Warnung vor Nebenjobangeboten
Dienstag, 01. April 2003, 17:32 Uhr
Nordhausen (nnz). Am vergangenen Wochenende wurden im Raum Nordhausen in den Briefkästen Handzettel verteilt, die einen Nebenjob mit einer Verdienstmöglichkeit von 490 Euro anbieten. Interessenten können sich bei einer Handy-Nummer melden...
Die Kreisverwaltung möchte vor zu großen Hoffnungen warnen und die Interessenten darüber informieren, dass für diesen Nebenjob behördliche Genehmigungen erforderlich sind. So wird als erstes eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (zu erhalten bei der Straßenverkehrsbehörde) benötigt, als nächstes eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (zu erhalten bei der Fahrerlaubnisbehörde) und als drittes müssen die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde geändert werden. Die benutzten PKW müssen für gewerblichen Personentransport zugelassen werden. Diese drei Genehmigungen bzw. Änderungen kosten nach der Gebührenordnung insgesamt ca. 150 Euro.
Dazu kommen noch Folgekosten für ein Tauglichkeitsgutachten, für eine Prüfung der fachlichen Eignung, erhöhte Haftpflichtbeiträge für die Kfz-Versicherung und erhöhte Kosten für die Hauptuntersuchung, denn die benutzten PKW müssen jährlich und nicht wie die normalen alle zwei Jahre zum "TÜV". Wer diese Genehmigungen der unteren Verkehrsbehörde nicht hat, riskiert Bußgelder.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass es in der Regel üblich ist, mit einer vollen Geschäftsadresse und nicht mit einer Handynummer zu werben. Für weitere Informationen steht das Landratsamt, FB Straßenverkehr (untere Verkehrsbehörde) gern zur Verfügung. Sie ist zu erreichen in Bielen, Im Krug 8, oder über Telefon 03631/908419.
Autor: nnzDie Kreisverwaltung möchte vor zu großen Hoffnungen warnen und die Interessenten darüber informieren, dass für diesen Nebenjob behördliche Genehmigungen erforderlich sind. So wird als erstes eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (zu erhalten bei der Straßenverkehrsbehörde) benötigt, als nächstes eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (zu erhalten bei der Fahrerlaubnisbehörde) und als drittes müssen die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde geändert werden. Die benutzten PKW müssen für gewerblichen Personentransport zugelassen werden. Diese drei Genehmigungen bzw. Änderungen kosten nach der Gebührenordnung insgesamt ca. 150 Euro.
Dazu kommen noch Folgekosten für ein Tauglichkeitsgutachten, für eine Prüfung der fachlichen Eignung, erhöhte Haftpflichtbeiträge für die Kfz-Versicherung und erhöhte Kosten für die Hauptuntersuchung, denn die benutzten PKW müssen jährlich und nicht wie die normalen alle zwei Jahre zum "TÜV". Wer diese Genehmigungen der unteren Verkehrsbehörde nicht hat, riskiert Bußgelder.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass es in der Regel üblich ist, mit einer vollen Geschäftsadresse und nicht mit einer Handynummer zu werben. Für weitere Informationen steht das Landratsamt, FB Straßenverkehr (untere Verkehrsbehörde) gern zur Verfügung. Sie ist zu erreichen in Bielen, Im Krug 8, oder über Telefon 03631/908419.
