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Was ändert sich?

Freitag, 17. Dezember 2010, 10:30 Uhr
Nach erfolgter Zustimmung durch den Bundesrat können sich Selbständige und Auslandsbeschäftigte auch im nächsten Jahr weiterhin freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Hier die Einzelheiten aus der Nordhäuser Arbeitsagentur...


Die bisher bestehenden Versicherungsverhältnisse werden deshalb ab 1. Januar 2011 automatisch weitergeführt. Alle Versicherten erhalten in den kommenden Wochen einen Änderungsbescheid aus dem die für das Jahr 2011 geltende Beitragshöhe sowie die geänderten Zahldaten zum Verwendungszweck und die neue Bankverbindung entnommen werden können. Zahlungseingänge mit den bisherigen Zahldaten können ab sofort dem Versicherungskonto bei der Arbeitsagentur nicht mehr zugeordnet werden.

Aus diesem Grund dürfen bis zum Erhalt des Änderungsbescheides keine Zahlungen mit den bisherigen Zahldaten mehr geleistet werden. Erteilte Überweisungsaufträge sollten beim jeweiligen Kreditinstitut storniert werden.

Ab Januar 2011 können Versicherungsbeiträge wie bisher auch monatlich oder als einmaliger Jahresbeitrag eingezahlt werden. Ab dem 01.01.2011 besteht zusätzlich die Möglichkeit, den Beitrag im Lastschriftverfahren von der Bundesagentur für Arbeit einziehen zu lassen. Der hierfür erforderliche Vordruck (andere Antragstellungen können nicht berücksichtigt werden) ist bei der Arbeitsagentur oder im Internet erhältlich.
Autor: nnz

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