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Streubomben in Riester-Verträgen

Sonnabend, 18. Dezember 2010, 07:22 Uhr
Riester-Sparer müssen damit rechnen, dass ihr Geld bei Hersteller von Streumunition angelegt sein kann, obwohl diese Waffen in Deutschland verboten sind. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Finanztest...


Nur zwölf von 174 Riester-Anbietern schließen Anlagen in Streubombenhersteller aus und können das auch belegen. Das Thema Ethik ist offenbar ein Randthema: Ein Großteil der befragten Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften antwortete gar nicht oder nur nebulös.

Streubomben sind seit dem 1. August 2010 international geächtet. In Deutschland ist schon seit Juni 2009 die Herstellung solcher Waffen strafrechtlich verboten. Umstritten ist, ob von der Ächtung auch Investments in Streubombenhersteller betroffen sind.

Die Untersuchung zeigt jedoch, dass es auch Riester-Sparprodukte gibt, die sowohl unter ethischen als auch finanziellen Gesichtspunkten empfohlen werden können. Das sind die Fondssparpläne von Union Investment und DWS, die klassische Rentenversicherung der Debeka, die fondsgebundene Rentenversicherung von Cosmos Direkt und der Banksparplan der Ethikbank. Drei Anbieter – Allianz, Ergo und Ergo Direkt – haben angegeben, dass sie zurzeit an Richtlinien arbeiten. Finanztest wird das prüfen.

Anlass für die Anbieter-Untersuchung war eine nicht repräsentative Leserumfrage auf test.de zu ethischen Mindeststandards bei Riester-Produkten. Die große Mehrheit sprach sich für ein gesetzliches Verbot von Investitionen in Streumunitionshersteller aus, schließlich gehe es auch um Steuergeld.

Der ausführliche Bericht ist in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de veröffentlicht.
Autor: nnz

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