele nur verwirklichen können, wenn wir die regionalen Eigenkräfte in unserem Land weiter stärken. Was wir in den letzten Jahren erreicht haben, kann sich sehen lassen: Wir waren das erste unter den jungen Ländern, das 1991 ein Landesplanungsgesetz verabschiedet hat. Wir sind rascher als andere daran gegangen, neue Planungsstrukturen zu gründen, Institutionen und Planungsinstrumente zu schaffen und eine aufeinander abgestimmte Raumordnung und Landesplanung zu gewährleisten. Dabei ging es uns stets um eine Landes- und Regionalplanung, die kommunal geprägt ist.
Mit dem neuen Landesplanungsgesetz haben wir diese erfolgreiche Politik fortgesetzt und neue Impulse gegeben: So sind die Regionalen Planungsgemeinschaften als Träger der Regionalplanung künftig nicht nur für die Aufstellung der Regionalpläne zuständig, sondern sie sollen auch auf deren Verwirklichung hinwirken. Das soll selbstverständlich in enger Zusammenarbeit mit den Planungs- und Fachbehörden, den kommunalen Gebietskörperschaften und den regionalen Akteuren geschehen. Natürlich brauchen die Planungsgemeinschaften dabei Unterstützung: Mit dem Landesplanungsgesetz ist geregelt, dass den Planungsgemeinschaften auch weiterhin in den Regionalen Planungsstellen staatliches Personal zur Verfügung steht.
Wir haben die Regionalen Planungsgemeinschaften zusätzlich gestärkt, indem wir ihre Mitwirkungsrechte bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes erweitert haben. Und es ist erfreulich, dass sich diese Festlegungen des Thüringer Landesplanungsgesetzes in den letzten Monaten in der Praxis bewährt haben: Die Planungsgemeinschaften haben sich intensiv und ernsthaft mit Arbeitspapieren und Studien auseinander gesetzt und wertvolle Anregungen und Hinweise zum Landesentwicklungsplan gegeben, die in unsere Überlegungen eingeflossen sind und die wir auch künftig berücksichtigen werden.
Wir wollen die interkommunale Kooperation weiter stärken. Im Ländlichen Raum sollen die vorhandenen Regionalen Entwicklungskonzepte schrittweise umgesetzt werden. Insbesondere für Zentrale Orte und ihr Umland sollen neue Regionale Entwicklungskonzepte erarbeitet werden. Besonders wichtig sind uns dabei grenzüberschreitende Kooperationen, beispielsweise im Rodachtal, im Bäderdreieck Bad Sulza, Bad Kösen, Bad Bibra und im Grenzbereich Greiz/Reichenbach.
Im Kyffhäuser-Kreis und im Altenburger Land sowie im Thüringer Wald, im Schiefergebirge, in der Rhön, im Wismutgebiet und im Raum Nordhausen soll eine auf Dauer angelegte Regionalentwicklung durch besondere Managementstrukturen gefördert werden. Besonders im Entwicklungskern soll die interkommunale Zusammenarbeit verbessert werden.
Von herausragender Bedeutung bei der interkommunalen Zusammenarbeit bleiben die Städtekooperationen. Sie sollen gefördert werden. Weil wir uns davon die Unterstützung regionaler Entwicklungspotenziale, die Nutzung von Synergieeffekten, die Verbesserung von Standortbedingungen sowie die Sicherung der Funktionsfähigkeit von Zentralen Orten höherer Stufe versprechen.
Die Zusammenarbeit der Städte Saalfeld, Rudolstadt und Bad Blankenburg im Städtedreieck am Saalebogen ist erfolgreich. Wir wollen diese Zusammenarbeit weiter unterstützen. Der Städteverbund Südthüringen wird durch ein Regionalmanagement gefördert. Seine Projekte sollen mit vergleichbaren Projekten in den Oberzentren gleichgestellt werden. Die Städte Erfurt, Weimar und Jena und der Landkreis Weimarer Land wollen, ebenso wie die Städte Jena, Gera und Altenburg, ihre Regionen gemeinsam voran bringen, die für den Standort Thüringen von besonderer Bedeutung sind.
Auch im Städtenetz SEHN in Nordthüringen sollen ebenso wie in den Städten Schmölln/Gößnitz, Zeulenroda/Triebes und Stadtroda/Hermsdorf/Klosterlausnitz die Chancen einer engen Zusammenarbeit weiterhin genutzt werden.
Breite Diskussion über den Landesentwicklungsplan
Unsere Zukunft ist beherrschbar, wenn wir lernen, uns Ziele zu setzen und zu planen”, so hat es Aurelio Peccei, einer der Gründer des Club of Rome, gesagt. Der neue Landesentwicklungsplan ist ein wichtiger Baustein für den Zukunftsstandort Thüringen. Ein Baustein
für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
für nachhaltige Entwicklung und Ressourcenschonung.
für den Schutz von Umwelt und Natur.
für einen attraktiven, lebenswerten und lebendigen ländlichen Raum.
für die Stärkung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes
Thüringen.
für eine gute Infrastrukturentwicklung und ein effektives Flächenmanagement.
für starke und handlungsfähige Regionen und Kommunen.
für ein starkes und attraktives Land in der Mitte des geeinten und erweiterten Europas.
Um eine solche Entwicklung erfolgreich zu gestalten braucht es Kooperation, Kooperation der Kommunen untereinander, aber selbstverständlich auch Kooperation der Kommunen und Regionalen Planungsgemeinschaften mit dem Land.
Thüringen ist in den vergangenen Jahren gut vorangekommen, weil diese Zusammenarbeit gut funktioniert hat. Der schwierige Abstimmungsprozess bei der Ausarbeitung der Regionalen Raumordnungspläne ist weitgehend im Konsens abgeschlossen worden. So wie unser neues Landesplanungsgesetz unter enger Beteiligung der Regionen und Kommunen zustande gekommen ist, ich habe keinen Grund daran zu zweifeln, dass uns auch beim Landesentwicklungsplan eine enge Zusammenarbeit gelingen wird.
Wir wollen den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes im Mai dem Kabinett vorlegen und ihn danach zur breiten öffentlichen Diskussion stellen. Selbstverständlich werden wir gleichzeitig den Landtag und die zuständigen Ausschüsse detailliert informieren. Der Entwurf wird den Gemeinden, Landkreisen und den Verbänden zur Stellungnahme übergeben. Die Regionalen Planungsgemeinschaften werden - wie jetzt schon bei der Erarbeitung des Entwurfs - beteiligt. Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes wird öffentlich ausgelegt und auch über das Internet zugänglich sein. Im Herbst werden wir zu einer Konferenz über die Landesplanung einladen.
Auch die Bürger und Bürgervertreter vor Ort müssen ausreichend Gelegenheit haben, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Deswegen werden wir gemeinsam mit den Regionalen Planungsgemeinschaften Regionalforen organisieren, die der Vertiefung der Debatte dienen. Dass meine Mitarbeiter und ich den Gemeinden und Landkreisen weiterhin als Diskussionspartner zur Verfügung stehen, versteht sich für uns von selbst. Selbstverständlich ist auch, dass alle Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen sorgfältig ausgewertet werden.
Ich bin sicher, dass am Ende dieses Diskussionsprozesses ein Landesentwicklungsplan steht, der unsere Zukunft beherrschbar macht” und den Zukunftsstandort Thüringen weiter voranbringt. Ein Landesentwicklungsplan, der uns dabei hilft, die demografischen Veränderungen und die Strukturveränderungen in Wirtschaft, Arbeitsmarkt und im Sozialbereich erfolgreich zu bewältigen. Ein Landesentwicklungsplan, der die kommenden Herausforderungen nicht in erster Linie als Krise, sondern als Chance begreift.
Wir wollen Zukunft gestalten!
Der Bonner Ökonom Meinhard Miegel hat gesagt: Denn das, was auf uns zukommt, ist keineswegs eine Katastrophe, sondern recht erkannt und genutzt - eine glückliche Fügung.”
Ich bitte Sie alle, aktiv daran mitzuwirken, dass wir mit unserem Landesentwicklungsplan die Herausforderungen und Chancen der Zukunft recht erkennen und gut und entschlossen nutzen. Nur eine beherrschbare Zukunft ist uns zu wenig. Wir wollen Zukunft gestalten! Wir wollen für die Menschen dieses Landes, die in den vergangenen zwölf Jahren eine gewaltige Aufbauleistung erbracht haben, Perspektiven schaffen, damit diese Aufbauarbeit erfolgreich abgeschlossen werden kann, damit Thüringen ein noch stärkeres und noch attraktiveres Land in der Mitte Deutschlands und Europas sein kann.
Autor: nnzLandesentwicklung gestalten - den Zukunftsstandort Thüringen sichern
Frau Landtagspräsidentin,
meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten,
im Dezember 2001 hat dieses Hohe Haus mit dem Thüringer Landesplanungsgesetz eine neue Grundlage für Raumordnung und Landesplanung beschlossen. Wir haben uns damit zu einer modernen Landesplanung bekannt, die auf Subsidiarität und Beteiligung, die auf die Mitwirkung der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger setzt, eine Landesplanung, die den Notwendigkeiten dieses Landes gerecht wird, indem sie auf einer breiten Basis fundiert diskutiert wird. Das haben wir bei der Entstehung des Landesplanungsgesetzes beachtet und das wollen wir auch bei der Diskussion über den neuen Landesentwicklungsplan so halten.
Diese Regierungserklärung soll eine breite öffentliche Debatte über die Ziele der Raumordnung in unserem Land in Gang bringen und damit einen Beitrag zur Debatte über die Zukunft Thüringens leisten. Es geht mir dabei darum, die Lage darzustellen, gegenwärtige und künftige Probleme und Herausforderungen zu analysieren und Eckpunkte des künftigen Landesentwicklungsplans zu benennen.
Landesplanung und Raumordnung sind zentrale Aufgaben der Landespolitik. Beinahe alle Politikbereiche werden davon berührt. Aber - damit wir uns nicht missverstehen - ein Landesentwicklungsplan ist kein detailliertes Zukunftsprogramm. Seine Aufgabe liegt darin, den Fachplanungen in unserem Lande eine gemeinsame Grundlage zu geben. Er gibt Impulse für eine gemeinsame Entwicklung und öffnet zugleich Spielräume, damit sich die Regionen ihren spezifischen Möglichkeiten und Bedürfnissen entsprechend entfalten können. Spielräume, die die Regionalen Planungsgemeinschaften als Träger der Regionalplanung nutzen können. Spielräume, die auch den Kommunen zu Gute kommen.
Der Landesentwicklungsplan darf kein starres Instrument sein, aber er setzt Leitplanken für die Entwicklung und gibt eine Richtung vor. Und dazu gehört, dass die übergeordneten Probleme, die es zu lösen gilt, präzise erfasst werden. Dazu ist eine Bestandsaufnahme erforderlich und insofern ist diese Regierungserklärung auch ein Stück weit Zwischenbilanz über die Entwicklung des Landes.
Infrastruktur-Entwicklung gut vorangekommen
Thüringen hat seit seiner Wiedergründung eine dynamische Entwicklung, insbesondere auf den Gebieten des Siedlungswesens und der Infrastruktur, sowie tief greifende Transformationsprozesse der Wirtschaft erfahren. Besonders deutlich sichtbar für die Bürgerinnen und Bürger sind die Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur. Verkehrswege sind notwendige Lebensadern, ohne die eine gute wirtschaftliche Entwicklung nicht vorstellbar ist. Die tief greifenden Infrastrukturverbesserungen, insbesondere die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit, haben zu einer neuen Qualität des Verkehrsnetzes geführt.
Die Autobahnen A 4 und A 9 sind bereits auf 50 Prozent ihrer Gesamtlänge in Thüringen 6-spurig ausgebaut. Die Autobahnneubauten A 38, A 71, A 73 sind auf einem guten Drittel ihrer Geamtlänge in Thüringen unter Verkehr. Dagegen bestehen im Bereich der Bundes- und Landesstraßen noch erhebliche Defizite, die besonders die Regionalentwicklung in der Rhön, im Raum Altenburg, im Raum Rudolstadt/ Saalfeld und im Raum Nordhausen behindern. Bei der Schieneninfrastruktur wurden große Fortschritte erzielt, insbesondere durch den Ausbau der Hauptstrecken Bebra - Erfurt - Weimar, Kassel - Nordhausen - Halle sowie der Saalebahn zwischen Camburg und Probstzella.
Im Regionalnetz haben wir in den vergangenen Jahren deutliche Verbesserungen erreicht, denken Sie nur an die Strecken Gotha - Leinefelde und Pößneck - Jena. Wer im letzten Jahr den Thüringentag besucht hat, weiß, dass das sogenannte Sonneberger Netz wieder funktionsfähig ist. Auch die Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn fährt wieder. Für Straße und Schiene gilt: Die vordringlichen Entwicklungsziele des Landesentwicklungsprogrammes 1993 haben wir zu einem großen Teil erreicht. Aber wir dürfen nicht nachlassen, die Defizite zu beseitigen, die die deutsche Teilung mit sich gebracht hat. Ich nenne nur die Stichworte ICE-Strecke und Mitte-Deutschland-Verbindung, zu denen ich noch kommen werde. Die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur bleibt eines der wichtigsten Ziele der Landesplanung in Thüringen.
Die Entwicklungsziele des Landesentwicklungsprogramms von 1993 auf den Gebieten Kommunikationsinfrastruktur und Energieinfrastruktur sind im Großen und Ganzen erfüllt. Es ist - zum Glück - Selbstverständlichkeit geworden, dass praktisch alle Haushalte über einen oder mehrere Telefonanschlüsse verfügen. Thüringen hat ein vollständig digitalisiertes Telekommunikationsnetz. Auch das ist eine wichtige Voraussetzung für einen modernen Wirtschaftsstandort. Drei große Erdgasfernleitungen, zwei neue Höchstspannungsleitungen und das leistungsstärkste europäische Pumpspeicherwerk in Goldisthal sichern eine stabile Energieversorgung. Eine Energieversorgung, die auf die Schonung von Ressourcen setzt: Bis 2010 soll die Deckung des Primär-Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien von gegenwärtig 3,5 auf 5 - 7 % steigen. Dies soll vorrangig durch die Nutzung der Biomasse geschehen.
Große Fortschritte beim wirtschaftlichen Strukturwandel
Die Entwicklung der Infrastruktur war eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass der wirtschaftliche Strukturwandel im Freistaat gute Fortschritte gemacht hat. Thüringen belegt bei wesentlichen Kennzahlen der Wirtschaftsentwicklungen im Vergleich der neuen Länder erste Plätze. Die Thüringer Wirtschaft ist heute von einer Vielzahl leistungs- und wettbewerbsfähiger überwiegend mittelständischer Unternehmen geprägt. Dass dabei viele Unternehmen auf Innovation und Hochtechnologie setzen, ist ein wichtiger Zukunftsfaktor für unser Land. Wichtige Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung geben die Großunternehmen, die sich in den vergangenen zehn Jahren weiterentwickelt beziehungsweise neu angesiedelt haben. Von Opel-Eisenach über Mitsubishi/DaimlerChrysler in Kölleda bis hin zur jüngsten Großinvestition von Merck in Jena. Das verarbeitende Gewerbe ist zum Motor der wirtschaftlichen Entwicklung im Freistaat geworden.
Voraussetzung für die Entwicklung einer leistungsfähigen gewerblichen Wirtschaft ist ein angemessenes Angebot an Industrie- und Gewerbeflächen. Das Landesentwicklungsprogramm von 1993 hatte sich zum Ziel gestellt, dazu auch Konversions- und Brachflächen zu nutzen. Die Landesentwicklungsgesellschaft hat seitdem von 20 prioritären Projekten mit 1.800 ha über die Hälfte saniert. Ein Drittel wurde bereits einer neuen Nutzung zugeführt. Thüringen verfügt zurzeit nicht über große zusammenhängende Industrieflächen für die Ansiedlung von Großunternehmen. Flächen, die nicht selten entscheidend für Investitionsentscheidungen sind. Ein Defizit, das wir deshalb dringend beheben müssen.
Besondere Bedeutung für die räumliche Entwicklung hat neben Flächen für Industrie und Gewerbe auch die Land- und Forstwirtschaft. Der Strukturwandel ist weitgehend erfolgreich abgeschlossen. Er war mit einem erheblichen Rückgang der Beschäftigtenzahlen verbunden. Ein Wandel, der aber für die Entstehung überlebensfähiger Strukturen in Kauf genommen werden musste. Es ist ein Erfolg einer abgestimmten Politik für den Ländlichen Raum, dass überall wettbewerbsfähige Betriebe entstanden sind. Ein Erfolg, zu dem vor allem die einzelbetriebliche Förderung, die Wirtschaftsförderung, die Maßnahmen der Dorferneuerung und die Flurneuordnung beigetragen haben.
Ein attraktives Land ist nicht nur auf attraktive Wirtschaftsbedingungen für Investoren angewiesen. Auch eine Landschaft, die Lebensqualität bietet, die Touristen aus aller Welt anzieht, ist ein wichtiger Vorteil für den internationalen Wettbewerb. Dies setzt auch eine ausgeglichene Siedlungsentwicklung voraus.
Probleme der Siedlungsentwicklung
Der wirtschaftliche Strukturwandel war in Thüringen von einer äußerst dynamischen Siedlungsentwicklung begleitet. Dies betrifft Industrie und Gewerbe, den großflächigen Einzelhandel und den Wohnungsbau gleichermaßen. Wie Sie wissen, erforderte der Strukturwandel der Wirtschaft die kurzfristige Bereitstellung von Flächen für Gewerbe und Industrie. Solche Flächen standen in den Zentren und den Innenlagen aufgrund ungeklärter Eigentumsfragen und fehlender Planungen zunächst in vielen Fällen nicht zur Verfügung. Häufig forderte deshalb die Wirtschaft, insbesondere der großflächige Einzelhandel, verkehrsgünstige Standorte auf der grünen Wiese.
Der große Nachholbedarf auf dem Wohnungsbausektor, der verständliche Drang nach dem Eigenheim im Grünen, der durch großzügige Förderung und positive Einkommensentwicklung ermöglicht wurde, führte zu einer intensiven Wohnungsbauentwicklung im Umland der größeren Zentren, also zu einer Suburbanisierung. Diese Bevölkerungsbewegung von der Stadt ins Umland hat erst Ende der 90er Jahre abgenommen. Zunehmend können jetzt auch innerhalb der Siedlungskerne attraktive Wohnungsbaugebiete oder Wohnanlagen zu zumutbaren Preisen angeboten werden.
Durch die Stadt-Umland-Wanderung wurden die Zentralen Orte in ihrer Finanz- und Leistungskraft geschwächt. Auch die gesamtgesellschaftlichen Kosten für die Infrastruktur steigen dadurch. Es muss deshalb unser Ziel sein, mehr als bisher die Siedlungstätigkeit auf die Zentralen Orte zu konzentrieren und der Innenentwicklung den Vorrang vor der Außenentwicklung zu geben. Weil nur so die Zentralen Orte langfristig ihre Aufgaben aus eigener Kraft wahrnehmen können und weil wir die Ressource Fläche schonen müssen.
Wohnungssituation grundlegend verbessert
Dass wir im Entwicklungsprogramm von 1993 das Ziel formuliert haben, ausreichend Wohnungen bereit zu stellen, war richtig. Es war ein großer Erfolg, dass es uns in wenigen Jahren gelungen ist, die Wohnungssituation mit staatlicher Förderung grundlegend zu verbessern. In wenigen Jahren sind 115.000 Neubauwohnungen, davon 50.000 Eigentumswohnungen und Eigenheime, entstanden. Und es wurden 150.000 Modernisierungen und 200.000 Teilmodernisierungen vorgenommen. Wer heute kritisiert, diese Förderung habe zu den inzwischen 120 000 leerstehenden Wohnungen in Thüringen geführt, der verkennt die Verhältnisse: Noch 1993 fehlten 80.000 - 100.000 Wohnungen. Vorhandene Wohnungen waren häufig in einem Zustand, der kaum zumutbar war. Und dazu kam das angestaute Bedürfnis nach Eigentum und Eigenheim. Diese Situation hat eine schnelle und effektive Abhilfe erforderlich gemacht.
Wir haben im Jahr 2001 auf die Probleme des strukturellen Leerstands mit dem Wohnungsmarktstabilisierungsprogramm reagiert. Damit wurde in Thüringen als erstem jungen Land der Stadtumbau eingeleitet und als Aufgabe mindestens der nächsten zehn bis fünfzehn Jahre definiert.
Natur und Umwelt
Für die Lebensqualität der Menschen in Thüringen ist neben guten Wohnbedingungen eine saubere und intakte Umwelt entscheidend. Auch hier mußten enorme Defizite überwunden werden. Denken Sie nur an die Beseitigung der Folgen des Uranbergbaus in Ostthüringen. Im Bereich von Natur und Umwelt sind die Ziele des Landesentwicklungsprogramms 1993 zum großen Teil verwirklicht worden:
Die Versorgung mit Trinkwasser in guter Qualität ist gewährleistet. Die Gewässerqualität hat sich entscheidend verbessert. Lag 1993 der Anteil der Gewässer mit einer guten bis sehr guten Qualität noch bei 26 Prozent, erreichte der Wert im Jahre 2001 bereits 66 Prozent.
Die Zahl der Hausmülldeponien konnte drastisch reduziert werden. Das Aufkommen an festem Siedlungsabfall hat sich in den letzten acht Jahren um zwei Drittel verringert.
Die Luftqualität ist deutlich verbessert worden. Insbesondere hat die nachhaltige Reduzierung von Schwefeldioxid dazu geführt, dass Smogsituationen, wie sie vor einigen Jahren noch Gang und Gäbe waren, nicht mehr zu erwarten sind. Der Beitrag der Raumordnung zur Verbesserung der Luftqualität besteht vor allem darin, klimatologisch bedeutsame Freiräume zu bewahren, die den Luftaustausch in den Siedlungen gewährleisten. Daran wollen wir auch im neuen Landesentwicklungsplan festhalten.
Große Anstrengungen wurden bei der Erstaufforstung und bei der Ausweisung von Gebieten für den Schutz von Natur und Landschaft unternommen. Besonders hervorzuheben sind die sogenannten ”Großschutzgebiete”. Ich nenne die Biosphärenreservate in der Rhön und im Mittleren Thüringer Wald, den Nationalpark Hainich, der in diesem Jahr bereits seinen fünften Geburtstag feiert. Und ich weise darauf hin, dass wir Gebiete für das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000 gemeldet haben.
In diesen Schutzgebieten gelingt es zunehmend, Naturschutz und Regionalentwicklung miteinander in Einklang zu bringen. Es ist auch Aufgabe des neuen Landesentwicklungsplans, diese Tendenz im Sinne der Nachhaltigkeit zu stärken.
Bildung, Wissenschaft und Forschung
Wir sind bei der Verwirklichung der Ziele des Landesentwicklungsprogrammes von 1993 in den Bereichen Infrastruktur, Wirtschaft und Natur und Umwelt gut vorangekommen. Auch in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kunst ist das Fundament für ein zukunftsfähiges Thüringen gelegt. Es ist in gemeinsamen Anstrengungen der kommunalen Schulträger und des Landes gelungen, ein Schulnetz zu gestalten, das flächendeckend eine hohe Schulqualität ermöglicht. Die Thüringer Schullandschaft ist von unserer Überzeugung geprägt, dass die Bildung der Vermittlung von Wissen und Werten dienen muss. Schulpolitik hat bei uns Priorität. Der demografische Wandel und seine Folgen für die künftige Entwicklung der Schülerzahlen machen diese Aufgabe nicht einfacher. Der neue Landesentwicklungsplan muss sowohl den veränderten demografischen Bedingungen als auch einer wohnortnahen Schulversorgung Rechnung tragen.
Die berufliche Bildung hat einen besonderen Stellenwert. Fast allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen konnte in der Vergangenheit eine berufliche Ausbildung vermittelt werden. Die 58 berufsbildenden Schulen in Thüringen entwickeln sich zunehmend zu Kompetenzzentren in ihrer jeweiligen Region. Die Hochschul- und Forschungsinfrastruktur in Thüringen eröffnet Chancen und legt die Grundlage für moderne Entwicklungen. Die Wiedergründung der Universität Erfurt und die Neugründungen der Fachhochschule in Nordhausen und der Berufsakademie haben den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Thüringen gestärkt. Bei allen Hochschul-Rankings nehmen die Thüringer Universitäten und Hochschulen vordere Plätze ein. Die Attraktivität der Studiengänge läßt die Studentenzahlen erfreulicherweise ansteigen. Ich nenne als Beispiele das Physikstudium in Jena, das Maschinenbaustudium in Ilmenau und die Medienstudiengänge an allen Thüringer Universitäten.
Mit drei Instituten der Max-Planck-Gesellschaft, zwei Instituten und zwei Institutsaußenstellen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibnitz, einem Institut und zwei Arbeitsgruppen der Fraunhofer-Gesellschaft sowie mehreren landesfinanzierten Forschungseinrichtungen verfügt Thüringen inzwischen auch über eine attraktive und leistungsfähige außeruniversitäre Forschungslandschaft. Zu Recht sprechen wir inzwischen vom ”Wissenschaftscampus Thüringen”.
Kommunale Zusammenarbeit verstärkt
Thüringen ist gut vorangekommen, auch weil wir auf die Stärke der Kommunen setzen. Mit dem Landesentwicklungsprogramm 1993 haben wir auf die regionalen Eigenkräfte gebaut. Die Resultate zeigen, dass es richtig war, die Regionalplanung den kommunal verfassten Planungsgemeinschaften zu übertragen: Gemeinsam mit vielen regionalen Akteuren haben die Regionalen Planungsgemeinschaften die Interessen in den Regionalplänen gebündelt und so eine wichtige Grundlage für eine gute Entwicklung der Regionen und für die Bewahrung und Förderung der regionalen Identitäten gelegt. Ich erinnere daran: Thüringen war das erste Land unter den jungen Ländern, in dem auf der regionalen Ebene flächendeckend Raumordnungspläne vorlagen.
Die Planungsgemeinschaften sind auch zu Impulsgebern für die Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden geworden: Eine Zusammenarbeit, die in Regionalen Entwicklungskonzepten, Städteverbünden oder Modellprojekten realisiert wird. Der Thüringer Weg der Regionalen Entwicklungskonzepte hat deutschlandweit Beachtung gefunden. Selbstverständlich wird auch der neue Landesentwicklungsplan den Regionen und Kommunen breiten Gestaltungsspielraum einräumen - sehr breiten. Wir setzen weiter auf starke Kommunen und die verstärkte Förderung von interkommunalen Kooperationen. Nur mit starken Kommunen und Regionen werden wir die künftigen Herausforderungen meistern. Insbesondere auf das Problem des demografischen Wandels können Land, Planungsregionen und Kommunen nur gemeinsame Antworten finden.
Demografischer Wandel
Die Bevölkerungsentwicklung ist eine wesentliche Rahmenbedingung für Landesplanung. In Thüringen ging die Bevölkerung von 1993 bis 2001 um 134.000 Einwohner, also um 5,3 %, zurück. Der Rückgang der Bevölkerung in den anderen jungen Ländern - mit Ausnahme Brandenburgs, das von Berlin profitiert - war überwiegend noch deutlicher. In Thüringen waren 81 % des Rückgangs durch die natürliche Bevölkerungsentwicklung, insbesondere das hohe Geburtendefizit, verursacht. Nur 19 % waren Wanderungsverluste. Nachdem die Wanderungsverluste in den Jahren 2000 und 2001 noch anstiegen sind, auch in der Gruppe der Jugendlichen im Alter von 18 bis 25, ist für das Jahr 2002 nach Angabe des Statistischen Landesamtes nicht mehr mit einem Anstieg zu rechnen.
Seit 1998 zogen jährlich 34.000 bis 35.000 Menschen nach Thüringen zu. Im gleichen Zeitraum zogen 38.000 bis 47.000 Menschen aus Thüringen fort. Zahlen, die zeigen, dass der Abwanderung auch in deutlichem Umfang Zuwanderung gegenübersteht. Die Zuzüge nach Thüringen und die Fortzüge aus Thüringen in die anderen jungen Länder halten sich die Waage. Die Fortzüge aus Thüringen in die alten Länder, besonders nach Bayern und Baden-Württemberg, übersteigen die Zuzüge. Diese wirtschaftlich starken, süddeutschen Länder haben übrigens auch aus den alten Ländern Zuwachs. Es gibt also ein deutliches Nord-Süd-Gefälle in Deutschland. Das bedeutet, dass wir auch stark werden müssen. Der Standort Thüringen muß so attraktiv werden, dass die Menschen hier bleiben und zu uns kommen. Deshalb ist es erfreulich und soll auch an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich gesagt werden, dass beispielsweise im Jahre 2002 5.141 Menschen aus Niedersachsen und 3.708 Menschen aus Sachsen zu uns nach Thüringen gekommen sind.
Die Bevölkerungsentwicklung verläuft innerhalb Thüringens räumlich sehr differenziert. Die höchsten durchschnittlichen Einwohnerverluste verzeichneten die Oberzentren, gefolgt von Mittel- und Unterzentren. Dabei gab es eine große Spannweite: Während Weimar Einwohner hinzugewann und Jena nur wenige verlor, lagen die Bevölkerungsrückgänge in Suhl, Gera und Altenburg bei über 15 Prozent. Viele kleinere Gemeinden hatten dementsprechend Einwohnerzuwächse. Beide Tendenzen sind also in erster Linie ein Ergebnis der Stadt-Umland-Wanderung.
Weitere Bevölkerungsentwicklung
Der neunten koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung für Thüringen bis 2050, die das Landesamt für Statistik im Februar 2000 vorgelegt hat, liegen unter anderem die nachfolgenden Annahmen zu Grunde, dass die Geburtenraten in Thüringen steigen, 2005 das Niveau der alten Länder erreichen und dann konstant bleiben, dass die Lebenserwartung bis 2005 das Niveau erreicht, das die alten Länder im Jahr 1997 hatten und schließlich dass bis 2016 ein ausgeglichenes Binnenwanderungssaldo erreicht wird.
Unter diesen Annahmen wird für Thüringen folgende Entwicklung prognostiziert: Die heutige Bevölkerungszahl zum Stichtag 31.12.2001 von 2,411 Millionen Einwohnern wird bis 2020 auf 2,223 Millionen Menschen abnehmen. Für 2040 wird eine Zahl von 1,905 Millionen und für das Jahr 2050 eine Bevölkerungszahl von 1,730 Millionen Menschen angenommen. Für die Thüringer Gemeinden würde das bedeuten, dass sie im Jahre 2020 rund 10 Prozent, im Jahre 2050 rund 30 Prozent der Einwohner weniger als im Jahre 2000 haben. Nach dieser Prognose würde sich der Anteil der über 65-jährigen in diesem Zeitraum verdoppeln und dann ein Drittel der Gesamtbevölkerung bilden. Der prozentuale Anteil der jungen Menschen ginge dementsprechend erheblich zurück.
Die regionalisierte Prognose, die den Zeitraum bis 2020 umfaßt, erwartet für die kreisfreien Städte - mit Ausnahme von Weimar - und die Landkreise Altenburger Land, Kyffhäuserkreis, Rudolstadt/Saalfeld und Sonneberg überproportionale Bevölkerungsrückgänge. Die Prognosen für die anderen jungen Länder - wiederum mit Ausnahme Brandenburgs - zeigen die gleichen Tendenzen. Demgegenüber wird für die alten Länder bis 2020 ein vergleichsweise moderater Bevölkerungsrückgang erwartet, der sich dann aber bis 2050 deutlich steigern wird.
Ich weise noch einmal darauf hin: Das sind Prognosen, keine tatsächlichen Entwicklungen. Wobei man sicherlich zwischen mittelfristiger und langfristiger Prognose unterscheiden muss. Die mittelfristige Prognose zur Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahre 2020 ist sehr zuverlässig, weil die Anzahl der Frauen, die in diesem Zeitraum Kinder zur Welt bringen können, bereits bekannt ist. Der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne, die den Planungszeitraum bis 2020 erfassen, müssen deshalb der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung Rechnung tragen.
Gleichzeitig müssen wir tiefgreifende Veränderungen einleiten, um die Entwicklung so zu beeinflussen, dass die langfristigen Prognosen, die für den Zeitraum nach 2020 gelten, nicht eintreten. Wir brauchen eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft. Nur so kann bei einer sehr erfreulichen längeren Lebenserwartung der Menschen, einer ”Überalterung der Gesellschaft” entgegengewirkt werden. Wir in Thüringen haben deshalb seit der Wiedergründung des Landes einen deutlichen familienpolitischen Schwerpunkt gesetzt, zum Beispiel mit dem Landeserziehungsgeld und der Förderung der Kindertagesstätten. Und auch das muss im Rahmen einer Regierungserklärung noch einmal deutlich gesagt werden: Kein anderes Land verfügt über eine bessere Familienförderung. Auch deswegen ist Thüringen ein Zukunftsstandort.
Wir müssen jungen Frauen und Männern Perspektiven bieten. Perspektiven, die dafür sorgen, dass junge Menschen in Thüringen bleiben und von anderswoher nach Thüringen kommen.
Entwicklung der Mobilität
Chancen für die Landesentwicklung ergeben sich aus der enormen Steigerung der Mobilität: Vergleicht man die 80er mit den 90er Jahren, dann haben die Zu- und Fortzüge innerhalb des Landes um 50 Prozent zugenommen und die Zu- und Fortzüge über unsere Landesgrenze hinweg haben sich sogar um 100 Prozent erhöht. 60 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Thüringen wohnen nicht an ihrem Arbeitsort. Pendeln - teilweise über große Entfernungen - ist zu einer Normalität geworden - selbstverständlich auch, weil viele Menschen in Thüringen inzwischen über einen Pkw verfügen: 1990 verfügte nicht einmal jeder dritte Thüringer über ein Auto, heute hat jeder zweite einen PKW.
Übrigens: 2020 werden fast alle Thüringer den nächsten Autobahnanschluß in weniger als 30 Minuten erreichen können. Die Zahl der Menschen, die nach Thüringen pendeln oder zu einer Arbeitsstätte außerhalb des Freistaates fahren, ist Beleg für die enge wirtschaftliche Verflechtung mit unseren Nachbarländern: 2001 gab es rund 127.000 Auspendler, davon pendelten rund 80 Prozent in unsere Nachbarländer. Insgesamt waren das 14,4 Prozent der Beschäftigten mit Wohnort in Thüringen. Umgekehrt pendelten rund 41.000 Beschäftigte nach Thüringen ein, davon kamen wiederum 80 Prozent aus unseren Nachbarländern.
Thüringen und die EU-Erweiterung
Wir unterhalten intensive Kontakte zu allen unseren Nachbarländern in Deutschland. Thüringen ist Deutschlands starke Mitte. Aber wir wollen mehr: Wir wollen eine starke und wettbewerbsfähige Region im Zentrum einer erweiterten Europäischen Union werden. Wir haben allen Grund, uns mit unseren ost- und mitteleuropäischen Nachbarn zu freuen, dass mit der EU-Erweiterung die Spaltung unseres Kontinents, die unnatürliche Spaltung in Ost und West, endgültig überwunden ist. Für Thüringen ergeben sich große Chancen.
Die jüngsten Ansiedlungserfolge zeigen, dass Thüringen im internationalen Standortwettbewerb konkurrenzfähig ist. Wir müssen darauf achten, dass das so bleibt und wir müssen deshalb dafür eintreten, dass sich die Förderbedingungen nicht verschlechtern. Damit Thüringen und die jungen Länder die teilungsbedingten Entwicklungshindernisse überwinden und international wettbewerbsfähig bleiben, brauchen wir nach 2006 für die gegenwärtige EU-Strukturpolitik eine gerechte Anschlußregelung. Eine Regelung, die gewährleistet, dass die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen beibehalten werden. Eine Regelung, die mehr sein muß als das degressives ”Ausphasen” aus dem gegenwärtigen Förderstatus. Auch nach 2006 brauchen wir eine Hilfe, die der bisherigen Ziel-1-Förderung entspricht.
Wir unterstützen die Absicht der Europäischen Union, künftig stärker als bisher zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung beizutragen. Mit dem Europäischen Raumentwicklungskonzept hat sie ein Leitbild für eine ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung in einem gemeinsamen Europa entworfen. Wobei die Mitgliedstaaten - und in Deutschland sind das in erster Linie die Länder - dafür verantwortlich sind, dieses Leitbild mit Leben zu erfüllen.
Kooperativer Föderalismus
Thüringen nimmt im Vergleich mit den jungen Ländern Spitzenpositionen ein. Platz zwölf reicht uns allerdings nicht. Wir wollen den Platz unter den deutschen Ländern, den wir ohne SED und Stacheldraht längst eingenommen hätten. Aber die Schere zwischen Ost und West öffnet sich seit einigen Jahren wieder, statt sich zu schließen. Der Aufbau Ost muss wirklich wieder Priorität bekommen.
Der Bund muss seiner Verantwortung gegenüber den jungen Ländern gerecht werden. Selbstverständlich müssen wir auch selbst tätig sein. Deswegen haben die Ministerpräsidenten der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Ende August letzten Jahres die Initiative Mitteldeutschland ins Leben gerufen: Dabei geht es nicht um eine Fusion der drei Länder. Im Übrigen: Eine Fusion wird von der Mehrheit unserer Bevölkerung abgelehnt. Wo es aber sinnvoll und nützlich ist, wollen wir miteinander kooperieren und unsere Interessen gemeinsam vertreten - beispielsweise im Bundesrat. Das gilt auch für die Landesplanung sowie die kommunale und regionale Zusammenarbeit.
Wir wollen einen ”Kooperativen Föderalismus”, der auf das Gesamtwohl zielt, keinen übersteigerten Wettbewerb, bei dem sich jeder nur selbst der Nächste ist.
Leitprinzipien der Landesentwicklung
Was wollen wir in der Zukunft erreichen? Was kann die Landesplanung leisten, damit sich unsere Wettbewerbssituation unter den Ländern in Deutschland und den Regionen Europas verbessert? Die Leitprinzipien der künftigen Thüringer Landesentwicklung und des neuen Landesentwicklungsplanes heißen: Nachhaltigkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse und Subsidiarität. Mit deren Verwirklichung geben wir eine Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft.
Wir wollen eine nachhaltige Entwicklung Thüringens
Nachhaltigkeit zielt auf ein angemessenes Wirtschaftswachstum, soziale Sicherung und ein ökologisches Gleichgewicht. Nachhaltigkeit ist auf den Ausgleich und die Verknüpfung dieser Ziele gerichtet. Um es mit den Worten der Brundtland-Kommission zu sagen: Insgesamt geht es um eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden”. Die Landesplanung ist der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung verpflichtet, indem sie die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit den Erfordernissen einer dauerhaften Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen verbindet.
Zentrale Aufgabe: gleichwertige Lebensverhältnisse
Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist eine zentrale Aufgabe für die Thüringer Landesentwicklung. Sie bedeutet für uns: Angleichung an die Lebensbedingungen der alten Länder und demografische Stabilisierung in allen Landesteilen Thüringens. Zu dieser Aufgabe gehört insbesondere die Förderung von strukturschwachen ländlichen Gebieten - durch eine ausreichende Infrastrukturausstattung und durch die Förderung eines zusätzlichen Arbeitsplatzangebotes in zumutbarer Entfernung vom Wohnort.
Mehr Subsidiarität
Entscheidungen müssen dort gefällt werden, Aufgaben müssen dort wahrgenommen werden, wo das am sachkundigsten und effizientesten geschieht. Wenn es möglich ist, vor Ort. Wir wollen, dass das Land nur das regelt, was im Gesamtinteresse erforderlich ist. Die Planungsregionen sollen nur das festlegen, was die Gemeinden nicht selbst leisten können. Dabei gilt das Gegenstromprinzip: Einerseits müssen das Land und die Planungsregionen die Belange der Gemeinden berücksichtigen. Anderseits müssen die kommunalen Planungen den Erfordernissen der Landes- und Regionalplanung entsprechen. Und es geht um Transparenz, um Öffentlichkeit und um Bürgerbeteiligung.
Nachhaltigkeit, Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und Subsidiarität sind der Handlungsrahmen für alle Festlegungen des Landesentwicklungsplanes. Wir wollen einen schlanken und effektiven Landesentwicklungsplan, keine Plan, der eine bloße Zusammenfassung aller Fachplanungen ist, schon gar keinen Plan, der die Fachplanungen ersetzt. Es geht um die Koordination und Abstimmung von Planungen, Projekten und Maßnahmen, die Flächenbezug haben und für räumliche Entwicklungen bedeutsam sind. Durch den Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne soll eine Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen für die nächsten 10 bis 15 Jahre erfolgen.
Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur: Zukunftsfaktoren für Thüringen
Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist der Schlüssel zur Sicherung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Um unseren Standortvorteil innerhalb Europas nutzen zu können, muss Thüringen mit Blick auf die erwartete Zunahme der Verkehrsströme auf den zügigen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur drängen. Deshalb muss die Einbindung Thüringens in das europäische Verkehrsnetz weiter verbessert werden. Die Erreichbarkeit aller Landesteile, der Leistungsaustausch zwischen den Zentren, gleiche Mobilitätschancen insbesondere im Ländlichen Raum müssen gewährleistet sein. Wir werden deshalb darauf drängen, dass die Autobahnen zügig weiter aus- und neu gebaut werden und dass neben der A 4, A 9, A 38 und A 71 zwischen Erfurt und Würzburg auch die A 71 zwischen Erfurt und Magdeburg und die A 73 zwischen Suhl und Bamberg in das transeuropäische Verkehrsnetz aufgenommen werden.
Wir wollen Schwerpunkte für das regionale und überregionale Straßennetz benennen und dafür sorgen, dass sie im Bundesverkehrswegeplan Berücksichtigung finden. Ich nenne als Beispiel die Verbindung Meiningen-Fulda und die Anbindung von Rudolstadt und Saalfeld an die A 71. Die Verbindung Meiningen-Fulda ist als Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag in den vordringlichen Bedarf aufgenommen. Wir müssen dafür sorgen, dass dieser Planungsauftrag zur Realisierung führt. Die Verbindung von Rudolstadt-Schwarza zur A 71 ist nur im weiteren Bedarf aufgeführt. Hier werden wir kämpfen.
Unveränderte Priorität haben für uns die ICE-Strecke Nürnberg-Erfurt-Halle-Leipzig und die Mitte-Deutschland-Schienenverbindung. Die ICE-Strecke ist selbstverständlich in den Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen worden. Sie ist für uns von herausragender Bedeutung. Sie ist für uns als Teil der europäischen Hochgeschwindigkeitsverbindung Mailand-München-Berlin-Malmö unverzichtbar. Sie ist lebenswichtig für unsere Landesentwicklung. Dies schon deshalb, weil unsere schnelle Erreichbarkeit ein wichtiger Wettbewerbsvorteil im größer gewordenen Europa ist. Ebenso bedeutsam ist für uns, dass die Mitte-Deutschland-Schienenverbindung auf ganzer Strecke elektrifiziert und zweigleisig ausgebaut wird. Ich erinnere daran: Die Mitte-Deutschland-Verbindung war Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes von 1992. In dem neuen Entwurf ist der weitere Ausbau (durchgängig, zweigleisig) nicht enthalten. Das ist ein Bereich, um den sich die SPD-Landtagsfraktion auf Bundesebene besonders verdient machen könnte. Eine solche Veränderung können und werden wir wegen der europäischen Bedeutung dieser Verbindung, aber auch wegen der Bundesgartenschau Gera und Ronneburg 2007 nicht akzeptieren.
Für den internationalen Verkehrsflughafen Erfurt wollen wir eine Ausweitung der innereuropäischen Luftverkehrsangebote. Die vorgesehene Nutzung des Regionalflughafens Altenburg-Nobitz werden wir nach Kräften unterstützen. Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung, Voraussetzung für eine Stärkung des Standorts Thüringen als Wirtschafts- und Lebensraum ist der Aufbau einer räumlich ausgewogenen, modernen und technologieorientierten Wirtschaftsstruktur mit wettbewerbsfähigen und innovativen Unternehmen und zukunftssicheren Arbeitsplätzen. Unabdingbar ist dafür ein angemessenes Angebot an Industrie- und Gewerbeflächen. Gewerbeflächen, die die Standortvoraussetzungen für großflächige Industrieansiedlungen erfüllen. Das ist ein wichtiger Punkt.
Wir werden deshalb im neuen Landesentwicklungsplan in allen Landesteilen Standorträume für Industriegroßflächen ausweisen. Damit erfolgt eine raumordnerische Standortsicherung für Industrieflächen ab 100 Hektar. Darüber hinaus können regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen mit einer bestimmten Mindestgröße in den Regionalplänen festgeschrieben werden. Diese Schwerpunktflächen, die in einem breiten regionalen Konsens ausgewiesen werden, sollen bei der Förderung bevorzugt berücksichtigt werden. Aber nicht nur geeignete Flächen sind wichtig. Für die Entwicklung des Technologiestandortes Thüringen ist auch der Ausbau und die Erneuerung der technologieorientierten Infrastruktur sowie die Unterstützung des Auf- und Ausbaues von wettbewerbsfähigen Clustern und Netzwerken von zentraler Bedeutung.
Die Thüringer Hochschul- und Forschungslandschaft muss weiter ausgebaut werden. Die Position der Thüringer Hochschulen im Wettbewerb ist durch eine gezielte Profilierung, ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Angebot an Studiengängen und neuen Studienangeboten zu stärken. Gemeinsam mit den Hochschulen sollen die außeruniversitären Forschungseinrichtungen dazu beitragen, Thüringen als Standort von Wissenschaft und Forschung weiter voranzubringen. Wir wollen das reiche Kulturerbe unseres Landes, das auch ein Standortfaktor, aber vor allen Dingen Ausdruck der Thüringer Identität ist, erhalten und entwickeln. Das betrifft beispielsweise Weimar und die Wartburg, Symbole deutscher Kulturgeschichte, das betrifft Residenzstädte und das betrifft Museen, Theater und Orchester ebenso wie Schlösser, Burgen und Landschaften.
Bewahrung von Natur und Landschaft
Wir wollen einen verantwortlichen und sensiblen Umgang mit Natur und Kulturgütern, wir wollen den Erhalt der biologischen Vielfalt, den Schutz des Bodens als Lebensraum und Ressource, wir wollen einen guten ökologischen Zustand der Gewässer und zusammenhängende Lebensräume gewährleisten. Wir wollen die Wirtschaft so entwickeln, dass Belastungen der Umwelt vermieden oder so vermindert werden, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der natürlichen Wirkungsvielfalt der Umwelt auf Dauer nicht beeinträchtigt werden. Wir wollen, dass die Nutzung einer Ressource auf Dauer nicht größer ist als ihre Regenerationsfähigkeit. Der Landesentwicklungsplan wird deshalb ökologisch besonders bedeutsame Landschaftsräume benennen, mit denen wir zur Entwicklung eines landesweiten und europäischen Biotopverbundsystems beitragen. Insbesondere für diese Räume sollen die Regionalpläne Gebiete für die Freiraumsicherung, für den Schutz besonderer natürlicher Bodenfunktionen, besondere Waldfunktionen für die Trinkwasserversorgung, für die Klimawirksamkeit und für die besondere Erhaltung und Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt ausweisen.
Wir wollen die Waldflächen in ihrem Umfang und ihrer räumlichen Verteilung erhalten und besonders in waldarmen Gebieten kontinuierlich erweitern. Wir wollen für die Landwirtschaft besonders geeignete Böden bewahren und die Fruchtbarkeit der Böden erhalten. In den Regionalplänen sollen deshalb Vorranggebiete für Landwirtschaft ausgewiesen werden. Wir wollen Land- und Forstwirtschaft unter Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Erfordernisse als leistungsfähige Wirtschaftszweige wettbewerbsfähig erhalten und entwickeln. Denn Land- und Forstwirtschaft sollen auch künftig nicht nur durch die Produktion und die Weiterverarbeitung von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen den Ländlichen Raum in entscheidendem Maße prägen. Sie sind wichtig wegen ihrer Beiträge zur Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft, zur Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie zum Erhalt der sozialen und kulturellen Identität. Die Dorferneuerung und -entwicklung wird hierbei ein wichtiges Element bleiben.
Thüringen muss seine kulturelle und landschaftliche Anziehungskraft aber noch weiter erhöhen, weil der Tourismus ein bedeutender Wirtschaftszweig ist: Eine engere Vernetzung von Sport, Kultur und Tourismus wird zusätzliche Impulse setzen. Der neue Landesentwicklungsplan wird dazu seinen Beitrag leisten. Wir wollen nach den Erfahrungen der letzten Monate den Hochwasserschutz verbessern. In den Regionalplänen sollen Überschwemmungsgebiete als Vorrang- beziehungsweise Vorbehaltsgebiete für den Hochwasserschutz vorgesehen werden. Wir wollen auf extreme Hochwasser vorbereitet sein, indem wir zusätzliche Infiltrations-, Abfluss- und Wasserrückhaltebereiche zurückgewinnen. Gebiete, die in den Regionalplänen als Vorbehaltsflächen für den Hochwasserschutz zu bezeichnen sind. Für alle Festlegungen gilt: Wir brauchen nicht mehr Regulierung, wir brauchen mehr Entwicklung und mehr Zukunftsvorsorge. Und wir brauchen angesichts der großen Herausforderungen - demografischer Wandel, steigende Mobilität und anhaltende Stadt-Umland-Wanderung - Schwerpunktsetzung. Dem dient insbesondere das Zentrale-Orte-Konzept.
Das Zentrale-Orte-Konzept
In den letzten Wochen ist bereits viel diskutiert worden - über Oberzentren, Mittelzentren mit oder ohne Teilfunktionen eines Oberzentrums, über Städteverbünde als Oberzentren, über Grundzentren und über die Reduzierung von sechs auf drei Stufen. Ich begrüße, dass es eine breite Diskussion über die Landesplanung gibt, auch wenn sie verschiedentlich noch von Missverständnissen begleitet ist. Deshalb werde ich zunächst die Begriffe und die Rolle des Zentrale-Orte-Konzepts in der Landesplanung näher erläutern.
Das Raumordnungsgesetz des Bundes gibt vor,
die dezentrale Siedlungsstruktur durch die Ausrichtung auf ein System leistungsfähiger Zentraler Orte zu erhalten
die soziale Infrastruktur vorrangig in Zentralen Orten zu bündeln und
die Zentralen Orte der ländlichen Räume als Impulsgeber für die Regionalentwicklung zu unterstützen.
Die Länder sind dementsprechend gehalten, in ihren Landesentwicklungsplänen und Regionalplänen dementsprechend Zentrale Orte ausweisen. Das Zentrale-Orte-Konzept ist ein Orientierungsrahmen der Raumordnung für die Siedlungsentwicklung, für Verkehr und Versorgung und zum Teil auch für die Wirtschaft. Das ist das Konzept der so genannten Dezentralen Konzentration. Mit anderen Worten: Nicht ein Zentrum, ein Verdichtungsraum soll als Schwerpunkt entwickelt werden, sondern eine Vielzahl dezentraler Konzentrationspunkte. Dieses Konzept entspricht der historisch gewachsenen Siedlungsstruktur unseres Landes. Es trägt zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Thüringen bei und bevorzugt oder vernachlässigt keine Planungsregion.
Ein solches Konzept sorgt für Versorgungssicherheit und gewährleistet, dass sich die Siedlungsentwicklung und die Versorgungseinrichtungen auf die Zentralen Orte konzentrieren - mit dem Ziel, Wohnen, Arbeiten und Versorgung zusammenzuführen, um unnötigen Verkehr zu vermeiden, um Flächen zu schonen und die vorhandene Infrastruktur bestmöglich auszulasten. Insofern trägt das Zentrale-Orte-Konzept nicht nur zur sozial gerechten Entwicklung bei, sondern ist auch ökonomisch und ökologisch sinnvoll: Ökonomisch sinnvoll, weil es eine wirtschaftliche Nutzung der Infrastrukturen gewährleistet. Ökologisch sinnvoll, weil es hilft, Ressourcen zu sparen und die Umwelt zu schonen.
Das Zentrale-Orte-Konzept ist nicht neu, das Zentrale-Orte-Konzept wurde im Landesentwicklungsprogramm von 1993 durch ein differenziertes Zentrale-Ort-System ausgestaltet. Es gibt drei Oberzentren und 18 Mittelzentren. In den Regionalplänen sind noch einmal 44 Unterzentren und 85 Kleinzentren festgelegt. Als Zwischenstufen sind sieben sogenannte teilfunktionale Mittelzentren und sechs Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums ausgewiesen. Insgesamt gibt es nach dem LEP 1993 also sechs Stufen, wobei die Erfahrung der vergangenen Jahre gezeigt hat, dass die Unterschiede in Funktion und Aufgabe nicht hinreichend deutlich wurden: So unterscheiden sich zum Beispiel die Aufgaben von Unterzentren und Kleinzentren in den Plänen kaum. Die Zwischenstufen haben nach unserer Auffassung keine tatsächliche planerische Bedeutung erlangt. Schon aus diesen Gründen ist eine Straffung des Thüringer Zentrale-Orte-Systems wünschenswert. Erforderlich ist aber die Straffung vor allem wegen des demografischen Wandels und der erhöhten Mobilität.
Ich begrüße es, dass in den Kommunen, den Regionalen Planungsgemeinschaften und bei den Fraktionen dieses Hohen Hauses grundsätzlich Übereinstimmung darüber besteht, das Zentrale-Orte-System zu straffen. Straffung heißt, die Zahl der Zentralen Orte zu reduzieren, ihnen konkrete, ihnen gut abgrenzbare und zu bewältigende Aufgaben zuzuweisen. Wir schlagen vor, das bisher 6-stufige System durch ein System mit drei Stufen aus Grund-, Mittel- und Oberzentren zu ersetzen. Die Kategorien Unter- und Kleinzentren sollen zu einer Kategorie der Grundzentren zusammengefasst werden. Die Zwischenstufen Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums und Teilfunktionale Mittelzentren sollen entfallen.
Aber wir stellen uns selbstverständlich der Diskussion um die Beibehaltung der Zwischenstufen. Letztlich ist nicht die Anzahl der Stufen entscheidend. Entscheidend ist vielmehr, wie wir uns den Herausforderungen der Zukunft am besten stellen können. Bei aller notwendiger Konzentration auf Zentrale Orte muss selbstverständlich auch in Zukunft jeder Gemeinde genügend Raum für eine eigenständige Entwicklung bleiben. Natürlich soll es auch künftig möglich sein, Industrie und Gewerbe dort anzusiedeln, wo die besten Standortbedingungen vorliegen - auch außerhalb der Zentralen Orte. Was die sogenannten Vorabschlüsselzuweisungen betrifft: Wenn das Zentrale-Orte-System geändert wird, werden selbstverständlich auch die Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes insoweit angepasst. Um es ganz klar zu sagen: Es geht nicht um Auf- und Abstufungen oder um mehr oder weniger Schlüsselzuweisungen. Es geht um ein neues Zentrale-Orte-System verbunden mit einem neuen Konzept für Stadt-Umland-Bereiche.
Grundzentren
Die Grundzentren sind die Basis des neuen Zentrale-Orte-Systems. Es sind Zentren im Ländlichen Raum mit einer Infrastruktur, die auch unter den Bedingungen des demografischen Wandels eine angemessene Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sichern. Sie sollen Knotenpunkte des öffentlichen Personennahverkehrs und Schwerpunkte von Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung sein. Die Einrichtungen in diesen Grundzentren sollen den qualifizierten Grundbedarfs sichern. Sie sollen zum Beispiel grundsätzlich eine Regelschule besitzen, eine öffentliche Bibliothek vorhalten, Einrichtungen für gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Veranstaltungen bieten und Zweigstellen von Kreditinstituten und Postagenturen besitzen.
Dabei ist zu beachten, dass das Zentrale-Orte-System lediglich einen Rahmen für die Sicherung der Daseinsvorsorge vorgibt. Die Krankenhausplanung und die Planung der Altenpflege sind etwa Gegenstand des Zentrale-Orte-Systems ebenso wie die Schulnetzplanung oder der ÖPNV. Aber das Zentrale-Orte-System ist kein Dogma. Wenn es die Qualität der medizinischen Versorgung oder die Qualität des Unterrichts erforderlich macht, kann vom Konzentrationsprinzip abgewichen werden. Ich weise auch bereits heute vorsorglich darauf hin, dass die Einstufung in eine Kategorie des Zentrale-Orte-Systems keine Ausstattungs- oder keine Bestandsgarantie für bestimmte Einrichtungen oder Institutionen bedeutet. Für privatwirtschaftliche Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen sind staatliche Garantien ohnehin nicht möglich. Nach allen Erfahrungen berücksichtigen beispielsweise der Handel, die Post und die Banken und Sparkassen aber die Einstufungen des Zentrale-Orte-Systems.
Manche der bisherigen Unterzentren und viele Kleinzentren werden auf Dauer nicht in der Lage sein, die Grundversorgung zu sichern. Vor allem, weil ihre Versorgungsbereiche oft zu klein sind, um die Tragfähigkeit der sozialen Infrastruktur zu gewährleisten. Deshalb müssen die Grundzentren und die jeweiligen Versorgungsbereiche eine entsprechende Einwohnerzahl haben. Außerdem müssen die Grundzentren in angemessener Zeit erreichbar sein. Ansonsten wäre das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse nicht erfüllt. Ganz wichtig ist: Die Grundzentren und ihre Versorgungsbereiche werden unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität nicht von der Landesregierung, sondern von den Planungsgemeinschaften in den Regionalplänen festgelegt. Denn die Planungsgemeinschaften haben die nötige Ortskenntnis, um diese Aufgabe effizient zu erfüllen. Der Landesentwicklungsplan wird für die Benennung der Grundzentren nur Richtwerte vorgeben, um die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im gesamten Land zu gewährleisten. Auch hier kann man Erfahrungswerte vortragen.
Die Diskussionen der letzten Monate haben gezeigt, dass in den Planungsregionen ein breiter Konsens darüber herrscht, dass Grundzentren einen Versorgungsbereich mit mindestens 7.000 Einwohnern haben sollten und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in höchstens 30 Minuten erreichbar sein sollten. Auch hier gilt wieder, dass diese Richtwerte kein Dogma sind: Wenn besondere Bedingungen es erfordern und die Grundversorgung nicht auf andere Weise gesichert werden kann, können die Richtwerte im Einzelfall unterschritten werden.
Geht man von diesem Richtwert aus, kommen wir in Thüringen zu einem Netz von etwa 70 Grundzentren, das fast alle bisherigen Unterzentren, einige der bisherigen Kleinzentren und einige der bisherigen teilfunktionalen Mittelzentren umfasst. Zusammen mit den Grundzentren tragen die Mittelzentren zu einer angemessenen Daseinsvorsorge bei. Darüber hinaus sind die Mittelzentren Impulsgeber für Wirtschaft und Kultur.
Stadt-Umland-Bereiche
Der neue Landesentwicklungsplan will die Bedeutung der starken Mittelzentren und der Oberzentren für die Entwicklung des Landes klarer herausstellen. Dabei sollte die Debatte nicht auf die Begriffe ”Oberzentren” und ”Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums” reduziert werden. Weil wir eine differenziertere Betrachtung wollen, bringen wir die wichtigen Stadt-Umland-Bereiche in die Diskussion ein. Untersuchungen der Oberzentren Erfurt, Gera und Jena, der Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Nordhausen, Eisenach, Weimar, Altenburg, Suhl/Zella-Mehlis und Rudolstadt/Saalfeld sowie der Mittelzentren Gotha und Mühlhausen und ihres Umlandes haben Gemeinsamkeiten dieser Stadt-Umland-Bereiche aufgezeigt: eine relativ hohe Bevölkerungs- und Siedlungsdichte, starke Verflechtungsbeziehungen, ein hohes Arbeitsplatzangebot, starke Pendlerbewegungen und eine hohe wirtschaftliche Leistungskraft.
Diese Stadt-Umland-Bereiche haben damit eine herausgehobene Bedeutung für die wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung des Landes. Sie setzen wichtige Impulse in den Regionen und haben gute Chancen und Potenziale, als leistungsfähige Standorträume im Wettbewerb bestehen zu können. Durch diese besonderen Eigenschaften kommen den Stadt-Umlandräumen wichtige Entwicklungsaufgaben zu. Weil sie in der Vergangenheit im besonderem Maße von Stadt-Umlandwanderung betroffen waren, besteht in diesen Räumen ein besonderer Abstimmungs- und Ordnungsbedarf bei der Siedlungsentwicklung und dem Freiraumschutz. Deshalb soll durch abgestimmte Siedlungskonzepte auf eine geordnete und ressourcenschonende Siedlungsentwicklung hingewirkt werden. Infrastrukturelle Maßnahmen sollen übergemeindlich abgestimmt werden.
Entwicklungskerne
Diese Stadt-Umland-Bereiche haben wir in der bisherigen Diskussion als ”Entwicklungskerne” bezeichnet. Diese Bezeichnung soll die Chancen in den Mittelpunkt rücken. Diese Bereiche sind aber genauso als ”Ordnungsräume” und ”Kooperationsräume” zu sehen.
Mit der konkreten gemeindebezogenen Ausweisung solcher Stadt-Umland-Bereiche kann dreierlei erreicht werden:
Erstens: Die für den nationalen Wettbewerb bedeutendsten Standortcluster werden hervorgehoben. Jeder kann das dann sehen im Landesentwicklungsplan.
Zweitens: Einer Zersiedlung, einer unkoordinierten und unabgestimmten Entwicklung kann besser durch eine enge Kooperation und freiwillige Abstimmung vorgebeugt werden.
Drittens: Oberzentren und starke Mittelzentren werden im Hinblick auf Entwicklung, Ordnung und Kooperation gleichgestellt. Auch deshalb kann die planerische Zwischenstufe Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums entfallen.
Um Mißverständnissen in der Diskussion vorzubeugen: Wir planen keine zweite Gebietsreform durch die Hintertür. Ebenso wenig beabsichtigen wir, den großen Städten ein Vetorecht gegenüber ihren Umlandgemeinden einzuräumen. Es geht uns vielmehr um eine enge Kooperation und um Konsenslösungen. Wir stellen deshalb das Konzept der Entwicklungskerne bewußt weiter zur Diskussion, weil viele Fragen noch einvernehmlich zu klären sind. Ich will einige nennen: Welche Stadt-Umland-Bereiche sollen benannt werden und wie sind sie konkret abzugrenzen? Sollen beispielsweise Mühlhausen und Altenburg, die im Vergleich mit den übrigen Städten dieser Gruppe leistungsschwächer sind und einen geringeren Verflechtungsgrad mit ihrem Umland aufweisen, in eine andere Kategorie eingeordnet werden? Soll der Stadt-Umland-Bereich Erfurt im Norden Sömmerda und im Süden Arnstadt umfassen? Ziel der Diskussion ist es, eine gemeinsame abgestimmte Entwicklung dieser Stadt-Umland-Bereiche zu ermöglichen.
Regionale Eigenkräfte stärken
In den Stadt-Umland-Bereiche und im gesamten Land gilt: Wir werden unsere ehrgeizigen Ziele nur verwirklichen können, wenn wir die regionalen Eigenkräfte in unserem Land weiter stärken. Was wir in den letzten Jahren erreicht haben, kann sich sehen lassen: Wir waren das erste unter den jungen Ländern, das 1991 ein Landesplanungsgesetz verabschiedet hat. Wir sind rascher als andere daran gegangen, neue Planungsstrukturen zu gründen, Institutionen und Planungsinstrumente zu schaffen und eine aufeinander abgestimmte Raumordnung und Landesplanung zu gewährleisten. Dabei ging es uns stets um eine Landes- und Regionalplanung, die kommunal geprägt ist.
Mit dem neuen Landesplanungsgesetz haben wir diese erfolgreiche Politik fortgesetzt und neue Impulse gegeben: So sind die Regionalen Planungsgemeinschaften als Träger der Regionalplanung künftig nicht nur für die Aufstellung der Regionalpläne zuständig, sondern sie sollen auch auf deren Verwirklichung hinwirken. Das soll selbstverständlich in enger Zusammenarbeit mit den Planungs- und Fachbehörden, den kommunalen Gebietskörperschaften und den regionalen Akteuren geschehen. Natürlich brauchen die Planungsgemeinschaften dabei Unterstützung: Mit dem Landesplanungsgesetz ist geregelt, dass den Planungsgemeinschaften auch weiterhin in den Regionalen Planungsstellen staatliches Personal zur Verfügung steht.
Wir haben die Regionalen Planungsgemeinschaften zusätzlich gestärkt, indem wir ihre Mitwirkungsrechte bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes erweitert haben. Und es ist erfreulich, dass sich diese Festlegungen des Thüringer Landesplanungsgesetzes in den letzten Monaten in der Praxis bewährt haben: Die Planungsgemeinschaften haben sich intensiv und ernsthaft mit Arbeitspapieren und Studien auseinander gesetzt und wertvolle Anregungen und Hinweise zum Landesentwicklungsplan gegeben, die in unsere Überlegungen eingeflossen sind und die wir auch künftig berücksichtigen werden.
Wir wollen die interkommunale Kooperation weiter stärken. Im Ländlichen Raum sollen die vorhandenen Regionalen Entwicklungskonzepte schrittweise umgesetzt werden. Insbesondere für Zentrale Orte und ihr Umland sollen neue Regionale Entwicklungskonzepte erarbeitet werden. Besonders wichtig sind uns dabei grenzüberschreitende Kooperationen, beispielsweise im Rodachtal, im Bäderdreieck Bad Sulza, Bad Kösen, Bad Bibra und im Grenzbereich Greiz/Reichenbach.
Im Kyffhäuser-Kreis und im Altenburger Land sowie im Thüringer Wald, im Schiefergebirge, in der Rhön, im Wismutgebiet und im Raum Nordhausen soll eine auf Dauer angelegte Regionalentwicklung durch besondere Managementstrukturen gefördert werden. Besonders im Entwicklungskern soll die interkommunale Zusammenarbeit verbessert werden.
Von herausragender Bedeutung bei der interkommunalen Zusammenarbeit bleiben die Städtekooperationen. Sie sollen gefördert werden. Weil wir uns davon die Unterstützung regionaler Entwicklungspotenziale, die Nutzung von Synergieeffekten, die Verbesserung von Standortbedingungen sowie die Sicherung der Funktionsfähigkeit von Zentralen Orten höherer Stufe versprechen.
Die Zusammenarbeit der Städte Saalfeld, Rudolstadt und Bad Blankenburg im Städtedreieck am Saalebogen ist erfolgreich. Wir wollen diese Zusammenarbeit weiter unterstützen. Der Städteverbund Südthüringen wird durch ein Regionalmanagement gefördert. Seine Projekte sollen mit vergleichbaren Projekten in den Oberzentren gleichgestellt werden. Die Städte Erfurt, Weimar und Jena und der Landkreis Weimarer Land wollen, ebenso wie die Städte Jena, Gera und Altenburg, ihre Regionen gemeinsam voran bringen, die für den Standort Thüringen von besonderer Bedeutung sind.
Auch im Städtenetz SEHN in Nordthüringen sollen ebenso wie in den Städten Schmölln/Gößnitz, Zeulenroda/Triebes und Stadtroda/Hermsdorf/Klosterlausnitz die Chancen einer engen Zusammenarbeit weiterhin genutzt werden.
Breite Diskussion über den Landesentwicklungsplan
Unsere Zukunft ist beherrschbar, wenn wir lernen, uns Ziele zu setzen und zu planen”, so hat es Aurelio Peccei, einer der Gründer des Club of Rome, gesagt. Der neue Landesentwicklungsplan ist ein wichtiger Baustein für den Zukunftsstandort Thüringen. Ein Baustein
für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
für nachhaltige Entwicklung und Ressourcenschonung.
für den Schutz von Umwelt und Natur.
für einen attraktiven, lebenswerten und lebendigen ländlichen Raum.
für die Stärkung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes
Thüringen.
für eine gute Infrastrukturentwicklung und ein effektives Flächenmanagement.
für starke und handlungsfähige Regionen und Kommunen.
für ein starkes und attraktives Land in der Mitte des geeinten und erweiterten Europas.
Um eine solche Entwicklung erfolgreich zu gestalten braucht es Kooperation, Kooperation der Kommunen untereinander, aber selbstverständlich auch Kooperation der Kommunen und Regionalen Planungsgemeinschaften mit dem Land.
Thüringen ist in den vergangenen Jahren gut vorangekommen, weil diese Zusammenarbeit gut funktioniert hat. Der schwierige Abstimmungsprozess bei der Ausarbeitung der Regionalen Raumordnungspläne ist weitgehend im Konsens abgeschlossen worden. So wie unser neues Landesplanungsgesetz unter enger Beteiligung der Regionen und Kommunen zustande gekommen ist, ich habe keinen Grund daran zu zweifeln, dass uns auch beim Landesentwicklungsplan eine enge Zusammenarbeit gelingen wird.
Wir wollen den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes im Mai dem Kabinett vorlegen und ihn danach zur breiten öffentlichen Diskussion stellen. Selbstverständlich werden wir gleichzeitig den Landtag und die zuständigen Ausschüsse detailliert informieren. Der Entwurf wird den Gemeinden, Landkreisen und den Verbänden zur Stellungnahme übergeben. Die Regionalen Planungsgemeinschaften werden - wie jetzt schon bei der Erarbeitung des Entwurfs - beteiligt. Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes wird öffentlich ausgelegt und auch über das Internet zugänglich sein. Im Herbst werden wir zu einer Konferenz über die Landesplanung einladen.
Auch die Bürger und Bürgervertreter vor Ort müssen ausreichend Gelegenheit haben, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Deswegen werden wir gemeinsam mit den Regionalen Planungsgemeinschaften Regionalforen organisieren, die der Vertiefung der Debatte dienen. Dass meine Mitarbeiter und ich den Gemeinden und Landkreisen weiterhin als Diskussionspartner zur Verfügung stehen, versteht sich für uns von selbst. Selbstverständlich ist auch, dass alle Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen sorgfältig ausgewertet werden.
Ich bin sicher, dass am Ende dieses Diskussionsprozesses ein Landesentwicklungsplan steht, der unsere Zukunft beherrschbar macht” und den Zukunftsstandort Thüringen weiter voranbringt. Ein Landesentwicklungsplan, der uns dabei hilft, die demografischen Veränderungen und die Strukturveränderungen in Wirtschaft, Arbeitsmarkt und im Sozialbereich erfolgreich zu bewältigen. Ein Landesentwicklungsplan, der die kommenden Herausforderungen nicht in erster Linie als Krise, sondern als Chance begreift.
Wir wollen Zukunft gestalten!
Der Bonner Ökonom Meinhard Miegel hat gesagt: Denn das, was auf uns zukommt, ist keineswegs eine Katastrophe, sondern recht erkannt und genutzt - eine glückliche Fügung.”
Ich bitte Sie alle, aktiv daran mitzuwirken, dass wir mit unserem Landesentwicklungsplan die Herausforderungen und Chancen der Zukunft recht erkennen und gut und entschlossen nutzen. Nur eine beherrschbare Zukunft ist uns zu wenig. Wir wollen Zukunft gestalten! Wir wollen für die Menschen dieses Landes, die in den vergangenen zwölf Jahren eine gewaltige Aufbauleistung erbracht haben, Perspektiven schaffen, damit diese Aufbauarbeit erfolgreich abgeschlossen werden kann, damit Thüringen ein noch stärkeres und noch attraktiveres Land in der Mitte Deutschlands und Europas sein kann.
